Verkäufer überweist kein Geld zurück nach Erhalt der Retoure - HILFE

24. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer überweist kein Geld zurück nach Erhalt der Retoure - HILFE

Hallo, mich würde mal eure Meinung bzw. Rat zum folgenden Sachverhalt interessieren.

Ich habe letztes Jahr Ende November oder so auf einer Internetseite Nachtischlampen bestellt. Diese haben ewig gebraucht bis diese da waren. Also mehrere Wochen. Wohl ein Droppshipper der das über Alibaba oder Aliexpress weiterverkauft. Ich habe in der Zwischenzeit im Internet weiter geschaut und diese Lampen deutlich günstiger gefunden. Als dann die Lampen endlich da waren. Habe ich dem Verkäufer geschrieben, dieser hat mir einen minimalen Rabatt angeboten, den ich aber nicht annehmen wollte. Also wollte ich das zurückschicken. Soweit so gut.

Ab jetzt fängt das ganze aber an komisch zu werden. Am 14.12.22 habe ich die Ware erhalten und innerhalb der 14 Tage zurückgeschickt, an die Adresse, die der Verkäufer mir mitgeteilt hat. Laut Sendungsverfolgung ist die Ware halt auch lange bei dem angekommen. Er selbst hatte mir wohl die Ware ohne Sendungsverfolgung verschickt, da ich auch auf Nachfrage keine bekam und er mir auch nicht konkret sagen konnte wann die Ware ankommt.

So dann warte ich aber bekomme kein Geld zurück. Auf meine Mails wird seit dem nicht geantwortet.

Zwar habe ich über PayPal bezahlt, aber PayPal lehnt Rückerstattung ab, weil die das nur bei mangelhaften Waren machen und nicht bei "normaler" Retoure.

Der Verkäufer ist Kleinunternehmer mit Sitz in DE.

Das ist alles was in seinen AGB's steht:

"§ 1 Geltungsbereich, Kunden

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Timeless Home DE, gesetzlich vertreten durch Onur Demircan und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie enthalten weiterhin gesetzlich vorgesehene wichtige Kundeninformationen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hätte sich mit entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ganz oder hinsichtlich einzelner Regelungen einverstanden erklärt.

II. Kunden des Unternehmens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

III. Beliefert werden Kunden in Deutschland.

Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. Versandkosten.

Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)"


Ich habe ihm jetzt nochmal etliche Mails geschrieben, dass er mir mein Geld zurücküberweisen soll, da ich sonst Anzeige wegen Betrug aufgeben werde.

Ich weiß auch nicht mehr weiter. Es gab keine Widerrufsformular o.Ä.. Also das steht unter "Retoure":

"WIDERRUFSRECHT
Ihre Zufriedenheit mit dem Kauf unserer Produkte und Dienstleistungen ist unsere oberste Priorität. Sollten Sie jedoch aus irgendeinem Grund nicht mit Ihrem Einkauf bei uns zufrieden sein oder es treten Probleme auf, wenden Sie sich bitte unter harmonytime@outlook.de an unser Team vom Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen wo immer wir können und so schnell wie möglich. Unser freundliches Kundenserviceteam ist bemüht, innerhalb von 1-3 Werktagen auf Ihre Fragen zu antworten. Weitere Informationen zu unseren Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinien finden Sie weiter unten.



Bitte beachten Sie, dass wir für den Großteil unserer Produkte eine 14-tägige Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie haben. Sollten jedoch mehr als 14 Tage seit der Lieferung vergangen sein, können wir Ihnen keine Rückerstattung oder Umtausch anbieten.

Um für eine Rückgabe in Frage zu kommen, muss der Artikel in unversehrtem und ungebrauchtem Zustand zurückgesendet werden. Außerdem muss sich der Artikel in der Originalverpackung, in der Sie ihn erhalten haben, befinden.

Der Käufer übernimmt die Rücksendekosten. Diese können je nach Verpackungsgröße unterschiedlich hoch anfallen. Wir bitten Sie Pakete mit DHL an uns zurück zu senden.
Ausgeschlossen von der Rückgabe sind folgende Artikel: personalisierte Artikel / hygienische Artikel mit direktem Hautkontakt / Wandbilder aller Motive & Größe / Luftbefeuchter (Corona bedingt)
Rückerstattung

Sobald Ihre Rücksendung bei uns eingegangen ist und geprüft wurde, senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Bestätigung über den Erhalt der zurückgegebenen Artikel und werden Sie über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Rückerstattung informieren.

Wenn die Rückerstattung bestätigt wurde, wird diese verarbeitet und innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen erfolgt automatisch eine Gutschrift auf Ihre Kreditkarte oder Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode"


Also dann doch einfach wie mit dem Verkäufer ausgemacht zurücksenden und gut ist? Aber warum auf meine Mails nicht mehr geantwortet wird und ich mein Geld nicht zurückerhalte verstehe ich nicht und finde ich auch nicht mehr so nett.

Habt ihr einen Tipp was ich hier am besten machen sollte? Für mich ist das vorsätzlicher Betrug, da er ja absichtlich nicht auf Mails antwortet und auch nicht Geld zurücküberweist. Lohnt es sich zur Verbraucherzentrale zu gehen?

Wenn ich das über den Anwalt mache, wie hoch stehen die Chancen dass ich das Geld zurückbekomme und muss der Verkäufer dann meine Anwaltskosten tragen?

Vielen Dank

-- Editiert von User am 24. März 2023 13:54

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Auf meine Mails wird seit dem nicht geantwortet.

Die sind wohl nicht angekommen.



Zitat (von Fragant_1):
Habt ihr einen Tipp was ich hier am besten machen sollte?

Nun, man könnte einfach mal prüfen, ob das Produkt überhaupt dieser 14-tägigen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie des Verkäufer unterliegt.

Statt auf irgendwelche ominösen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie des Verkäufers zu setzen, würde ich ja einfach das gesetzlichen Widerrufsrecht nutzen.



Zitat (von Fragant_1):
Für mich ist das vorsätzlicher Betrug

Für Gesetzgeber und Rechtsprechung aber nicht.
Insofern wäre eine entsprechende Anzeige im besten Falle nutz- und sinnlos, im schlechtesten Falle würde man sich strafbar machen ...



Zitat (von Fragant_1):
da er ja absichtlich nicht auf Mails antwortet

Aha,, und das weis man nun woher genau?



Zitat (von Fragant_1):
auch nicht Geld zurücküberweist.

Dafür sehe ich aktuell keinen Anlass.



Zitat (von Fragant_1):
Lohnt es sich zur Verbraucherzentrale zu gehen?

Kommt ganz darauf an, was man unter
Zitat (von Fragant_1):
Lohnt es sich

versteht.



Zitat (von Fragant_1):
Wenn ich das über den Anwalt mache, wie hoch stehen die Chancen dass ich das Geld zurückbekomme

Irgendwo zwischen 0% und 100% ...



Zitat (von Fragant_1):
muss der Verkäufer dann meine Anwaltskosten tragen?

Dafür sehe ich derzeit keinen Anlass.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1748 Beiträge, 270x hilfreich)

Unter der Annahme, dass der Widerruf zulässig war und korrekt erfolgt ist, würde ich sagen dass der Verkäufer in Zahlungsverzug ist mit allen Konsequenzen.

Für die Rückerstattung gilt nämlich eine Frist von 14 Tagen, beginnend mit Eingang der Widerrufserklärung beim Verkäufer. Er kann zwar die Rückzahlung verweigern bis er die Ware hat, aber davon lese ich bisher nichts. Daher "Zahlungsverzug".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Unter der Annahme, dass der Widerruf zulässig war und korrekt erfolgt ist
Bisher habe ich noch nichts von einem erfolgten Widerruf gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür sehe ich aktuell keinen Anlass.


Naja du schickst also die Ware nach Absprache zurück und erhältst dein Geld aber nicht zurück. Das ist also für dich kein Anlass? Spannend.

Im Übrigen hast du zwar so ziemlich jeden Satz kommentiert, aber noch immer keinen Tipp gegeben wie man hätte vorgehen können oder wie man jetzt vorgehen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bisher habe ich noch nichts von einem erfolgten Widerruf gelesen.


Ich habe den Verkäufer angeschrieben und gesagt, dass ich die Ware zurückschicken möchte. Dieser hat mir eine Adresse genannt. Ich habe die Ware abgeschickt und seit dem nie wieder was gehört. Der Wiederruf ist erfolgt meiner Meinung nach. Ein Widerrufsformular gibt es auf seiner Website nicht, also was hätte man denn noch tun sollen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die sind wohl nicht angekommen.


Gut, aber das ist ja die einzige Kontaktmöglichkeit. Komischerweise kamen diese Mails vorher ja alle an. Nur als es um das Zurückzahlen ging, dann aufeinmal nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Das ist also für dich kein Anlass?

Was für mich ein Anlass wäre, ist irrelevant - relevant ist was Gesetzgeber und Rechtsprechung dazu meinen.



Zitat (von Fragant_1):
aber noch immer keinen Tipp gegeben wie man hätte vorgehen können oder wie man jetzt vorgehen sollte.

Doch, dazu muss man die Antwort #1 halt mal komplett lesen.



Zitat (von Fragant_1):
Der Wiederruf ist erfolgt meiner Meinung nach

Davon ist weit und breit nichts zu lesen.
Mit welchem Wortlaut hat man denn mit welchem Medium widerrufen?



Zitat (von Fragant_1):
Gut, aber das ist ja die einzige Kontaktmöglichkeit.

Denknotwendigerweise ist sie das nicht...



Zitat (von Fragant_1):
Ein Widerrufsformular gibt es auf seiner Website nicht, also was hätte man denn noch tun sollen?

Einfach selber entsprechendes schrieben?



Zitat (von Kalanndok):
Daher "Zahlungsverzug".

Nö, denn die Frist für die Rückerstattung, die beginnt erst mit Eingang der Widerrufserklärung beim Verkäufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach selber entsprechendes schrieben?


Muss man das?

Ich habe per Mail geschrieben, dass ich die Ware dann zurücksenden möchte. Der VK hat dann mir eine Adresse genannt an die ich die Ware zurückschicken soll.

Faktisch ist das ein Widerruf. Bedarf es eines einzelnen Widerrufformulars? Wenn ja, muss der VK das nicht zur Verfügung stellen?

Da du ja vom Gesetzgeber sprichst, kannst du ja vielleicht auch deine Aussage auf Gesetzestexte stützen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Muss man das?

Nö, das ist freiwillig. Dann bekommt man mitunter halt solche Probleme wie man sie aktuell hat.



Zitat (von Fragant_1):
Faktisch ist das ein Widerruf.

Nö, das ist nur die Mitteilung eines Rücksendewunsches



Zitat (von Fragant_1):
Bedarf es eines einzelnen Widerrufformulars?

Nö, wie gesagt, dass kann man auch frei formulieren



Zitat (von Fragant_1):
Wenn ja, muss der VK das nicht zur Verfügung stellen?

Ja, das muss er, es gibt extra eine "amtliche Vorlage"



Zitat (von Fragant_1):
Da du ja vom Gesetzgeber sprichst, kannst du ja vielleicht auch deine Aussage auf Gesetzestexte stützen?

Selbstverständlich, siehe BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das muss er, es gibt extra eine "amtliche Vorlage"


Gut, denn wenn du meinen Post gelesen hast, weißt du, dass auf der Website kein solches Muster existiert.

Es gab eine Einigung über die Rücksendung der Ware. Diese ist erfolgt.

Rückerstattung nicht.

Der Paragraph den du angehängt hast: Aus dem geht mir nicht hervor, dass ich unbedingt eine Widerrufserklärung als ein Formular abschicken muss. Sondern es muss eine Erklärung ggü dem Unternehmer geben, aus der hervorgeht, dass ich widerrufe. Das ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte und an welche Adresse es zu richten ist. Da er ja wie gesagt kein Widerrufsformular bereitstellt, gibt es auch nichts auszufüllen, daher ist meiner Meinung nach dem Widerruf genüge getan.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Aus dem geht mir nicht hervor, dass ich unbedingt eine Widerrufserklärung als ein Formular abschicken muss.

Das habe ich ja nun schon mehrfach geschrieben, das man was selber formulieren kann.
Allerdings hilft das Formular schon, wenn Leute sprachlich untalentiert sind.



Zitat (von Fragant_1):
Das ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte

Nö, hat man nicht, denn das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.



Zitat (von Fragant_1):
daher ist meiner Meinung nach dem Widerruf genüge getan.

Dann den Händler einfach auf Zahlung verklagen.
Mit etwas Glück geht es gut, mit etwas Pech zahlt man alle Kosten des Verfahrens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Ich habe den Verkäufer angeschrieben und gesagt, dass ich die Ware zurückschicken möchte.
Zitat (von Fragant_1):
Ich habe per Mail geschrieben, dass ich die Ware dann zurücksenden möchte.
Zitat (von Fragant_1):
Das ist mit per Mail getan, denn ich habe ihm geschrieben, dass ich die Ware zurücksenden möchte und an welche Adresse es zu richten ist.


Du kannst das noch so oft wiederholen, wie Du möchtest. Es ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4864x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags.
Dem schließe ich mich an. Rücksenden alleine stellt keinen Widerruf dar. Das bloße zurücksenden der Ware löst auch keine Kaufpreisrückerstattung aus..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Dem schließe ich mich an. Rücksenden alleine stellt keinen Widerruf dar.


Okay gut, gehen wir davon aus es sei kein gültiges Widerrufsschreiben.

Bleiben ja trotzdem Fragen, auf die leider keiner jetzt antworten konnte.

- Harry van Sell sagt, der VK muss ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Gibt es aber nicht, das was an Text auf der Website zu finden ist, habe ich in den Post schon drin. Wie ist die Sache dann? Es geht doch im Endeffekt darum, dass der VK anhand des Widerrufsformulars die Ware dem Kunden zuordnen kann. Jemand, der 2-3 Lampen im Monat verkauft, fällt es nicht so schwer wie einem Konzern, der 200-300 davon verkauft.

- Ware ist abgeschickt, Geld nicht zurück erhalten. Müsste dann nicht zumindest die Ware an den Absender zurückgeschickt werden? Ist das nicht sonst Unterschlagung?

- Sieht für euch der kopierte Text aus der Widerrufsbelehrung korrekt aus? Da sonst der Widerruf sich ja um 1 Jahr verlängert.

- So nochmal, habt Ihr auch einen Tipp wie man jetzt vorgehen kann?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du kannst das noch so oft wiederholen, wie Du möchtest. Es ist trotzdem kein Widerruf des Kaufvertrags.


Ich denke ich wiederhole das, weil es sonst nie problematisch war etwas zurück zu senden. Entweder wird ein Widerrufsformular mitgeliefert, oder per Mail nachgesandt, wenn man Retoure auswählt oder aber komplett ohne Widerrufsformular via Amazon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4905 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Entweder wird ein Widerrufsformular mitgeliefert, oder per Mail nachgesandt, wenn man Retoure auswählt oder aber komplett ohne Widerrufsformular via Amazon.
Wirre Aussage! Entweder gibt es ein Widerrufsformular auf der Webseite ... oder man formuliert den Widerruf per Mail, Fax, Brief. Und liest man bei Amazon ... handelt es sich eben nicht um die gesetzliche Widerrufsfrist, sondern um einen von Amazon selbst definierten Prozess. Anders bei den Händlern auf dem Amazon Marketplace ... dort ist ein Widerruf explizit notwendig.

Zitat (von Fragant_1):
Sieht für euch der kopierte Text aus der Widerrufsbelehrung korrekt aus?
Sollte es sich um diese Webseite handeln: https://timelesshome.net/policies/refund-policy ... dann ist dort gar keine gesetzeskonforme Widerrufserklärung zu finden. Das von Dir o.g. ist auch keine.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111360 Beiträge, 38576x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Wie ist die Sache dann?

Zitat (von Harry van Sell):
Das habe ich ja nun schon mehrfach geschrieben, das man was selber formulieren kann.
Allerdings hilft das Formular schon, wenn Leute sprachlich untalentiert sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.932 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.261 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen