Hallo, ich habe Elektronik bei einem Onlineshop gekauft.
Nach einem Jahr habe ich sie zur Reparatur eingeschickt.
Mir wurde gesagt, dass keine Reparatur möglich ist. Mir wurde das
Geld zurückerstattet. Kann ich trotzdem auf Ersatz bestehen?
Mit freundlichen Grüßen
Tori
Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück?
15. März 2021
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Frage vom 15. März 2021 | 18:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. März 2021 | 18:44
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4084x hilfreich)
Hallo,
Was bessres hätte dir doch gar nicht passieren können!!!Zitat:Mir wurde das
Geld zurückerstattet.
Der Händler hätte auch sagen können, dass du auf deine Kosten hin dein Stück "Schrott" bei ihm anholen kannst.
Da du weder Anrecht auf eine Reparatur hattest, noch Anrecht darauf auch nur einen Cent erstattet zu bekommen, würde ich mich eher freuen an deiner Stelle...
#2
Antwort vom 15. März 2021 | 19:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ich habe ja 2 Jahre Gewährleistung. Die Reparatur ist technisch nicht möglich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2021 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (127447 Beiträge, 40807x hilfreich)
Zitatich habe ja 2 Jahre Gewährleistung. :
Nö, man hat 2 Jahre gesetzliche Mängelhaftung.
Gewährleistung gab es nur 6 Monate und die wurde vor vielen Jahren abgeschafft.
Im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung muss man nach Ende der Beweislastumkehr erst mal beweisen, das überhaupt ein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.
Könnte man das beweisen? Wenn ja wie?
Ansonsten sollte man sich über die kulante Handlung freuen...
ZitatKann ich trotzdem auf Ersatz bestehen? :
Klar. Bestehen kann man, denn auf was bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten des "bestehen" gegen 0.
#4
Antwort vom 15. März 2021 | 20:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank für die Antwort. Das Produkt ist viel im Preis gestiegen. Und bin halt Azubi. Deswegen habe ich gefragt. Gibt es dazu ein Paragraph?
#5
Antwort vom 16. März 2021 | 08:20
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4887x hilfreich)
ZitatGibt es dazu ein Paragraph? :
§ 437, 439, 447, 474, 477 BGB, um nur einige zu nennen..
Imho - nicht erfolgreichZitatKann ich trotzdem auf Ersatz bestehen? :
#6
Antwort vom 16. März 2021 | 09:35
Von
Status: Weiser (17796 Beiträge, 9731x hilfreich)
Zitat:ich habe ja 2 Jahre Gewährleistung.
Das bedeutet aber nur, dass man 2 Jahre Zeit hat, Mängel zu reklamieren, die schon beim Kauf vorhanden waren.
Wenn der Mangel erst jetzt (nach mehr als 6 Monaten) aufgetreten ist, müssten Sie den Beweis bringen, dass die Ursache des Mangels schon beim Kauf vorhanden war. Das ist meist nicht möglich.
Eine Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.
Durch die Erstattung hat der Händler also schon mehr angeboten, als realistisch durchsetzbar gewesen wäre.
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