Letzten Monat kaufte ich über Amazon eine Hose. Leider stellte sich nach einigen Wochen (dem erstmaligen Tragen) heraus, dass sie nicht getragen werden kann, weil der Reißverschluss beim Gehen immer wieder aufgeht (permanent, wirklich nicht tragbar). Da ich Kleidung generell vor dem Tragen wasche, wurde sie selbstverständlich einmal gewaschen. Der Verkäufer möchte sie jedoch nicht zurücknehmen und meinte, es sei nicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht durch "falsches Waschen" entstanden sei (Schonwaschgang, 30°...). Der Reißverschluss geht durchaus zu, aber sobald ich einen Schritt gemacht habe, ist er wieder offen, es handelt sich also um einen nicht offensichtlichen Defekt.
Kann ich noch etwas tun, oder muss ich das Teil wegwerfen?
Vielen Dank!
Verkäufer nimmt Hose nicht zurück, obwohl Reißverschluss defekt, weil schon gewaschen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatKann ich noch etwas tun, oder muss ich das Teil wegwerfen? :
Dem Verkäufer nachweisbar mitteilen, dass man innerhalb der nächsten 14 Tage ab Zugang erwartet, dass er
a) den Sachmangel behebt bzw. eine mangelfreie Neulieferung des Kleidungsstückes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung vornimmt bzw. wahlweise, wenn in Ordnung, der Kaufpreis zurückerstattet oder
b) substantiiert darlegen bzw. beweisen soll, dass der Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht (im Ansatz) vorhanden war und ein fehlerhaftes Waschen für den Schadeneintritt verantwortlich war.
Dann mal 14 Tage plus Post abwarten, was passiert.
-- Editiert von NaibaF123 am 13.08.2019 14:13
Hallo
Die wichtigste Frage ist doch erstmal, wie lange sind denn einige Wochen?Zitat:muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 13.08.2019 19:44
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ZitatHallo :
Die wichtigste Frage ist doch erstmal, wie lange sind denn einige Wochen?Zitat:muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 13.08.2019 19:44
??
Der TE schreibt doch klar:
ZitatLetzten Monat kaufte ich :
Von einem Schadenersatz ist nirgends die Rede.
Danke, ich habe den Verkäufer entsprechend angeschrieben.
Der Verkäufer meldete sich nun, nachdem ich ihm ziemlich exakt das geschrieben hatte.
Seine Antwort:
"Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir nehmen nur Artikel zurück, die sich im Neuzustand befinden.
Vielen Dank."
Auf welche Rechtsgrundlage kann ich denn da verweisen?
434 ff. BGB
Sitzt der Verkäufer in Deutschland oder zumindest in der EU?
-- Editiert von Harry van Sell am 22.08.2019 21:18
Danke.
Ja, der hat seinen Sitz in Deutschland.
Dann würde ich das gleiche noch mal schreiben.
Wenn wieder die gleiche Antwort kommt, hat er 2x die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert.
Dann kann man vom Vertrag zurücktreten (dem Verkäufer gerichtsfest mitteilen) und das notfalls auch einklagen.
Hallo,
ich würde noch deutlich betonen, dass es sich nicht um einen Widerruf handelt (offensichtlich geht der Händler nämlich davon aus).
Stefan
Danke für den Tipp.
Der Verkäufer behauptet nun, dass der Schaden, "wie bereits mitgeteilt", nicht mehr nachzuvollziehen sei.
Ich nehme an, dann teile ich ihm nun mit, dass er "die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert habe und ich daher vom Kauf zutrücktrete"?
juppZitatIch nehme an, dann teile ich ihm nun mit, dass er "die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert habe und ich daher vom Kauf zutrücktrete"? :
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