Verkäufer meldet sich nicht Garantie

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb526647-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer meldet sich nicht Garantie

Hallo Liebe Forumer,

Ich ersuche euer Fachwissen und hoffe auf hilfreiche Tipps.

Es geht um einen Kinderwagen 3in1, heißt Kinderwagen wo man einmal ein Sportsitz zum abnehmen hat und eine Babyschale für das Auto, das man auch auf das Gestell statt den Sportsitz anbringen kann.
Gekauft am 07.02.19 auf Ebay gelauft, von einem großen Händler.

Dieser wies schon nach 2 Monaten, sämtliche Mängel auf.
Nun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet, diese haben wir auch erhalten.
Kurze Zeit später waren diese Dinge wieder defekt und es kam immer mehr dazu.
Im August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten, doch der Verkäufer hat sich nicht gemeldet.
Seine Telefonnummer im Impressum ist dauerhaft nicht erreichbar.
Wir haben nun versucht mit den Verkäufer in Kontakt zu treten über eine Email im Impressum, dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.
Beim Ebay Kundenservice angerufen und dieser hatte eine Alternative Telefonnummer gehabt (wegen Datenschutz uns nicht gegeben), er hat diese Versucht um Ihn zu erreichen, aber auch keine Chance.

Also alles ohne Erfolg, nun Bleibt uns nur noch ein Rechtsanwalt übrig, dieser sehr teuer sein wird und die Verbraucherzentrale.

Was kann die Verbraucherzentrale für uns tun, außer auch zu sagen: "Holen Sie sich ein Rechtsanwalt" ?

Was gibt es noch für möglichkeiten ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von fb526647-32):
dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.

Und das ist auch zugestellt worden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb526647-32):
Verkäufer meldet sich nicht Garantie
Ist der Verkäufer auch der Garantiegeber?


Zitat (von fb526647-32):
Nun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet,
Zitat (von fb526647-32):
Im August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten,
Bitten muss man nicht nachkommen.


Zitat (von fb526647-32):
dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.
Was wurde in dem Einschrieben gefordert? Oder wurde nur wieder um Rücknahme oder Umtausch gebeten?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb526647-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb526647-32):
dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.

Und das ist auch zugestellt worden?


Ja, beim Sendungsverlauf steht wurde entgegengenommen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb526647-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von fb526647-32):
Verkäufer meldet sich nicht Garantie
Ist der Verkäufer auch der Garantiegeber?

Ja, ist No Name.


Zitat (von fb526647-32):
Nun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet,
Zitat (von fb526647-32):
Im August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten,
Bitten muss man nicht nachkommen.


Zitat (von fb526647-32):
dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.
Was wurde in dem Einschrieben gefordert? Oder wurde nur wieder um Rücknahme oder Umtausch gebeten?


Nein, wir haben uns auf unser Gesetzliches Recht auf Gewährleistung berufen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Wurde auch eine Frist nach Datum gesetzt, für eine Reaktion?


Was genau hat man denn nun geschrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb526647-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja Frist wurde auf 2 Wochen gesetzt.

Hier das Einschreiben:

Empfänger:


16.08.2019


Bestellung mit der Rechnungsnummer p291

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.02.2019 haben Sie mir einen Kinderwagen 3in1, für 179,00€, mit der Rechnungsnummer: p291 verkauft. Leider musste ich feststellen, dass die Sache mit folgenden Mängeln behaftet ist:
- Die Befestigung der Babyschale und des Sportsitzes an das Gestell ist kaputt und kann somit nicht sicher befestigt werden,
- Der Bügel des Sonnenschutzes von der Babyschale hängt aus dem Stoff, weil die Naht nachgelassen hat
- Der Bügel des unteren Korbs ist auch aus der Naht und die Räder Eiern stark.
Telefonisch erreiche Ich Sie nicht und meine Emails werden ignoriert bzw. nicht beantwortet.
Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.
Bitte melden Sie sich zwecks einer Terminvereinbarung – am besten telefonisch – bei mir. Die Nacherfüllung ist spätestens bis zum 30.08.2019 vorzunehmen. Darüber hinaus möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von Moderator am 27.09.2019 08:51

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