Verkäufer tritt zurück

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
SX15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer tritt zurück

Folgende Situation:

Vor 3 tagen hbe ich mir eine Digitalkamera mit Speicherstick und Tasche etc zu einem Preis von 35 € bei Amazon bekauft. Lief erst mal alles farbelhaft aber ich habe mich gewundert, wieso diese so billig sei und ich fragte nach weshalb. Daraufhin bekam ich die Antwort einer Mitarbeiterin des Anbieters, das die zubehörteile ausgetauscht werden gegen qualitativ gleichwertige Teile von Drittanbietern. Soweit so gut habe ich mir gedacht. Danach fragte ich per Mail wann ich mit dem versand rechnen könnte.
Man sagte mir , das der versand heute noch erfolgen sollte.

Ein Tag später erhielt ich eine Email in der stand das der verkäufer wegen einem Erklärungsirtum vom Kaufvertrag zurücktrit, da ein Fehler beim Einstellen i nAmazon passiert sei. Er bot mir einen 10 € Gutschein an.

Ich habe darauf habart die Kamera zu erhalten....
Außerdem habe ich geshen das der Artikel immer noch im Angebot bei Amazon war und dieser erst heute nachdem ich darauf hingewisen habe herausgenommen wurde.

Ich bi nder Meinung das der Verkäufer den vertrag nicht mehr Rückgängig machen kann, weil mir ja in einer Mail besttätigt wurde, das der Artikel heute noch versendet wird. Dabei geht man davon aus das alles in Ordnung ist. Erst danach kam wie gesagt die MAil des Verkäufers mit dem Rücktritt vom Vertrag.

Was kann ich hier nun genau tun ? Hab eich rechtlich gesehen einen Anspruch auf den Artikel?

Mit freundlichen Grüßen



-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SX15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

legastäniker

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126149 Beiträge, 40607x hilfreich)

quote:
Digitalkamera mit Speicherstick und Tasche etc zu einem Preis von 35 €

Was ist die Kamera denn wirklich wert bzw. wie verkaufen die Mitbewerber diese Kamera?
Das ist mit eine entscheidende Frage.


Die Vertragspartner kann sich nur in gesetzlichen Ausnahmefällen von einem Vertrag lösen (z.B. § 118/119/120 BGB).
Hier hat der Verkäufer nach §119 BGB angefochten, somit dürfte die Erfolgsaussicht eher gering sein.



quote:
33 Fehler in so einem kurzen Text sind schon heftig

Liegt sicherlich an der Tastatur, sicher irgend so ein billiger China-Import ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier hat der Verkäufer nach §119 BGB angefochten, somit dürfte die Erfolgsaussicht eher gering sein. <hr size=1 noshade>


Das Problem ist, dass man überhaupt nicht weiß, worum es eigentlich geht. Es könnte sich durchaus um einen (beachtlichen) Erklärungsirrtum handeln, es könnte aber genauso ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum sein.

Solange man nicht weiß, über was sich geirrt wurde und wie der Irrtum zustande gekommen ist, wird man sich nicht einigermaßen zuverlässig äußern können.

Hinzu kommt wieder die amazon-bedingte Problematik, dass die Zahlung nur über amazon läuft, in der Regel wird nach Versand erst eine Abbuchung vorgenommen. Der Käufer wird also nicht explizit zur Zahlung aufgefordert, was eindeutig für einen rechtswirksamen Vertrag sprechen würde.

Bei amazon selbst würde es (wahrscheinlich) gar keiner Anfechtung (durch amazon) bedürfen (wenn man die entsprechende AGB-Klausel für wirksam erachtet).

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.

Ansonsten:

Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus Marketplace und zShops kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/303-3031861-3111451?ie=UTF8&nodeId=505048

Also gelten die AGB des Verkäufers, falls er welche hat. Und da sollte man mal schauen, ab wann er gedenkt, einen Vertrag eingegangen zu sein. Hat er z. B. den Vertragsschluss darauf abgestellt, dass erst bei Lieferung der Ware ein solcher Vertrag zustande gekommen ist, wird er das möglicherweise nachschieben können, falls es zum Rechtsstreit kommt.

Was die Anfechtung betrifft, bleibt es bei der Ungewissheit.

Hierzu ein Beitrag von Mirk:

http://www.123recht.net/Anfechtung-des-Kaufvertrags-wg.-Kalkulationsirrtum-__f154357.html

Jedenfalls müsste man Genaueres zum Hergang wissen, der Verkäufer hält sich aber (hinterlistiger Weise, aber berechtigt) zurück).





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.178 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.513 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen