Verkäufer behält Ware und Geld

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jennilein21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer behält Ware und Geld

Ich hoffe jemand kann mir helfen!!

Ich habe eine Miniwaschmaschine Gekauft, als diese ankam packte ich sie aus und entdekte dass es unten auf einer seite kaputt war, doch von dem Paket keine äußere Beschädigungen. Diese meldete ich natürlich, der Verkäufer aber sagte ich solle dies mit der Post schauen. Also das Tat ich auch und die Post kam das Paket holen überprüfte dies und konnten keine Äussere beschäfigungen sehen und beschlossen dies dem Absender (Verkäufer)zurück zu senden. Ich hörte lange nichts bis dan der Verkäufer meinte dass das gar nicht geht ohne sein Einverständniss diese zurückzu senden obwohl das ja gar nicht ich sondern die Post war wie Ich Ihm auch erklährte, er beschloss mit der Post dies zu klären mehrere Wochen vergibgen und ich hatte weder ein Ersatz noch mein Geld zurück obwohl laut AGB er zu dem verpflichtet wäre und ich Ihn mehrmals auch die verkaufsseite selbst Ihn darauf hingewiesen habe einfach ignoriert. Die Post kam zum entschluss dass die beschädigung nicht vom Transport sei, selbst das akzeptierte der Verkäufer nicht und beschuldigte mich ich würde mit der Post unter einere Decke stecken??? Ich habe Ihm darauf gschrieben was Ihm bloss nur Einfallt mir sowas zu unterstellen eine frechheit!! Daraufhin antwortete er nur noch mit das er nochmals mit der Post schaut und dies ist jetzt auch schon mehr als 1 Monat her und bis heute kriege ich weder eine Antwort noch habe ich Ware oder Geld nicht zurück bekommen, der Fall ist jetzt schon 4 Monate im gange und ich bin am verzweifeln.

Wisst ihr was ich unternehmen kann?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6395 Beiträge, 1373x hilfreich)

Fristsetzung - schriftlich per Einschreiben
entweder er schickt einen einwandfreien Artikel oder das Geld zurück

Bei Fristablauf
Gang zum Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 753x hilfreich)

Zitat:
Wisst ihr was ich unternehmen kann?


Zunächst solltest du mal lernen, Satzzeichen und Absätze zu verwenden, um das ganze in eine verständliche Form zu bringen. Wer hier schon kostenfrei vernünftige Antworten haben möchte, muss es dem Leser nicht unnötig schwer machen. So viel dazu.

Zu deinem Problem: Wie lief denn hier die Kommunikation? Das hört sich nämlich echt chaotisch an - irgendjemand behauptet irgendwas, hat irgendwas festgestellt oder gesagt... Hast du beim Verkäufer den Kauf widerrufen, oder reklamiert? Wolltest du den Schaden ersetzt haben, einen Austausch oder Geld zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116091 Beiträge, 39204x hilfreich)

War es ein Privater Verkäufer oder ein gewerblicher?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennilein21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Fm89,
Also Satzzeichen nutze ich so wie ich es nun mal kann und auch gelernt habe und damals lernte man diese bei uns nicht so ausführlich wie vielleicht bei euch.
Abstand hätte ich vielleicht noch machen können da gebe ich dir recht.

Jetzt zu euren Fragen:

Harry van Sell,es war ein gewerblicher Verkäufer

Fm89,
1. Kommunikation mit dem Verkäufer war sehr schwer,auch mühsam ,der Verkäufer zeigte auch null Interesse und Antwortete mehrere Wochen nicht mehr

2. Ich habe reklamiert auf Grund darauf, dass die Verkaufs Regeln AGB heisst der Verkäufer hat den zustand so zu verkaufen wie es beschrieben ist, und bei dem hieß es neu und originalverpackt.

3. Ich habe Ihn diese Möglichkeiten gegeben wie es auch in der Verkaufsinternetseite hieß was er für Möglichkeiten hat die wie Folgen aussieht:

-Geld zurück
- Der Verkäufer sendet die Ware auf eigenen Kosten wieder zum Käufer und gibt einen Teil des Geldes wider ab( mindestens so viel wie der Schaden Wert ist)
- der Verkäufer ersetzt die Ware durch eine Neue

Und diese haltet er nicht ein und die Verkaufsseite kann dagegen nichts machen ausser Ihn darauf hinzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennilein21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Fm89,
Also Satzzeichen nutze ich so wie ich es nun mal kann und auch gelernt habe und damals lernte man diese bei uns nicht so ausführlich wie vielleicht bei euch.
Abstand hätte ich vielleicht noch machen können da gebe ich dir recht.

Jetzt zu euren Fragen:

Harry van Sell,es war ein gewerblicher Verkäufer

Fm89,
1. Kommunikation mit dem Verkäufer war sehr schwer,auch mühsam ,der Verkäufer zeigte auch null Interesse und Antwortete mehrere Wochen nicht mehr

2. Ich habe reklamiert auf Grund darauf, dass die Verkaufs Regeln AGB heisst der Verkäufer hat den zustand so zu verkaufen wie es beschrieben ist, und bei dem hieß es neu und originalverpackt.

3. Ich habe Ihn diese Möglichkeiten gegeben wie es auch in der Verkaufsinternetseite hieß was er für Möglichkeiten hat die wie Folgen aussieht:

-Geld zurück
- Der Verkäufer sendet die Ware auf eigenen Kosten wieder zum Käufer und gibt einen Teil des Geldes wider ab( mindestens so viel wie der Schaden Wert ist)
- der Verkäufer ersetzt die Ware durch eine Neue

Und diese haltet er nicht ein und die Verkaufsseite kann dagegen nichts machen ausser Ihn darauf hinzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 753x hilfreich)

Du musst dich schon für eine der Möglichkeiten entscheiden, wenn das ganze irgendwann mal abgeschlossen werden soll.

Daher würde ich jetzt an deiner Stelle mit einer Frist (14 Tage) schriftlich das Geld zurück fordern. Mit solch einem Verkäufer würde ich keine weiteren Geschäfte machen wollen. Hebe dir am besten die Kommunikation mit dem Verkäufer auf (auf welchem Weg erfolgte die denn nun eigentlich - schriftlich, per Mail, per Zuruf, per Morsezeichen...?).

Wenn das ganze nicht fruchtet, muss man nochmal schauen was genau du eigentlich beim Händler kommuniziert hast (war das ein Widerruf oder eine Reklamation?) - danach ergeben sich mitunter verschiedene Argumentationsansätze und Vorgehensweisen.

Fest steht aber: Für den Mangel bist du nicht verantwortlich zu machen. Das kann der Händler ruhig mit dem Paketdienst klären, für dich ist das nicht von Bedeutung.

1x Hilfreiche Antwort

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