Hallo.Vor nicht allzu langer Zeit wurde in einem Elektronikfachgeschäft eine Ware mittels Anzahlung und 0% Finanzierung erworben.
Anzahlung wurde in Bar getätigt und Finanzierung läuft.
Die Ware wurde ordnungsgemäß übergeben mit allen Papieren.
Jetzt rief dieses Elektronikgeschäft an und meinte es sei keine Anzahlung getätigt worden. Obwohl meines Kenntisstandes eine Anzahlung in Bar getätig wurde.Leider fehlte bei den mir übergebenen Unterlagen der Beleg für die Anzahlung.Der restlichen Vertragsunterlagen waren vollständig. Sonst hätte man ja die Ware nicht bekommen dürfen. Liegt ein Fehler seitens des Verkäufers vor?
Wie kann ich mich jetzt gegen die Vorwürfe wehren, bzw Wer ist im Recht und wie kann man die Sache klären!?
Sie können nicht beweisen das Sie das Geld bekommen bzw nicht bekommen haben und genauso gut der Verkäufer nicht!
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Verkäufer vergisst Anzahlung
24. September 2012
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Frage vom 24. September 2012 | 14:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer vergisst Anzahlung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. September 2012 | 14:32
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von PeterKruse0508 am 24.09.2012 14:07
Wie kann ich mich jetzt gegen die Vorwürfe wehren
Aus den Unterlagen geht hervor wann du da warst und am selben Tag muss der VK auch einen Bon über 100€ haben (nicht nur der Kunde bekommt einen Bon, das Geschäft hat auch einen)
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
#2
Antwort vom 24. September 2012 | 14:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Radfahrer999,
leider hat keine Seite einen Bon das eine Anzahlung getätigt wurde und ich bin mir zu 100% sicher das ich sie bezahlt haben. Da ich dann auch nicht mehr genug BarGeld bei hatte musste ich eine andere Ware bei der selben Verkäuferin dann mit meiner EC-Karte bezahlen!
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#3
Antwort vom 25. September 2012 | 08:51
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Imho sehr ungünstige Ausgangssituation
quote:
von PeterKruse0508 am 24.09.2012 14:37
ich bin mir zu 100% sicher das ich sie bezahlt habe
Das sollte man auch nachweisen können!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
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