Verkäufer bricht Transaktion ab

2. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip627222-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer bricht Transaktion ab

Hi,
ich habe auf Ebay 2 Schnäppchen beim gleichen Händler gemacht.
Nach Auktionsende habe ich direkt per PayPal bezahlt, inklusive der relativ hohen Versandkosten.
15 Minuten nach Verkaufsende hat der Verkäufer die Transaktionen direkt abgebrochen und mir geschrieben, dass die Versandkosten von Ebay (!) falsch angegeben gewesen wären und sogar noch höher wären.
Prüfe ich das beim Paketdienst nach, den er als einzige Versandoption nutzt, kann ich das auch nachvollziehen.
Nun bin ich eigentlich Realist und vernünftig und klar wäre das für ihn ein absolutes Draufzahlgeschäft. Die Ware hätte ich trotzdem gerne und würde auch (zähneknirschend) höhere Versandkosten akzeptieren, aber der Verkäufer stellt auf stur und ich vermute, dass ihm der Verkaufserlös schon zu niedrig war.
Allein schon die Art und Weise, also einfach direkt abzubrechen, finde ich schon unverschämt und tendiere dazu, mich zu beschweren. Aber kann ich ihn zwingen, mir die beiden Artikel (für 10 Euro ersteigert) zu schicken, wenn er dann auf 30 Euro Versand sitzenbleibt?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129595 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von ip627222-91):
beim gleichen Händler

Und der sitzt in DE oder mindestens in der EU?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ip627222-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ist ein deutscher Händler.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129595 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von ip627222-91):
Aber kann ich ihn zwingen, mir die beiden Artikel (für 10 Euro ersteigert) zu schicken, wenn er dann auf 30 Euro Versand sitzenbleibt?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Eigentlich sind Verträge einzuhalten, aber es gibt auch die Möglichkeit der Anfechtung.
Wenn der Verkäufer das mit dem
Zitat (von ip627222-91):
mir geschrieben, dass die Versandkosten von Ebay (!) falsch angegeben gewesen wären und sogar noch höher wären.

getan hätte, wäre der Vertrag aufgelöst.

Der Händler würde zwar noch Schadenersatz schulden, aber dazu müsste auch erst mal ein Schaden entstanden sein ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ip627222-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, Harry.

Mir war gar nicht bewusst, dass man Verträge so einfach kündigen kann. Dann werde ich das in Zukunft auch so beherzigen, wenn ich mal wieder einen Spontankauf bereue oder wenn ein Gebot nicht meinen Vorstellungen entsprochen hat.

Ich dachte bisher auch, dass sich Schadenersatz aus Nichterfüllung eines Vertrages ergeben kann oder durch entstehende Mehraufwendungen, wenn ich die Waren nun über andere Wege teurer beziehen muss.

So nebenbei ist aber tatsächlich ein - wenn auch kleiner - finanzieller Schaden entstanden. Ich hatte nämlich per Kreditkarte bezahlt und meine Bank verlangt einerseits Transaktionsgebühren (hier dann für Zahlung UND Gutschrift). Zudem ist die Karte jetzt für drei Tage sinnlos mit den Beträgen belastet, wodurch mir ein Schaden durch Zinsen entsteht.

Zumindest habe ich hier heute gelernt, dass man als Käufer von Waren keinerlei Rechte hat, was die Vertragserfüllung angeht. Wenn der Verkäufer nicht will, braucht er auch nicht liefern. Zum Glück habe ich keinen Anwalt gefragt und mir wenigstens die Kosten gespart.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129595 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von ip627222-91):
Mir war gar nicht bewusst, dass man Verträge so einfach kündigen kann.

Kann man auch nicht.



Zitat (von ip627222-91):
Zumindest habe ich hier heute gelernt, dass man als Käufer von Waren keinerlei Rechte hat, was die Vertragserfüllung angeht. Wenn der Verkäufer nicht will, braucht er auch nicht liefern.

Da hat man falsches gelernt ...



Ich bin doch immer wieder über die mitunter recht merkwürdigen Gedankengänge von den Fragern irritiert ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von ip627222-91):
Mir war gar nicht bewusst, dass man Verträge so einfach kündigen kann. Dann werde ich das in Zukunft auch so beherzigen, wenn ich mal wieder einen Spontankauf bereue oder wenn ein Gebot nicht meinen Vorstellungen entsprochen hat.


Dass die Aussage sich auf diesen speziellen Fall bezog, war doch offensichtlich?

Zitat (von ip627222-91):
Ich dachte bisher auch, dass sich Schadenersatz aus Nichterfüllung eines Vertrages ergeben kann oder durch entstehende Mehraufwendungen, wenn ich die Waren nun über andere Wege teurer beziehen muss.


Ja, und man kann sich sogar anwaltlicher Hilfe bedienen oder gar klagen...ob das den Aufwand lohnt (oder wie das ausgeht), steht auf einem anderen Blatt.

Zitat (von ip627222-91):
Zumindest habe ich hier heute gelernt, dass man als Käufer von Waren keinerlei Rechte hat, was die Vertragserfüllung angeht.


Nö, das ist ja nicht korrekt.

Was sich allerdings schwierig gestalten kann, ist die Durchsetzung, wenn der Verkäufer nicht mitspielt.


-- Editiert von User am 3. April 2023 09:19

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