Hallo, mich würde mal eure Meinung bzw. Rat zum folgenden Sachverhalt interessieren.
Ich habe letztes Jahr Ende November oder so auf einer Internetseite Nachtischlampen bestellt. Diese haben ewig gebraucht bis diese da waren. Also mehrere Wochen. Wohl ein Droppshipper der das über Alibaba oder Aliexpress weiterverkauft. Ich habe in der Zwischenzeit im Internet weiter geschaut und diese Lampen deutlich günstiger gefunden. Als dann die Lampen endlich da waren. Habe ich dem Verkäufer geschrieben, dieser hat mir einen minimalen Rabatt angeboten, den ich aber nicht annehmen wollte. Also wollte ich das zurückschicken. Soweit so gut.
Ab jetzt fängt das ganze aber an komisch zu werden. Am 14.12.22 habe ich die Ware erhalten und innerhalb der 14 Tage zurückgeschickt, an die Adresse, die der Verkäufer mir mitgeteilt hat. Laut Sendungsverfolgung ist die Ware halt auch lange bei dem angekommen. Er selbst hatte mir wohl die Ware ohne Sendungsverfolgung verschickt, da ich auch auf Nachfrage keine bekam und er mir auch nicht konkret sagen konnte wann die Ware ankommt.
So dann warte ich aber bekomme kein Geld zurück. Auf meine Mails wird seit dem nicht geantwortet.
Zwar habe ich über PayPal bezahlt, aber PayPal lehnt Rückerstattung ab, weil die das nur bei mangelhaften Waren machen und nicht bei "normaler" Retoure.
Der Verkäufer ist Kleinunternehmer mit Sitz in DE.
Das ist alles was in seinen AGB's steht:
"§ 1 Geltungsbereich, Kunden
I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Timeless Home DE, gesetzlich vertreten durch Onur Demircan und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie enthalten weiterhin gesetzlich vorgesehene wichtige Kundeninformationen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hätte sich mit entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ganz oder hinsichtlich einzelner Regelungen einverstanden erklärt.
II. Kunden des Unternehmens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
III. Beliefert werden Kunden in Deutschland.
Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. Versandkosten.
Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)"
Ich habe ihm jetzt nochmal etliche Mails geschrieben, dass er mir mein Geld zurücküberweisen soll, da ich sonst Anzeige wegen Betrug aufgeben werde.
Ich weiß auch nicht mehr weiter. Es gab keine Widerrufsformular o.Ä.. Also das steht unter "Retoure":
"WIDERRUFSRECHT
Ihre Zufriedenheit mit dem Kauf unserer Produkte und Dienstleistungen ist unsere oberste Priorität. Sollten Sie jedoch aus irgendeinem Grund nicht mit Ihrem Einkauf bei uns zufrieden sein oder es treten Probleme auf, wenden Sie sich bitte unter harmonytime@outlook.de an unser Team vom Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen wo immer wir können und so schnell wie möglich. Unser freundliches Kundenserviceteam ist bemüht, innerhalb von 1-3 Werktagen auf Ihre Fragen zu antworten. Weitere Informationen zu unseren Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinien finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass wir für den Großteil unserer Produkte eine 14-tägige Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie haben. Sollten jedoch mehr als 14 Tage seit der Lieferung vergangen sein, können wir Ihnen keine Rückerstattung oder Umtausch anbieten.
Um für eine Rückgabe in Frage zu kommen, muss der Artikel in unversehrtem und ungebrauchtem Zustand zurückgesendet werden. Außerdem muss sich der Artikel in der Originalverpackung, in der Sie ihn erhalten haben, befinden.
Der Käufer übernimmt die Rücksendekosten. Diese können je nach Verpackungsgröße unterschiedlich hoch anfallen. Wir bitten Sie Pakete mit DHL an uns zurück zu senden.
Ausgeschlossen von der Rückgabe sind folgende Artikel: personalisierte Artikel / hygienische Artikel mit direktem Hautkontakt / Wandbilder aller Motive & Größe / Luftbefeuchter (Corona bedingt)
Rückerstattung
Sobald Ihre Rücksendung bei uns eingegangen ist und geprüft wurde, senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Bestätigung über den Erhalt der zurückgegebenen Artikel und werden Sie über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Rückerstattung informieren.
Wenn die Rückerstattung bestätigt wurde, wird diese verarbeitet und innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen erfolgt automatisch eine Gutschrift auf Ihre Kreditkarte oder Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode"
Also dann doch einfach wie mit dem Verkäufer ausgemacht zurücksenden und gut ist? Aber warum auf meine Mails nicht mehr geantwortet wird und ich mein Geld nicht zurückerhalte verstehe ich nicht und finde ich auch nicht mehr so nett.
Habt ihr einen Tipp was ich hier am besten machen sollte? Für mich ist das vorsätzlicher Betrug, da er ja absichtlich nicht auf Mails antwortet und auch nicht Geld zurücküberweist. Lohnt es sich zur Verbraucherzentrale zu gehen?
Wenn ich das über den Anwalt mache, wie hoch stehen die Chancen dass ich das Geld zurückbekomme und muss der Verkäufer dann meine Anwaltskosten tragen?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 24. März 2023 13:54
Verkäufer überweist kein Geld zurück nach Erhalt der Retoure - HILFE
24. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2023 | 13:46
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer überweist kein Geld zurück nach Erhalt der Retoure - HILFE
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. März 2023 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatAuf meine Mails wird seit dem nicht geantwortet. :
Die sind wohl nicht angekommen.
ZitatHabt ihr einen Tipp was ich hier am besten machen sollte? :
Nun, man könnte einfach mal prüfen, ob das Produkt überhaupt dieser 14-tägigen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie des Verkäufer unterliegt.
Statt auf irgendwelche ominösen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie des Verkäufers zu setzen, würde ich ja einfach das gesetzlichen Widerrufsrecht nutzen.
ZitatFür mich ist das vorsätzlicher Betrug :
Für Gesetzgeber und Rechtsprechung aber nicht.
Insofern wäre eine entsprechende Anzeige im besten Falle nutz- und sinnlos, im schlechtesten Falle würde man sich strafbar machen ...
Zitatda er ja absichtlich nicht auf Mails antwortet :
Aha,, und das weis man nun woher genau?
Zitatauch nicht Geld zurücküberweist. :
Dafür sehe ich aktuell keinen Anlass.
ZitatLohnt es sich zur Verbraucherzentrale zu gehen? :
Kommt ganz darauf an, was man unter
ZitatLohnt es sich :
versteht.
ZitatWenn ich das über den Anwalt mache, wie hoch stehen die Chancen dass ich das Geld zurückbekomme :
Irgendwo zwischen 0% und 100% ...
Zitatmuss der Verkäufer dann meine Anwaltskosten tragen? :
Dafür sehe ich derzeit keinen Anlass.
#2
Antwort vom 27. März 2023 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1748 Beiträge, 270x hilfreich)
Unter der Annahme, dass der Widerruf zulässig war und korrekt erfolgt ist, würde ich sagen dass der Verkäufer in Zahlungsverzug ist mit allen Konsequenzen.
Für die Rückerstattung gilt nämlich eine Frist von 14 Tagen, beginnend mit Eingang der Widerrufserklärung beim Verkäufer. Er kann zwar die Rückzahlung verweigern bis er die Ware hat, aber davon lese ich bisher nichts. Daher "Zahlungsverzug".
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#3
Antwort vom 27. März 2023 | 15:11
Von
Status: Master (4905 Beiträge, 808x hilfreich)
Bisher habe ich noch nichts von einem erfolgten Widerruf gelesen.ZitatUnter der Annahme, dass der Widerruf zulässig war und korrekt erfolgt ist :
#4
Antwort vom 27. März 2023 | 18:31
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDafür sehe ich aktuell keinen Anlass. :
Naja du schickst also die Ware nach Absprache zurück und erhältst dein Geld aber nicht zurück. Das ist also für dich kein Anlass? Spannend.
Im Übrigen hast du zwar so ziemlich jeden Satz kommentiert, aber noch immer keinen Tipp gegeben wie man hätte vorgehen können oder wie man jetzt vorgehen sollte.
#5
Antwort vom 27. März 2023 | 18:33
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBisher habe ich noch nichts von einem erfolgten Widerruf gelesen. :
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und gesagt, dass ich die Ware zurückschicken möchte. Dieser hat mir eine Adresse genannt. Ich habe die Ware abgeschickt und seit dem nie wieder was gehört. Der Wiederruf ist erfolgt meiner Meinung nach. Ein Widerrufsformular gibt es auf seiner Website nicht, also was hätte man denn noch tun sollen?
#6
Antwort vom 27. März 2023 | 18:34
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie sind wohl nicht angekommen. :
Gut, aber das ist ja die einzige Kontaktmöglichkeit. Komischerweise kamen diese Mails vorher ja alle an. Nur als es um das Zurückzahlen ging, dann aufeinmal nicht mehr.
#7
Antwort vom 27. März 2023 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatDas ist also für dich kein Anlass? :
Was für mich ein Anlass wäre, ist irrelevant - relevant ist was Gesetzgeber und Rechtsprechung dazu meinen.
Zitataber noch immer keinen Tipp gegeben wie man hätte vorgehen können oder wie man jetzt vorgehen sollte. :
Doch, dazu muss man die Antwort #1 halt mal komplett lesen.
ZitatDer Wiederruf ist erfolgt meiner Meinung nach :
Davon ist weit und breit nichts zu lesen.
Mit welchem Wortlaut hat man denn mit welchem Medium widerrufen?
ZitatGut, aber das ist ja die einzige Kontaktmöglichkeit. :
Denknotwendigerweise ist sie das nicht...
ZitatEin Widerrufsformular gibt es auf seiner Website nicht, also was hätte man denn noch tun sollen? :
Einfach selber entsprechendes schrieben?
ZitatDaher "Zahlungsverzug". :
Nö, denn die Frist für die Rückerstattung, die beginnt erst mit Eingang der Widerrufserklärung beim Verkäufer.
#8
Antwort vom 27. März 2023 | 22:41
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEinfach selber entsprechendes schrieben? :
Muss man das?
Ich habe per Mail geschrieben, dass ich die Ware dann zurücksenden möchte. Der VK hat dann mir eine Adresse genannt an die ich die Ware zurückschicken soll.
Faktisch ist das ein Widerruf. Bedarf es eines einzelnen Widerrufformulars? Wenn ja, muss der VK das nicht zur Verfügung stellen?
Da du ja vom Gesetzgeber sprichst, kannst du ja vielleicht auch deine Aussage auf Gesetzestexte stützen?
Danke
#9
Antwort vom 27. März 2023 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatMuss man das? :
Nö, das ist freiwillig. Dann bekommt man mitunter halt solche Probleme wie man sie aktuell hat.
ZitatFaktisch ist das ein Widerruf. :
Nö, das ist nur die Mitteilung eines Rücksendewunsches
ZitatBedarf es eines einzelnen Widerrufformulars? :
Nö, wie gesagt, dass kann man auch frei formulieren
ZitatWenn ja, muss der VK das nicht zur Verfügung stellen? :
Ja, das muss er, es gibt extra eine "amtliche Vorlage"
ZitatDa du ja vom Gesetzgeber sprichst, kannst du ja vielleicht auch deine Aussage auf Gesetzestexte stützen? :
Selbstverständlich, siehe BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
#10
Antwort vom 27. März 2023 | 23:27
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, das muss er, es gibt extra eine "amtliche Vorlage" :
Gut, denn wenn du meinen Post gelesen hast, weißt du, dass auf der Website kein solches Muster existiert.
Es gab eine Einigung über die Rücksendung der Ware. Diese ist erfolgt.
Rückerstattung nicht.
Der Paragraph den du angehängt hast: Aus dem geht mir nicht hervor, dass ich unbedingt eine Widerrufserklärung als ein Formular abschicken muss. Sondern es muss eine Erklärung ggü dem Unternehmer geben, aus der hervorgeht, dass ich widerrufe. Das ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte und an welche Adresse es zu richten ist. Da er ja wie gesagt kein Widerrufsformular bereitstellt, gibt es auch nichts auszufüllen, daher ist meiner Meinung nach dem Widerruf genüge getan.
#11
Antwort vom 27. März 2023 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatAus dem geht mir nicht hervor, dass ich unbedingt eine Widerrufserklärung als ein Formular abschicken muss. :
Das habe ich ja nun schon mehrfach geschrieben, das man was selber formulieren kann.
Allerdings hilft das Formular schon, wenn Leute sprachlich untalentiert sind.
ZitatDas ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte :
Nö, hat man nicht, denn das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Zitatdaher ist meiner Meinung nach dem Widerruf genüge getan. :
Dann den Händler einfach auf Zahlung verklagen.
Mit etwas Glück geht es gut, mit etwas Pech zahlt man alle Kosten des Verfahrens.
#12
Antwort vom 28. März 2023 | 07:29
Von
Status: Master (4905 Beiträge, 808x hilfreich)
ZitatIch habe den Verkäufer angeschrieben und gesagt, dass ich die Ware zurückschicken möchte. :
ZitatIch habe per Mail geschrieben, dass ich die Ware dann zurücksenden möchte. :
ZitatDas ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte und an welche Adresse es zu richten ist. :
Du kannst das noch so oft wiederholen, wie Du möchtest. Es ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags.
#13
Antwort vom 28. März 2023 | 08:54
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4864x hilfreich)
Dem schließe ich mich an. Rücksenden alleine stellt keinen Widerruf dar. Das bloße zurücksenden der Ware löst auch keine Kaufpreisrückerstattung aus..ZitatEs ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags. :
#14
Antwort vom 28. März 2023 | 11:51
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDem schließe ich mich an. Rücksenden alleine stellt keinen Widerruf dar. :
Okay gut, gehen wir davon aus es sei kein gültiges Widerrufsschreiben.
Bleiben ja trotzdem Fragen, auf die leider keiner jetzt antworten konnte.
- Harry van Sell sagt, der VK muss ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Gibt es aber nicht, das was an Text auf der Website zu finden ist, habe ich in den Post schon drin. Wie ist die Sache dann? Es geht doch im Endeffekt darum, dass der VK anhand des Widerrufsformulars die Ware dem Kunden zuordnen kann. Jemand, der 2-3 Lampen im Monat verkauft, fällt es nicht so schwer wie einem Konzern, der 200-300 davon verkauft.
- Ware ist abgeschickt, Geld nicht zurück erhalten. Müsste dann nicht zumindest die Ware an den Absender zurückgeschickt werden? Ist das nicht sonst Unterschlagung?
- Sieht für euch der kopierte Text aus der Widerrufsbelehrung korrekt aus? Da sonst der Widerruf sich ja um 1 Jahr verlängert.
- So nochmal, habt Ihr auch einen Tipp wie man jetzt vorgehen kann?
Danke
#15
Antwort vom 28. März 2023 | 11:55
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu kannst das noch so oft wiederholen, wie Du möchtest. Es ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags. :
Ich denke ich wiederhole das, weil es sonst nie problematisch war etwas zurück zu senden. Entweder wird ein Widerrufsformular mitgeliefert, oder per Mail nachgesandt, wenn man Retoure auswählt oder aber komplett ohne Widerrufsformular via Amazon.
#16
Antwort vom 28. März 2023 | 14:56
Von
Status: Master (4905 Beiträge, 808x hilfreich)
Wirre Aussage! Entweder gibt es ein Widerrufsformular auf der Webseite ... oder man formuliert den Widerruf per Mail, Fax, Brief. Und liest man bei Amazon ... handelt es sich eben nicht um die gesetzliche Widerrufsfrist, sondern um einen von Amazon selbst definierten Prozess. Anders bei den Händlern auf dem Amazon Marketplace ... dort ist ein Widerruf explizit notwendig.ZitatEntweder wird ein Widerrufsformular mitgeliefert, oder per Mail nachgesandt, wenn man Retoure auswählt oder aber komplett ohne Widerrufsformular via Amazon. :
Sollte es sich um diese Webseite handeln: https://timelesshome.net/policies/refund-policy ... dann ist dort gar keine gesetzeskonforme Widerrufserklärung zu finden. Das von Dir o.g. ist auch keine.ZitatSieht für euch der kopierte Text aus der Widerrufsbelehrung korrekt aus? :
#17
Antwort vom 28. März 2023 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatWie ist die Sache dann? :
ZitatDas habe ich ja nun schon mehrfach geschrieben, das man was selber formulieren kann. :
Allerdings hilft das Formular schon, wenn Leute sprachlich untalentiert sind.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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