Hallo
Ich habe folgendes Problem
Dezember 2016 hatte ich ein Notebook gekauft welches durch den selben defekt 2mal zur Reparatur geschickt wurden ist durch den selben Fehler. Der Fehler konnte nicht behoben werden. Der Hersteller hat eine Rück Erstattung von 3400 Euro veranlasst. Mein Verkäufer als media markt will mir jetzt die Nutzung in Rechnung.
Ist das so rechtens? Der Hersteller war kulant mir nicht zu berechnen und mein Verkäufer zieht jetzt was ab.
Danke
Verkäufer stellt Nutzung in rechnung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo,
ein Nutzungsabzug ist schon gerechtfertigt. Du hattest das Notebook ja auch genutzt, oder war es etwas für die gesammte Zeit in Reparatur?
ZitatDer Hersteller hat eine Rück Erstattung von 3400 Euro veranlasst. :
An wen?
Auf welcher Basis wurde das ganze abgewickelt, gesetzliche Sachmängelhaftung oder auf Garantie?
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Das Notebook hat neu 4039 gekostet. Der Hersteller war so kulant und hat mir erst ein Tausch angeboten und dann eine Gutschrift an meinen Verkäufer veranlasst.
Die Gutschrift vom hersteller beträgt 3400 Euro und wurde an media markt geschickt. Nun will mir Media Markt auch noch die Nutzung von 18 Monaten abziehen von den 3400 Euro.
Gruß
Im Internet laufen die selben Modell circa für 3000 Euro aus. Wenn mir Media Markt durch die Nutzung jetzt nur 2000euro zurückzahlt. Kann ich dann mein notebook zurückverlangen und es privat verkaufen?
Gruß
ZitatKann ich dann mein notebook zurückverlangen und es privat verkaufen? :
Klar kann man das.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen - was hier ziemlich sicher ist.
Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Vermutlich existiert das Gerät schon gar nicht mehr, weil es als Ersatzteillager demontiert wurde.
Oder sie haben es schon selbst verkauft.
Mal eine Frage an die bisherigen Kommentatoren,
wenn der Hersteller Betrag X erstattet, weshalb sollte sich der Händler daran noch bereichern dürfen?
Es gibt hier 2 verschiedene Verträge, auch denke ich kann man nicht von bereichern sprechen.
Vertrag 1) Mediamarkt zu Hersteller
Vertrag 2) Mediamarkt zu Kunde
Das beides Verschiedene verträge sind, sollte denke ich einleuchten.
Nun Geht Kunde zu Mediamarkt mit seinem Artikel. Der Artikel kann wohl nicht repariert werden, es gibt somit eine Rückabwicklung. Das generell ein Nutzungsabzug stattfinden kann, damit gehen wir denke ich überein oder?
Mediamarkt selber bekommt nun vom Hersteller das Gerät erstetzt. Auch hier könnte der Hersteller einen Abzug vornehmen (vielleicht hat er das sogar, weil ja die UVP wohl bei 4039Euro lag.
Kunde selber steht jedoch mit dem Hersteller in keinem Vertragsverhältnis, daher hat Kunde auch keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller hat wohl zwar mit Kunde gesprochen (hier wäre sogar noch mal darüber nachzudenken, ob dieser dem Kunden das mit den 3400Euro überhaupt hätte sagen dürfen wegen Datenschutz).
Hätte der Hersteller direkt mit dem Kunden die Sache abgewickelt, hätte der Kunde den Betrag von 3400Euro bekommen, so war es aber nicht.
Da man beide Einzelverträge sehen muss, darf man auch nur den Vertrag zwischen Kunde und Mediamarkt betrachten, daher sehe ich keine EInwände, ausser du sagst mir jetzt, MM hätte keinen Nutzungsabzug vornehmen dürfen...
@ lesen-denken-handeln
Sehr schön erklärt.
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