Hallo!
Meine Frage ist so ähnlich wie die von Heidi (Verjährung Handwerkerrechnung):
Ich habe heute eine Stromrechnung (ausgestellt am 20. Februar 2002) für den Zeitraum April 1999 bis Dezember 2000 bekommen.
Gilt für das Jahr 1999 die Verjährungsfrist von zwei Jahren, so daß die Forderungen zumindest für das Jahr unberechtigt sind - oder gilt bei Stromrechnungen irgendwas anderes, weil es sich um ein "Dauerschuldverhältnis" handelt?
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!
Mark
Verjährung Stromrechnung
23. Februar 2002
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Frage vom 23. Februar 2002 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Stromrechnung
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