Hallo Liebe Forumer,
Ich ersuche euer Fachwissen und hoffe auf hilfreiche Tipps.
Es geht um einen Kinderwagen 3in1, heißt Kinderwagen wo man einmal ein Sportsitz zum abnehmen hat und eine Babyschale für das Auto, das man auch auf das Gestell statt den Sportsitz anbringen kann.
Gekauft am 07.02.19 auf Ebay gelauft, von einem großen Händler.
Dieser wies schon nach 2 Monaten, sämtliche Mängel auf.
Nun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet, diese haben wir auch erhalten.
Kurze Zeit später waren diese Dinge wieder defekt und es kam immer mehr dazu.
Im August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten, doch der Verkäufer hat sich nicht gemeldet.
Seine Telefonnummer im Impressum ist dauerhaft nicht erreichbar.
Wir haben nun versucht mit den Verkäufer in Kontakt zu treten über eine Email im Impressum, dann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort.
Beim Ebay Kundenservice angerufen und dieser hatte eine Alternative Telefonnummer gehabt (wegen Datenschutz uns nicht gegeben), er hat diese Versucht um Ihn zu erreichen, aber auch keine Chance.
Also alles ohne Erfolg, nun Bleibt uns nur noch ein Rechtsanwalt übrig, dieser sehr teuer sein wird und die Verbraucherzentrale.
Was kann die Verbraucherzentrale für uns tun, außer auch zu sagen: "Holen Sie sich ein Rechtsanwalt" ?
Was gibt es noch für möglichkeiten ?
Verkäufer meldet sich nicht Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitatdann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort. :
Und das ist auch zugestellt worden?
Ist der Verkäufer auch der Garantiegeber?ZitatVerkäufer meldet sich nicht Garantie :
ZitatNun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet, :
Bitten muss man nicht nachkommen.ZitatIm August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten, :
Was wurde in dem Einschrieben gefordert? Oder wurde nur wieder um Rücknahme oder Umtausch gebeten?Zitatdann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Zitatdann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort. :
Und das ist auch zugestellt worden?
Ja, beim Sendungsverlauf steht wurde entgegengenommen.
Zitat:Ist der Verkäufer auch der Garantiegeber?ZitatVerkäufer meldet sich nicht Garantie :
Ja, ist No Name.
ZitatNun haben wir uns an den Verkäufer gewendet und um Ersatzteile gebittet, :Bitten muss man nicht nachkommen.ZitatIm August haben wir uns dann nochmals bei den Verkäufer gemeldet und um Rücknahme oder Umtausch gebeten, :
Was wurde in dem Einschrieben gefordert? Oder wurde nur wieder um Rücknahme oder Umtausch gebeten?Zitatdann haben wir ein Einschreiben zugeschickt, aber keine Antwort. :
Nein, wir haben uns auf unser Gesetzliches Recht auf Gewährleistung berufen.
Wurde auch eine Frist nach Datum gesetzt, für eine Reaktion?
Was genau hat man denn nun geschrieben?
Ja Frist wurde auf 2 Wochen gesetzt.
Hier das Einschreiben:
Empfänger:
16.08.2019
Bestellung mit der Rechnungsnummer p291
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.02.2019 haben Sie mir einen Kinderwagen 3in1, für 179,00€, mit der Rechnungsnummer: p291 verkauft. Leider musste ich feststellen, dass die Sache mit folgenden Mängeln behaftet ist:
- Die Befestigung der Babyschale und des Sportsitzes an das Gestell ist kaputt und kann somit nicht sicher befestigt werden,
- Der Bügel des Sonnenschutzes von der Babyschale hängt aus dem Stoff, weil die Naht nachgelassen hat
- Der Bügel des unteren Korbs ist auch aus der Naht und die Räder Eiern stark.
Telefonisch erreiche Ich Sie nicht und meine Emails werden ignoriert bzw. nicht beantwortet.
Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.
Bitte melden Sie sich zwecks einer Terminvereinbarung – am besten telefonisch – bei mir. Die Nacherfüllung ist spätestens bis zum 30.08.2019 vorzunehmen. Darüber hinaus möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 27.09.2019 08:51
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