Verkäufer verweigert Rücknahme!?

4. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
techman
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkäufer verweigert Rücknahme!?

Hallo, wer auch immer!

Ich habe bei ebay per !Sofortkauf!, also keine Auktion, ein USB-Modem gekauft.
Einen Tag nach der Lieferung bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten(per E-Mail) und habe mich auf's Fernabgabegesetz berufen.
Der Verkäufer(Firma) sollte mir mitteilen wie ich die Ware zurückschicken soll (frei/unfrei). Das tat er nicht, also habe ich unfrei verschickt, da auch keine Hinweis darauf deutete, dass bei Ware unter 40€ der Versand selbstbezahlt werden muss, oder ist das immer so?
Die Ware kam mit "Annahme verweigert" zurück und ich musste Nachentgeld zahlen.
Was nun?
Der Verkäufer möchte die Ware immernoch nicht zurücknehmen, da er behauptet, dass ich die Ware benutzt.
Ok, das stimmt in sofern, dass ich das Modem ausprobiert habe und damit nicht zufrieden war.
Deshalb ist sie aber noch nicht "gebraucht", oder? Ich muss mich doch von den Eigenschaften überzeugen können!
Einzig die Tüte, in der das USB-Kabel war, musste aufgerissen werden. Noch nicht mal die Treiber-CD war versiegelt und auch sonst gibt's keine Gebrauchsspuren.
Ich bestehe weiterhin auf die Rücknahme und die Erstattung des Nachentgelds.
Kann ich das?
Eine Belehrung über das Fernabgabegesetz fand übrigens nicht statt!

Gruß,
Wolfgang


P.S. Diese Anwort kam gerade auf meine letzte Mail. Zitat:
"Hallo,

denken Sie vielleicht, wir nehmen die Ware unfrei zurück, nur weil Sie es sich anders überlegen? Was haben Sie eigentlich für Vorstellungen? Die Ware wird höchstens zurückgenommen, wenn Sie unbenutzt ist und ausreichend frankiert ist! Falls dies der Fall ist, bekommen Sie den Kaufpreis ohne unsere Portoauslagen zurück.

Am besten lassen Sie sich von einem Fachmann über Ihre Rechtslage aufklären, bevor Sie mir wieder eine email schicken.

MfG

i. A. ...."

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Supermansascha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
leider kann ich keine Stellung zu Ihrem Problem nehmen, wenn ich es auch logisch faende fuer meine Unentschlossenheit wenigstens mit dem Porto buessen zu muessen.
Meine Anfrage an Sie ist, da ich mir meines Rechtes auch bewusst sein will, wie steht es mit dem Rueckgaberecht bei Ebay, bzw. wo kann ich den Gesetzestext von dem von Ihnen erwaehnten "Fernabgabegesetz" finden. Da Geruechten zufolge schon ein neues Verbraucherschutzgesetz existiert, dass auch Ebay Verkaufe annulierbar macht.
Vielen herzlichen Dank

Sascha

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen