Verkaeufer aendert Kaufpreis nach Anzahlung

3. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fcb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkaeufer aendert Kaufpreis nach Anzahlung

Hallo, ich habe vor mehreren Wochen eine Uhr bei einem Haendler bestellt und eine Anzahlung geleistet.
Gestern hat mich der Haendler benachrichtigt, dass sich der Verkaufspreis gaendert hat und die Uhr nun 400 Euro mehr kostet als urspruenglich vereinbart. Ich habe eine Rechnung ueber den urspruenglich vereinbarten Preis und eine Bestaetigung die Anzahlung geleistet zu haben.

Als Grund hat der Haendler angegeben, dass der Zwischenhaendler auf seiner Seite die Preise erhoeht hat und er die Preissteigerung nun an mich weitergeben muss.

Er bot mir zwar an, die Anzahlung zu erstatten, sollte ich nicht mit dem neuen Kaufpreis einverstanden sein - meine Frage ist aber, ob ich mich auf den urspruenglich niedrigeren Preis berufen kann zum Zeitpunkt der Anzahlung?

Danke fuer eure Hilfe

Martin

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fcb am 03.02.2015 04:42

Als Grund hat der Haendler angegeben, dass der Zwischenhaendler auf seiner Seite die Preise erhoeht hat und er die Preissteigerung nun an mich weitergeben muss.

Nicht muss - will.
Im Gegensatz dazu hat er einen Kaufvertrag den er erfüllen muss. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten
Bitte auf die genaue Wortwahl achten! :)

quote:
von fcb am 03.02.2015 04:42

Er bot mir zwar an, die Anzahlung zu erstatten, sollte ich nicht mit dem neuen Kaufpreis einverstanden sein - meine Frage ist aber, ob ich mich auf den urspruenglich niedrigeren Preis berufen kann zum Zeitpunkt der Anzahlung?

Die Antwort auf deine Frage ist ja. siehe oben

-----------------
"Skype: radfahrer999 123recht.net"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fcb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

gibt es hierzu einen bestimmten Paragraphen oder eine Rechtssprechung auf die ich mich berufen kann?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Man müsste nur schauen, ob er sich eine Preiserhöhung vorbehalten hat. Das müsste aber individualvertraglich geschehen sein, in AGB ist sowas meines Erachtens nicht möglich. Das ist bei dem Warenwert eher unwahrscheinlich.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Und wenn dem so wäre, müßte der K natürlich nicht den erhöhten Preis zahlen, sondern könnte dann vom Vertrag zurücktreten. Eine abweichende Regelung, nach der sich der K verpflichtet, jegliche Preiserhöhung in jedem Fall zu zahlen, dürfte generell unwirksam sein (ich sehe da u.a. Sittenwidrigkeit).

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Eine abweichende Regelung, nach der sich der K verpflichtet, jegliche Preiserhöhung in jedem Fall zu zahlen, dürfte generell unwirksam sein (ich sehe da u.a. Sittenwidrigkeit).

In der Form höchstwahrscheinlich generell und in AGB mit Sicherheit, individualvertraglich könnte man aber durchaus Festlegungen treffen, die in diese Richtung gehn. Aber wie gesagt, ich bezweifle stark, dass es hier irgendwelche derartigen individualvertraglichen Regelungen gibt, das ist beim einem normalen Kauf beim Händler schlichtweg unüblich.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
individualvertraglich könnte man aber durchaus Festlegungen treffen, die in diese Richtung gehn


Die müßten allerdings schon lebensnahe Einschränkungen oder Umstände ("Preiserhöhungen des Lieferanten") enthalten. Eine Regelung der Form "ich zahle jede vom VK angegebene Preiserhöhung" wäre zumindest über den Tatbestand "Wucher" unwirksam, wenn der VK dann, dumm gesagt, plötzlich 1 Million EUR für das Kofferradio fordert. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Da sind wir vollkommen einer Meinung.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen