Hi liebe Forummitglieder,
habe schon ganz viele Beiträge gelesen, aber einen ähnlichen Fall wie diesen habe ich nicht gefunden.
Nun zum Sachverhalt:
Ich hatte mir in einem Küchenstudio von der stellv. Geschäftsführerin eine Küche planen lassen. Sie hatte mir auch einen superguten Preis gegeben (im Vergleich zu anderen Angeboten). Deshalb hatten wir mitte April einen Kaufvertrag gefertigt und hatten beide unterschrieben. Eine Woche später tätigte ich die vereinbarte Anzahlung.
2 Wochen später wurde die stellv. Geschäftsführerin von dem Küchenstudio fristlos entlassen. Laut Aussagen des Küchenstudios soll sie einige "krumme" Dinger gemacht haben. Davon haben wir allerdings nichts bemerkt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das stimmt.
Nun möchte das Küchenstudio den Kaufvertrag stornieren (alternativ hatte das Studio die selbe Küche nochmals geplant mit einem wesentlich höheren Kaufpreis als bei meinem bestehenden Kaufvertrag). Sie behaupten, dass sie es ohne Nennungen von Gründen bzw. rechtlich dürfen. Sie behaupten auch, dass ich kein Recht auf Schadensersatz habe, wenn ich der Auflösung des Vertrages zustimme.
Ist die Aussage des Küchenstudios korrekt?
Ich würde ja auf Vertragserfüllung bestehen, aber die Lieferung soll erst Ende September Anfang Oktober erfolgen und ich bin mir nicht sicher, ob die Firma dann noch existiert bzw. dann in der Insolvenz ist. Dann wäre meine Anzahlung weg und eine Küche habe ich auch nicht.
Darum würde ich schon vom Vertrag zurücktreten wollen, möchte aber auch, dass die Firma nicht so "einfach" aus dieser Sache heraus kommt, weil es viel Nerven gekostet hat und ich nun von einem anderen Küchenstudio ein Angebot habe, dass 1800 € höher liegt als bei meinem jetzigen Kaufvertrag.
Eine Antwort wäre supergut und wünsche schöne sonnige Pfingsttage
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"Lieben Gruß safe9124"
Verkäufer möchte Kaufvertrag stornieren
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Vertrag ist Vertrag und ist einzuhalten.
Sie behaupten auch, dass ich kein Recht auf Schadensersatz habe, wenn ich der Auflösung des Vertrages zustimme.
Das stimmt in der Tat, denn wenn Sie der Auflösung *zustimmen*, handelt es sich ja um eine einvernehmliche Aufhebung ohne weitere Ansprüche.
Sie müßten also die Zustimmung zur Aufhebung *verweigern* und auf Erfüllung bestehen, wenn Sie Schadensersatzforderungen stellen wollen.
Man könnte nun noch argumentieren, die Gegenseite habe die Erfüllung "ernsthaft und endgültig" verweigert und sei damit bereits in Verzug, sodaß sie evtl. Rechtsverfolgungskosten übernehmen muß.
Hi Mareike,
danke für die schnelle Antwort. Das leuchtet mir ein und macht Sinn. Ich werde mein Glück versuchen.
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"Lieben Gruß safe9124"
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Hi Mareike,
danke für die schnelle Antwort. Das leuchtet mir ein und macht Sinn. Ich werde mein Glück versuchen.
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"Lieben Gruß safe9124"
Sie behaupten, dass sie es ohne Nennungen von Gründen bzw. rechtlich dürfen.
Sie darf die "Stornierung" anbieten. Ohne deine Zustimmung kann der Vertrag aber nicht "so einfach" storniert werden - wie Mareike schon schrieb, aber nicht ohne Folgen.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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