Verkäufer stellt Nutzung in rechnung

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
sonix112
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer stellt Nutzung in rechnung

Hallo

Ich habe folgendes Problem

Dezember 2016 hatte ich ein Notebook gekauft welches durch den selben defekt 2mal zur Reparatur geschickt wurden ist durch den selben Fehler. Der Fehler konnte nicht behoben werden. Der Hersteller hat eine Rück Erstattung von 3400 Euro veranlasst. Mein Verkäufer als media markt will mir jetzt die Nutzung in Rechnung.

Ist das so rechtens? Der Hersteller war kulant mir nicht zu berechnen und mein Verkäufer zieht jetzt was ab.

Danke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ein Nutzungsabzug ist schon gerechtfertigt. Du hattest das Notebook ja auch genutzt, oder war es etwas für die gesammte Zeit in Reparatur?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von sonix112):
Der Hersteller hat eine Rück Erstattung von 3400 Euro veranlasst.

An wen?


Auf welcher Basis wurde das ganze abgewickelt, gesetzliche Sachmängelhaftung oder auf Garantie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonix112
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Notebook hat neu 4039 gekostet. Der Hersteller war so kulant und hat mir erst ein Tausch angeboten und dann eine Gutschrift an meinen Verkäufer veranlasst.

Die Gutschrift vom hersteller beträgt 3400 Euro und wurde an media markt geschickt. Nun will mir Media Markt auch noch die Nutzung von 18 Monaten abziehen von den 3400 Euro.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonix112
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Internet laufen die selben Modell circa für 3000 Euro aus. Wenn mir Media Markt durch die Nutzung jetzt nur 2000euro zurückzahlt. Kann ich dann mein notebook zurückverlangen und es privat verkaufen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von sonix112):
Kann ich dann mein notebook zurückverlangen und es privat verkaufen?

Klar kann man das.

Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen - was hier ziemlich sicher ist.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Vermutlich existiert das Gerät schon gar nicht mehr, weil es als Ersatzteillager demontiert wurde.
Oder sie haben es schon selbst verkauft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal eine Frage an die bisherigen Kommentatoren,
wenn der Hersteller Betrag X erstattet, weshalb sollte sich der Händler daran noch bereichern dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Es gibt hier 2 verschiedene Verträge, auch denke ich kann man nicht von bereichern sprechen.

Vertrag 1) Mediamarkt zu Hersteller
Vertrag 2) Mediamarkt zu Kunde

Das beides Verschiedene verträge sind, sollte denke ich einleuchten.

Nun Geht Kunde zu Mediamarkt mit seinem Artikel. Der Artikel kann wohl nicht repariert werden, es gibt somit eine Rückabwicklung. Das generell ein Nutzungsabzug stattfinden kann, damit gehen wir denke ich überein oder?

Mediamarkt selber bekommt nun vom Hersteller das Gerät erstetzt. Auch hier könnte der Hersteller einen Abzug vornehmen (vielleicht hat er das sogar, weil ja die UVP wohl bei 4039Euro lag.

Kunde selber steht jedoch mit dem Hersteller in keinem Vertragsverhältnis, daher hat Kunde auch keine Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller hat wohl zwar mit Kunde gesprochen (hier wäre sogar noch mal darüber nachzudenken, ob dieser dem Kunden das mit den 3400Euro überhaupt hätte sagen dürfen wegen Datenschutz).

Hätte der Hersteller direkt mit dem Kunden die Sache abgewickelt, hätte der Kunde den Betrag von 3400Euro bekommen, so war es aber nicht.

Da man beide Einzelverträge sehen muss, darf man auch nur den Vertrag zwischen Kunde und Mediamarkt betrachten, daher sehe ich keine EInwände, ausser du sagst mir jetzt, MM hätte keinen Nutzungsabzug vornehmen dürfen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

@ lesen-denken-handeln
Sehr schön erklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen