Hallo Liebe Forumsgemeinde,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Mainboard zwecks Reparatur zum Verkäufer gebracht (im Garantie Zeitraum), dieser hat es auch ganz braf angenommen und angeblich auch zum Hersteller geschickt. Vier Wochen später bekomme ich eine Nachricht das mein Mainboard wieder zurück ist und ich es mir abholen kann. Beim Verkäufer angekommen stellt sich heraus das das besagte Mainboard vom Hersteller nicht repariert wurde aufgrund einer mechanischen Beschädigung. Da es sich hier um ein Modell handelte das nicht mehr verkauft/hergestellt wird will der Verkäufer mir jetzt eine Zeitwertgutschrift auszahlen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin. Meine frage ist jetzt, wer ist im Recht? Ist es richtig das ich nur noch auf den Zeitwert anspruch habe, obwohl der Verkäufer das Mainboard beschädigt hat? Muss der Verkäufer für einen gleichwertigen Ersatz sorgen? Oder muss er mir zumindest den vollen Kaufpreis rückerstatten?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Verkäufer beschädigt ware die zur Reparatur soll
31. Mai 2011
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Frage vom 31. Mai 2011 | 16:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer beschädigt ware die zur Reparatur soll
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2011 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
obwohl der Verkäufer das Mainboard beschädigt hat?
Das man wie genau beweisen will ???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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