Verkäufer nimmt Hose nicht zurück, obwohl Reißverschluss defekt, weil schon gewaschen

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Verkäufer nimmt Hose nicht zurück, obwohl Reißverschluss defekt, weil schon gewaschen

Letzten Monat kaufte ich über Amazon eine Hose. Leider stellte sich nach einigen Wochen (dem erstmaligen Tragen) heraus, dass sie nicht getragen werden kann, weil der Reißverschluss beim Gehen immer wieder aufgeht (permanent, wirklich nicht tragbar). Da ich Kleidung generell vor dem Tragen wasche, wurde sie selbstverständlich einmal gewaschen. Der Verkäufer möchte sie jedoch nicht zurücknehmen und meinte, es sei nicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht durch "falsches Waschen" entstanden sei (Schonwaschgang, 30°...). Der Reißverschluss geht durchaus zu, aber sobald ich einen Schritt gemacht habe, ist er wieder offen, es handelt sich also um einen nicht offensichtlichen Defekt.
Kann ich noch etwas tun, oder muss ich das Teil wegwerfen?
Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Kann ich noch etwas tun, oder muss ich das Teil wegwerfen?

Dem Verkäufer nachweisbar mitteilen, dass man innerhalb der nächsten 14 Tage ab Zugang erwartet, dass er
a) den Sachmangel behebt bzw. eine mangelfreie Neulieferung des Kleidungsstückes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung vornimmt bzw. wahlweise, wenn in Ordnung, der Kaufpreis zurückerstattet oder
b) substantiiert darlegen bzw. beweisen soll, dass der Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht (im Ansatz) vorhanden war und ein fehlerhaftes Waschen für den Schadeneintritt verantwortlich war.

Dann mal 14 Tage plus Post abwarten, was passiert.

-- Editiert von NaibaF123 am 13.08.2019 14:13

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben
Die wichtigste Frage ist doch erstmal, wie lange sind denn einige Wochen?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 13.08.2019 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
muss es doch abert eine Art Schadenersatz geben
Die wichtigste Frage ist doch erstmal, wie lange sind denn einige Wochen?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 13.08.2019 19:44

??

Der TE schreibt doch klar:
Zitat (von Flum2):
Letzten Monat kaufte ich

Von einem Schadenersatz ist nirgends die Rede.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, ich habe den Verkäufer entsprechend angeschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Verkäufer meldete sich nun, nachdem ich ihm ziemlich exakt das geschrieben hatte.

Seine Antwort:

"Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wir nehmen nur Artikel zurück, die sich im Neuzustand befinden.

Vielen Dank."

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich denn da verweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

434 ff. BGB

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sitzt der Verkäufer in Deutschland oder zumindest in der EU?




-- Editiert von Harry van Sell am 22.08.2019 21:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke.

Ja, der hat seinen Sitz in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann würde ich das gleiche noch mal schreiben.

Wenn wieder die gleiche Antwort kommt, hat er 2x die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert.
Dann kann man vom Vertrag zurücktreten (dem Verkäufer gerichtsfest mitteilen) und das notfalls auch einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde noch deutlich betonen, dass es sich nicht um einen Widerruf handelt (offensichtlich geht der Händler nämlich davon aus).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für den Tipp.

Der Verkäufer behauptet nun, dass der Schaden, "wie bereits mitgeteilt", nicht mehr nachzuvollziehen sei. :grins: :augenroll:

Ich nehme an, dann teile ich ihm nun mit, dass er "die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert habe und ich daher vom Kauf zutrücktrete"?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Ich nehme an, dann teile ich ihm nun mit, dass er "die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigert habe und ich daher vom Kauf zutrücktrete"?
jupp

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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