Verkäufer behält Ware ein, was nun?

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522799-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer behält Ware ein, was nun?

Guten Tag,

Vor 2 Wochen habe ich über ein eBay Kleinanzeigen Inserst eine gebrauchte Küche erstanden. Nach Besichtigung vor Ort leistete ich eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro, die Restlichen 250 Euro sollten bei abholen in 2 Wochen leisten. Der Verkäufer bot mir an diese in der aktuelle in der Garage eingelagerten Küche weiterhin für mich aufzubewahren.

Nun 2 Tag vor dem abholtermin bekomme ich eine Nachricht das die Küche angeblich morgen von einer Versicherung zur Begutachtung abgeholt wird (älterer Transportschadensfall). Sie wüssten nicht wann und ob die Küche überhaupt zurück kommt. Sie könne mir die Daten der Versicherung geben. Was ja aller sehr merkwürdig erscheint. Sie boten mir die Rückzahlung meiner Anzahlung an.

Ich wies die Dame darauf hin, das ich auf mein Küche bestehe und wenn dies wirklich so sein sollte, das die Küche von der Versicherung "spontan abgeholt" wurde ein Schadensersatz vordere.

Sie fing an sich in Wiedersprüche zu verwickeln und verwies nur auf Ihr 14 tägiges Rücktrittsrecht. Und dann darauf das sie keine Gewährleistung zu leisten hat. Und da sie privatverkäufer und kein Unternehmer ist sie mir gar kein Schadensersatz leiste müsste.

Plötzlich war die Küche angeblich doch schon am heutigen Tag abgeholt worden. Und die angebotenen Informationen der Versicherung bekomme ich nicht. Desweiteren wurde sie persöhnlich und setzt mich mit Ihren Worten unter Druck. Sie würde mir nicht mehr Antworten und das letzte war "Nehmen sie die Anzahlung oder Tschüss"

Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich bin doch im Recht oder nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go522799-44):
verwies nur auf Ihr 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Und das soll wo genau herkommen?



Zitat (von go522799-44):
Und dann darauf das sie keine Gewährleistung zu leisten hat.

Stimmt, die gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.
Aber die gesetzliche sachmängelhaftung greift.

Ist aber unerheblich, da beides nichts mit der Pflicht zu tun hat, den Vertrag zu erfüllen.



Zitat (von go522799-44):
Und da sie privatverkäufer und kein Unternehmer ist sie mir gar kein Schadensersatz leiste müsste.

Unfug.



Die Kommunikation hat man schriftlich?


Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen _Erfüllung des Vertrages
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man dann die strafrechtliche Verfolgung einleitet und das ganze zivilrechtliche auf ihre Kosten per Gericht klären lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go522799-44):
Könnt ihr mir weiterhelfen?


Ich persönlich würde dir in diesem speziellen Fall raten die Sache zu vergessen.
Hol dir deine Anzahlung wieder und gut.

Wenn du das nicht willst, dann:



Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen _Erfüllung des Vertrages
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man dann die strafrechtliche Verfolgung einleitet und das ganze zivilrechtliche auf ihre Kosten per Gericht klären lässt.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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