Verkäufer verweigert Nachbesserung

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Eric
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Nachbesserung

Via Onlineauktionshaus habe ich einen Kopfhörer ersteigert. Der gelieferte Artikel entspricht definitv nicht dem in der Auktion ausgelobten, ist deutlich weniger wert und für mich uninteressant. Der Verkäufer behauptet, ich habe das ausgelote Gerät erhalten und antwortet seitdem nicht mehr und ist auch nicht erreichbar

Ich habe ihm eine Frist gesetzt zur Nachbesserung und angekündigt, dass ich vom Vertrag zurücktrete, falls er nicht nachbessert. In seinen AGBs weist er darauf hin, dass ein Rücktritt 5 Euro Gebühr kostet.

Wie verhalte ich mich am besten. Wie zwinge ich ihn, den falschen Artikel zurückzunehmen und mir alle Kosten zu erstatten. Bisher erweist er sich als dreist, unseriös, bereit die Unwahrheit zu sagen und ist zu einer gütlichen Klärung nicht bereit.

Können mir jemand einen Rat geben? Das wäre sehr nett.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eric,
wenn der angebotene Artikel nicht so hochwertig ist, wie vom Käufer beschrieben, so bist Du nicht berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. (Leider)
Der Wert oder eben nicht vorhandene Wert einer Sache berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt.
Ebenso ist eine Nachbesserung nicht möglich/nötig, wenn das Gerät funktioniert und keine Schäden aufweist.

Ein mögliches Mittel wäre allenfalls eine Anfechtung wegen "Arglistiger Täuschung".
Wobei Du beweispflichtig bist.
Dazu nimmst Du dir am besten einen Anwalt.

=> Der Aufwand wäre in diesem Fall wesentlich höher als der Nutzen! <=

P.S. Die Regelung zur Rücktrittsgebühr (5€) in den AGB des Verwenders ist nichtig.



Gruß ... Lars

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#2
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Eric,
die Vereinbarung einer derartigen Vertragsstrafe von 5,- € ist, wie Lars schon geschrieben hat unwirksam.

Im Übrigen halte ich die Ausführungen von Lars nur insofern für zutreffend, als die Sache
1.) der bei E-Bay-angebotenenen entspricht
2.) mit dem Käufer nichts hinsichtlich einer Beschaffenheit der Sache vereinbart wurde
3.) kein Nutzungszweck vereinbart wurde, der mit dem erhaltenen Gerät nicht erreichbar ist
4.) das Gerät für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist
5.) der Verkäufer auch nicht Werbezusagen getätigt hat.
Andernfalls liegt nach meiner Meinung sehr wohl ein Sachmangel vor. Ich hätte also genauso gehandelt, wie Du (Nachfrist...)
Wenn Du, als Verbraucher, die Sache bei einem Händler gekauft hast, was aufgrund der AGB-Verwendung nahe liegt, muss dieser innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang beweisen, dass kein Sachmangel vorliegt.
Problematisch ist hier aber das nicht, sondern vielmehr die Durchsetzung:
1.) würde ich den Verkäufer nach der Rücktrittslage nochmals auf die Rechtslage hinweisen
2.) vielleicht hilft dann ein Anwaltsschreiben
3.) Nägel mit Köpfen, d. h. gerichtliche Durchsetzung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Zu wissen, dass die 5 Euro Gebühr für den Rücktritt nichtig sind, ist schon einmal sehr wichtig.

Vielleicht hatte ich mich etwas undeutlich ausgedrückt, aber das gelieferte Gerät ist nicht das Modell aus der Auktion. Es ist so, als hätte jemand einen nagelneuen 5er BMW angeboten und dann einen zwar ungenutzten aber 5 Jahre alten 3er geliefert, an dem er ein 5er Typneschild angebracht hat.

Soweit ich weiss, kann ich in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen von dem Kauf zurücktreten - auch hne Angabe von Gründen.

Es reizt mich sehr, den Verkäufer mit einem Anwalt anzugehen - einfach aus Prinzip, solchen betrügerischen Anbieter muss man Grenzen aufzeigen. Andererseits ist es natürlich eine Frage, ob man wegen insgesamt 132 Euro soviel Zeit, Nerven und weiteres Geld investieren will.

Mittlerweile habe ich dem Verkäufer das Gerät zurückgeschickt und warte mal ab, ob und welchen Betrag er mir überweist. Ich gehe davon aus, dass er etwas zurückzahlen wird, schließlich muss auch ein Idiot wissen, dass er andernfalls reichlich Ärger bekommen und ihm seine Geschäftsgrundlage bei ebay entzogen werden kann. Ich schätze jedoch, dass er seine Gebühr und die ursprünglichen Versandkosten abziehen wird. Dann werde ich ihm per Einschreiben einen ziemlich massiven Brief schreiben, in dem ich ihm Vertragsbruch vorwerfe und Schadenersatzforderungen, eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung sowie die Durchsetzung seinen Ausschluss von ebay androhen werde.

Ich halte euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.

Noch einmal Danke für euren Rat.

Viele Grüße,

eric

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