Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
castorpollux
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück

Hallo zusammen,
ich habe vor kurzen im Internet bei einem Online Händler einen Laptop bestellt und per Überweisung bezahlt. Als Lieferadresse habe ich eine Packstation angegeben (die Auswahlmöglichkeit war vorgegeben - und es wurde mit DHL versendet).
Die Sendung konnte von DHL aber nicht zugestellt werden, anscheinend war die Lieferadresse falsch angegeben vom Verkäufer. Das Paket wurde somit zurück geschickt. Eine Nachfrage beim Verkäufer ergab, dass eine nicht erfolgte Zustellung als Rücktritt vom Kaufvertrag gewertet wird und somit kommentarlos das Geld zurück überwiesen wird.
Mein Hinweis dass ich nicht vom Kaufvertrag zurück treten will, wurde mit der Aussage beantwortet, dass ich den Laptop erneut im Online Shop bestellen soll.

Meine Frage ist nun, ob der Verkäufer das Recht dazu hat so zu handeln und innerhalb welcher Frist das Geld zurück überwiesen werden muss? Hat der Verkäufer das Recht, in diesem Fall Versandkosten zu berechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
ob der Verkäufer das Recht dazu hat so zu handeln


Nein.

quote:
dass eine nicht erfolgte Zustellung als Rücktritt vom Kaufvertrag gewertet wird


Die persönliche Meinung des VK, was er wie "werten" möchte, ist irrelevant.

Eine Verweigerung der Annahme liegt ja offenbar nicht vor (diese könnte man als Widerruf auslegen).

Der Vertrag ist also weiterhin wirksam.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also mal ganz ehrlich gesagt, hier wird aus ne Mücke nen Elefant gemacht.

Wo ist das Problem einfach nochmal neu zu ordern? Sind ein par klicks und gut is.

Für den erstmaligen Versand dürfen keinerlei Kosten berechnet werden. Das Gild ist auch schnellstmöglich zurückzuerstatten in voller Höhe...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wo ist das Problem einfach nochmal neu zu ordern? Sind ein par klicks und gut is.


Außer das der VK den Artikel nun teurer anbietet, als bei der ersten Bestellung oder man einen Gutschein eingelöst hat und dieser nun ungültig ist.
Wenn dem nicht so ist, steht einer Neubestellung sicherlich nichts im Wege.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
castorpollux
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
Sicherlich kann man den Artikel neu ordern. Allerdings warum sollte man das tun, wenn der Verkäufer den Artikel einfach nochmal verschicken könnte (müsste) ?!
Eine Neubestellung würde bedeuten, dass man erstmal auf das Geld wartet welches zurückerstattet werden muss (kann ja zwischen 7-10 Tage dauern) - dann die Neubestellung ausgelöst wird + Überweisung (dauert auch 2-3 Tage) und dann erst erfolgt der erneute Versand - also nach bestenfalls 10 Tagen. Ein 2ter Versand des Verkäufer´s wäre schneller und auch geboten, da er die Lieferadresse falsch angegeben hat. Oder verstehe ich was falsch?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ein 2ter Versand des Verkäufer´s wäre schneller und auch geboten, da er die Lieferadresse falsch angegeben hat.


Richtig, wenn das sein Verschulden war und nicht deins.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
castorpollux
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Inzwischen habe ich die Mitteilung von DHL bekommen, dass die Lieferadresse vom VK falsch (nicht vollständig) angegeben war.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da stellt sich die Frage, ob der Käufer die Adresse korrekt angegeben hat. (Zahlendreherz. B.)?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
castorpollux
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Adresse wurde vom Käufer korrekt angegeben.
Wäre das ansonsten rechtlich relevant? Dürfte der Verkäufer dann einfach vom Kaufvertrag zurück treten?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Wäre das ansonsten rechtlich relevant?


Jein.

quote:
Dürfte der Verkäufer dann einfach vom Kaufvertrag zurück treten?


Nein. Der K müßte aber die Kosten einer erneuten Zusendung tragen.

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