Verkäufer droht mit Gericht wegen Tauben

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
berlinerjunge
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer droht mit Gericht wegen Tauben

Hallo. Vor 12 tagen habe ich von einem Privaten Taubenzüchter 10 Tauben bekommen, die mir am Telefon als Flugtauben verkauft worden sind.

Jetzt wo die Tauben bei mir sind hat sich raus gestellt das es sich um Ausstellungstauben handelt und ich sie nicht gebrauchen kann.

Nun habe ich den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt das er seine Tauben auf seine Kosten zurück nehmen soll. Hier meinte er das ich sie auf meine kosten ihm senden soll.

Heute bekam ich dann einen Anwaltsbrief in dem geschrieben steht das ich die Tauben bis 29.09.2007 zurück schicken soll, 200€ Schadenswiedergutmachung an einen Kindergarten zahlen soll und die Anwaltskosten begleichen muss.

Dazu soll ich mich bei dem Verkäufer entschuldigen da ich zu ihm per Email folgene Sätze geschrieben habe:

" Schließlich bin ich nicht dazu verpflichtet da du mich übers Ohr gehauen hast"
"Lern du erstmal Tauben züchten, die Tauben sind völlig Fertig und wachsen nciht mehr"
"du willst sie doch nur nicht mehr haben Überleg mal ein bisschen und du willst 1. Vorsitzdender sein, wie Traurig"


Nun mein der Anwalt dies sei eine Beleidigung.

Meine Frage ist nun wie soll ich darauf reagieren? Ich will ihm die Tauben eigentlich nciht auf meine kosten zurück senden da ich das Geld ja nicht sch.. Bevor ich aber wieder den Streß habe mit Gericht u.s.w. würde ich die Versandkosten auch noch zahlen aber mehr auch nciht.

Ist es rechtskräftig solche Forderungen wie Schadenswiedergutmachung usw?

ich habe mit der Person noch nciht einmal ein Vertrag sondern nur ein Email Verkehr indem er mir mitteilt das ich ihm 110€ überweisen soll.

annerkannt habe ich dies aber nicht.

LG brian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hier muss wohl ein Taubenfachman ran.
Können Ausstellungstauben denn nicht fliegen?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol, normalerweise kommt sowas von Käufern bzw. ihren Anwälten. Erstaunlich, was Anwälte durch zu viele Paragrafen schreiben.

Eine Anwältin aus meiner Nähe hat ihr Schreiben mit H.... H..... beendet. Und natürlich eine ordentliche Strafe abgekriegt.

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#4
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Eine Anwältin aus meiner Nähe hat ihr Schreiben mit H.... H..... beendet. Und natürlich eine ordentliche Strafe abgekriegt.


Haha! Diese traurige Gestalt kenne ich auch, die wohnt auch bei mir in der Nähe...

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