Verkäufer tritt von Vertrag zurück

3. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Verkäufer tritt von Vertrag zurück

Ich habe von einer Zaunfirma eine Zaunanlage erworben. Die Zaunfirma sollte die Granitpfosten setzen und die Tore montieren. Ds restliche Material sollte nur geliefert werden.
Nachdem die Lieferung noch immer nicht vollständig erfolgt ist und an der von der Zaunfirma montierten Teile Mängel offensichtlich geworden sind (Tore schräg eingebaut, Tor läßt sich nicht vollständig öffnen, Granitsäule schief) habe ich schriftlich mit Frist angemahnt. Es erfolgte innerhalb der Frist eine weitere Teillieferung. Mängel wurden aber keine behoben. Ich habe erneut schriftlich angemahnt zu liefern und die Mängel zu beseitigen und eine Nachfrist gesetzt und mit weiteren Schritten gedroht. Nun hat mich ein Mitarbeiter der Firma vor einer Woche angerufen und mich angeschrien er verbiete mir dass ich die Zaunanlage weiter aufbaue wir werden vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen und alle gelieferten Teile abholen. Ich habe dem bislang gelassen entgegengesehen. Nun ist aber eine Woche verstrichen und ich weiss nicht weiter. Meine Nachfrist endet am 16.06.06. Soll ich die Firma mal anschreiben und anfragen was denn nun mit dem "Rücktritt vom Vertrag" ist und ob ich den Zaun soweit weiter montieren kann oder was ist zu tun. Am liebsten wäre mir natürlich, die Firma würde tatsächlich den Schritt machen und vom Vertrag zurücktreten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

entsprechend Ihrer Schilderungen haben Sie ein eigenes gesetzliches Rücktrittsrecht daraus resultierend, dass keine Nachbesserung hinsichtlich der Mängel durchgeführt wurde und die Lieferung der vertraglich zugesicherten Menge nicht vollständig erfolgte. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag Ihrerseits ist gegenüber dem Vertragspartner zu erklären, genauso wie ein Schadensersatzbegehren. Beides ist kumulativ, also nebeneinander/gleichzeitig, möglich.

Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers kann ich entsprechend Ihrer Sachverhaltsschilderungen nicht erkennen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 03.06.2006 13:00:07

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#2
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Nun hat sich allerdings ein neuer Sachverhalt ergeben. Heute habe ich ein Schreiben von der Zaunfirma erhalten in der sie behauptet, die fehlenden Teile seien vor einer Woche bereits geliefert worden (stimmt aber nicht). Die Mängel würden sie nicht anerkennen und ich solle die Rechnung in Höhe von 2050 Euro bis 9.6.06 überweisen ansonsten sie zum Anwalt gehen werden. Die Mängel sind aber so gravierend dass ich unmöglich die Rechnung bezahlen kann. Wenn ich nun erkläre dass ich vom Vertrag zurücktrete muss die zaunfirma dann die eingebauten Teile vollständig abbauen und wie ist das mit meinem Schadenersatz da ich bereits mehrere Stunden an dem zaun tätig war und Holzlatten montiert habe. Gäbe es denn eine Lösung dass man Teile des Zaunes stehen läßt und nur ein Teil abgebaut wird?
ist es eher von Vorteile wenn ich zuerst zu einem Anwalt gehe oder erst mal die Zunfirma gehen lasse? Ist es sinnvoll evtl einen gutachter zu bestellen der die Mängel aufnimmt?

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß man hier als Beobachter (trotz der Sachkompetenz von Herrn Rönner) einen solch komplizierten Sachverhalt genügend beurteilen kann. Du hast die entscheideneden Dinge selbst genannt: Anwalt und Gutachter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die sache ohne diese beiden zu klären ist, außer eine der Parteien lenkt ein.

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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