Verjährung der Gewährleistung unterbrechen

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
kawakawa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung der Gewährleistung unterbrechen

Hallo,

mich interessiert es wie man bei Privatverkauf eine Gewährleistung unterbrechen kann.

Dabei folgender theoretischer Fall:

Es handelt sich bei allen Kaufverträgen, um Verkauf von Privat an Privat.

A kauft einen Artikel von X, der versiegelt ist, wie eine versiegelte Musik-CD.
A legt den Artikel knappe 22 Monate unausgepackt in den Schrank.
A verkauft den Artikel an B.
B entsiegelt die Musik-CD Verpackung und stellt fest, dass die Musik-CD völlig zerkratzt ist. Offensichtlich ein Produktionsfehler.
B reklamiert die Musik-CD bei A.
A bittet B um Rücksendung der Musik-CD, um den Schaden in Augenschein zu nehmen und zu reklamieren.
B verweigert die Rückgabe an A
A verweigert eine Rückzahlung an B
B klagt gegen A, A geht eine Klageschrift zu.

Nun hat A das Problem, dass seine Gewährleistungsansprüche gegen seinen Verkäufer X ablaufen könnten (die 24 Monate), bis es ein Urteil zu der Klage gibt.
A kann die Gewährleistungsansprüche aber bei X nicht geltend machen, weil B die Rückgabe des mangelhaften Artikels verweigert.

Falls A im Gerichtsverfahren unterliegt, möchte er die Gewährleistung gegenüber X geltend machen – sich an ihm schadlos halten.
Falls A im Gerichtsverfahren obsiegt, braucht er die Gewährleistung bei X nicht geltend zu machen.

Wie kann A zu dem Zeitpunkt (Gewährleistung läuft in 2 Monaten ab) sicherstellen, dass er bei X die Gewährleistung einfordern könnte, wenn er erst nach Ablauf der Gewährleistung im Gerichtsverfahren unterliegt?

Es besteht Gefahr, dass die Gewährleistungszeit von A gegenüber X von 24 Monaten abläuft.

Wie kann A die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber X unterbrechen oder verlängern? Geht das nur, indem A gegen X Klage erhebt? Oder reicht ein normaler Brief von A an X aus, in dem er „Streit" erklärt oder X mitteilt, dass er die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte?

A fragt bei einem Rechtsanwalt. Der erklärt A, dass er gegen X nicht vorgehen kann, so lange er den Artikel nicht wieder von B erhalten hat. Er würde den Artikel benötigen, wenn er gegen X Gewährleistungsansprüche geltend machen würde.

Der Rechtsanwalt von A teilt ihm mit, dass nur eine Klage gegen X die Verjährung der Gewährleistung unterbrechen würde.

Hat der Rechtsanwalt da recht? Reicht nicht ein Brief von A an X vor dem Ablauf der Gewährleistung, in dem A erklärt, dass er bei X Gewährleistung einfordert, da der Artikel defekt ist?

Gruss
kawakawa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die Unterbrechung der Verjährung kann hier entweder mit einer Klage erfolgen oder durch Erklärung des Verkäufers, das er auf die Einrede der Verjährungverzichtet.
Das Problem: man benötigt Beweise, das überhaupt ein Grund aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt. Die gibt es derzeit nicht mal ansatzweise. Die hätte man übrigens auch nicht wenn man die CD hätte.



Die Klage des B könnte man abwehren in dem man von ihm erst mal Beweise fordert, das überhaupt ein Grund aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt und auf seine mangelnde Mitwirkung verweist.. Bisher gibt es ja offenbar nur Behauptungen und die Weigerung der Möglichkeit zur Begutachtung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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