Verkäufer (Möbelhaus) will vom Vertrag zurücktreten

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrankIstKrank
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Verkäufer (Möbelhaus) will vom Vertrag zurücktreten

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit einem (sehr großen) Möbelhaus (bekannt aus Funk- und Fernsehen, rote Stühle und so),welches ich nachfolgend versuche, kurz zu formulieren, um unsere rechtlichen Möglichkeiten herauszufinden, bzw.beurteilen zu können, was eine sinnvolle Vorgehensweise ist (macht ja leider nicht immer Sinn sein Recht durchzusetzen, wenn man seine Nerven behalten will ;-)

Wir haben vor genau einem halben Jahr einen massiven Eichentisch in einer Filiale des besagten Möbelhaus gekauft,und mussten feststellen, dass sich dieser nach vier Wochen extrem gewölbt hat.
Der Mangel wurde dokumentiert, vom Verkäufer auch sehr bedauert und ausgetauscht.
Schon bei Anlieferung des neuen Tisches konnte man anhand der Verpackung erkennen, dass dieser Tisch bereits in der Verpackung verzogen war und wurde gleich wieder mitgenommen.
Nach ca. vier Wochen brachten man einen "ebenen" Tisch, welcher sich aber auch nach drei bis vier Wochen verzogen hat. (Wir haben ihn übrigens in der Küche und nicht in der Waschkücke aufgestellt ;-)
Man tauschte wieder (obwohl man auf uns eingeredet hat, uns das Geld zu erstatten und den Vertrag zu stornieren) und lieferte beim dritten Tauschversuch gleich wieder einen verzogenen Tisch und beim vierten Versuch sicherte man vorab (Anfang Dezember) telefonisch zu, dass der Tisch auf jeden Fall gerade sei. Da ich jedoch wenig Hoffnung hatte, war ich auch nicht wirklich überrascht, dass Tisch Nummer 5 der "Krummste" von allen war.

Entweder muss man davon ausgehen, dass das Qualitätsmanagement der Reklamationsabteilung extrem diletantisch ist, oder dass man sich mittlerweile ein "Späßchen" erlaubt, da wir nicht auf die bevorzugte Vorgehensweise des Möbelhauses (Rückerstattung und Stornierung des Kaufvertrags) eingehen.

Aktuell teilt man mir mit, dass ein sechster Versuch nicht stattfinden wird, bietet mir aber auch keine Alternative an. Ich solle wieder ins Möbelhaus gehen und mir einen Ersatz aussuchen. Dann würde der jetztige Tisch mit dem Neuen verrechnet und ich müsste die Differenz selbst tragen.(!) Ich empfinde die Behandlung durch das Möbelhaus mittlerweile als extrem unverschämt. Angeblich hätte ich aufgrund der vielen Nachbesserungsversuche nicht mehr das Recht auf weitere Nachbesserung verwirkt und müsse nun eine Stornierung akzeptieren.
Obwohl ich zuletzt mit jemanden gesprochen habe, der die juristische Lage (angeblich) richtig beurteilen kann, war ihm §439 BGB nicht wirklich geläufig und wir haben das Ganze dann abgebrochen.

Meine Frage an euch ist, was kann ich jetzt tun, bzw. was ist sinnvoll? Man hat mir ja deutlich signalisiert, dass nicht mehr nachgebessert wird, und dass man den Tisch nur in Zahlung nimmt, wenn ich mir einen anderen aussuche mit entsprechendem Preisausgleich (oder eben komplette Rückabwicklung). Leider ist aber in dieser Preiskategorie nichts ähnliches im Sortiment und eine Aufpreiszahlung für einen vergleichbaren Tisch nicht akzeptabel.

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen.

Mit XXXfreundlichen Grüßen


-- Editiert von FrankIstKrank am 20.12.2017 14:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Es gibt hier 2 Dinge die für den Verkäufer sprechen:
1) Unmöglichkeit der Lieferung, denn anscheinend sind ja alle dieser Tische von diesem Mangel betroffen
2) Unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand für den Verkäufer
Beides führt dazu, dass der VK vom Verkauf zurücktreten darf. Er macht sich dann aber evtl. schadenersatzpflichtig. Im ersten Moment braucht er aber nur das zurück zu zahlen was der Tisch gekostet hat. Es ist also korrekt, dass eine eventuelle Differenz zu einem anderen, teureren Tisch, zu euren Lasten geht.

Zitat (von FrankIstKrank):
Obwohl ich zuletzt mit jemanden gesprochen habe, der die juristische Lage (angeblich) richtig beurteilen kann, war ihm §439 BGB nicht wirklich geläufig und wir haben das Ganze dann abgebrochen.
Dir selbst scheint aber Absatz 3) nicht wirklich geläufig zu sein.

-- Editiert von -Laie- am 20.12.2017 15:06

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#2
 Von 
FrankIstKrank
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ehrlich gesagt, hatte niemand dort Interesse die juristische Sachlage tatsächlich zu beleuchten. Der ganze Kontakt stand unter dem Motto: "Der Kund hat das Recht zu schweigen.... sonst nichts"

Ich habe mir das aktuell verfügbare Sortiment angeschaut und der einzige Tisch der vergleichbar ist (von den Maßen und der Platte) kostet ca. 220 Euro mehr. Das liegt aber daran, dass mein Tisch damals in einer Auktion verkauft wurde. Das ursprüngliche Modell (welches wir gekauft haben) ist immer noch im Sortiment (was ja auch komisch ist, wenn die Qualität immer so mager sein soll) und aktuell 120 Euro höher als unser Angebotspreis. (macht dann immer noch 100 Euro angebotsunabhängige Differenz zur möglichen Alternativ ).

Wenn ich das vorschlage, wird man das natürlich ablehnen (wurde ja so angekündigt). Aber was habe ich sonst für eine Wahl, wenn es sonst nichts vergleichbares gibt? Ich bin jedenfalls nicht gewillt, den geforderten Aufpreis zu zahlen und auch nicht bereit vom Kaufpreis zurückzutreten.

Es ist jedenfalls mehr als suspekt, dass der Tisch immer noch im Sortiment ist (und sofort lieferbar), obwohl man mir mitteilte, man hätte keinen mängelfreien Tisch mehr.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von FrankIstKrank):
Das ursprüngliche Modell (welches wir gekauft haben) ist immer noch im Sortiment

Und steht als Austellungsstück dort?
Dann nehme man doch das?



Zitat (von FrankIstKrank):
Es ist jedenfalls mehr als suspekt, dass der Tisch immer noch im Sortiment ist (und sofort lieferbar), obwohl man mir mitteilte, man hätte keinen mängelfreien Tisch mehr.

Das würde ich doch mal flugs Beweise für beschaffen.
Denn dann dürfte die "Unmöglichkeit" auf das der Verkäufer spekuliert erstnal vomTisch sein.


Gibt es den Tisch noch wo anders? Wird ja vermutlich nicht exklusiv für die gefertitgt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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