Hallo zusammen,
langsam bin ich ratlos und benötige Hilfe.
Ich habe am 30.09.2014
online Klamotten gekauft.
am 10.10.2014
habe ich die Retoure mit der Post zurückgeschickt (Paketnr habe ich noch). Dem Paket lag ein Zettel bei auf dem ich erklärte, dass ich hiermit von meinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen will und mir der Restbetrag wieder über PayPal erstattet werden soll.
Am 13.10.
kam das Päckchen beim Verkäufer an.
Am 20.10.
hatte ich noch keine Rückmeldung erhalten also hakte ich per E-Mail nach.
Am 21.10
bekam ich eine Standard-Mail die bestätigte, dass meine Retoure bestehend aus folgenden Teilen eingetroffen sei und das mir der Restbetrag von 205,55€ auf die von mir gewünschte Kontoform zurückerstattet wird.
Als ich nach 3 Wochen keinen Zahlungseingang feststellen konnte schrieb ich dem Verkäufer am 12.11.2014
wieder per E-Mail und teilte ihm mit das ich kein Geld zurück bekam und das ich eine Lösung für das Problem haben möchte.
Wieder bekam ich keine Antwort. Also schrieb ich 2 Tage später, am 14.11.
eine Beschwerde darüber, dass ich keine Antworten bekomme obwohl auf der Webseite mit "ausgeszeichneten Service" geworben wird und erinnerte wieder an den noch offenen Betrag von 205,55€.
Am 17.11
entschied ich mich doch letztendlich die kostenpflichtige Hotline anzurufen. Hier wurde mir gesagt der Vorgang wär bereits abgeschlossen und an jeder E-Mail wär ein "Haken" im System hinterlegt, was bedeutet es wurde geantwortet. Ich schaute im Spamfilter nach, aber auch hier konnte ich keine E-Mail finden. Mir wurde gesagt der Fall wird der Buchhaltung erneut vorgetragen und innerhalb der nächsten Tage bekomme ich mein Geld. Seit dem 17.11.
kann ich immer noch keinen Zahlungseingang feststellen. Ich probierte 18
weitere Male während der angegebenen Zeiten anzurufen aber nach 2 Minuten in der Warteschleife werde ich rausgeworfen. Auf eine 4. Mail bekomme ich auch keine Antwort.
Nun habe ich per PayPay einen Konflikt gemeldet. Paypal schaltet sich aber erst ein, wenn innerhalb von 180 Tagen weitere Beschwerden von anderen eingehen und sagt ich solle mich beim Verkäufer melden. Den Verkäufer erreiche ich allerdings nicht mehr.
Im Internet fand ich später noch 2 Bewertungen, die innerhalb der letzten 2 Monate die selbe Erfahrung wie ich gemacht haben und ihr Retoure nicht erstattet bekommen haben.
Nun meine Frage:
Was kann ich noch tun?
Kann mir jemand sagen was die nächsten Schritte sind?
leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
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Verkäufer erstattet Retoure nicht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Ich wil nur mal anmerken, dass man 8 Wochen Zeit hat, um eine Lastschrift zurückzubuchen...
Vieleicht macht PayPal dann mal was...?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Fristsetzung zur Erstattung nach Datun setzen (14 Tage), schriftlich, mit Zustellnachweis.
Danach kann man klagen bzw.Manhbescheid beauftragen.
Die andere Lösung ist das Geld zurückzubuchen, aber da wird man dann künftig auf Paypal verzichten müssen und den Inkassoterror durchstehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei diesem geringen Betrag kann man gar nichts machen. Einen Brief vom Rechtsanwalt schicken lassen, kostet bereits um die 86 €, ein Mahnbescheid 32 €. Das heißt aber dann auch noch lange nicht, dass man a) sein Geld erhält und b) kann sich das Verfahren um Monate verzögern (je nachdem wie der Verkäufer darauf reagiert).
Mir ist das selbst vor kurzen passiert und ich kann 84 € in den Wind schießen :-( Habe alles probiert aber der Verkäufer, ein Wiesbadener Unternehmen was Tablets verkauft, reagiert nicht.
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quote:<hr size=1 noshade> Habe alles probiert aber der Verkäufer, ein Wiesbadener Unternehmen was Tablets verkauft, reagiert nicht. <hr size=1 noshade>
Wenn der Beklgte wirklich nicht reagiert hätte obwohl man alles versucht hätte, dann hätte man jetzt einen Titel aus dem vollstreckt werden könnte.
Irgenwas hat man also falsch gemacht ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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