Verkäufer verlangt Prüfpauschale w. d.Garantie

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mama-Nane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verlangt Prüfpauschale w. d.Garantie

Hallo,
ich habe vor gut 4 Wochen einen DVBT Receiver neu bei einem Händler bei eBay gekauft.
Mit 24 Monaten Garantie.Schnell geliefert alles ok.
Gerät funktionierte auch bis vor 2 Wochen.Plötzlich kamen immer heftigere Störungen auf und wenn man an die Schrauben des Gerätes kommt,bekommt man kleine Stromschläge.
Unser alter Receiver empfängt klare Bilder und Töne (nur um klar zu stellen,dass es nicht an der Hausantenne liegt)

Ich habe den Verkäufer gestern Abend angeschrieben und eben seine Antwort gelesen:

Er meinte ich soll im das Gerät versichert und frei zuschicken,er würde es prüfen und wenn ein Fehler vorliegt würde es getauscht werden,wenn es keinen Fehler hätte,müsste ich 29,95€ Prüfpauschale zahlen.
(das Gerät hat schon 29,99€ + 5,90€ Versand gekostet).

Ist das überhaupt rechtlich vertretbar?
Ich habe da ein sehr ungutes Gefühl bei.

Herzlichen Dank im Voraus,
Nane

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es wäre rechtlich vertretbar, wenn... ABER hier nicht.

Was nicht verhindern kann, dass es unter Umständen zäh mit diesem Händler werden kann, weil manche (oder auch viele) eBay Händler einfach so sind.

Mache folgendes:

Setze ein Schreiben auf, paar Zeilen.

Fordere vom Verkäufer Nacherfüllung, Ersatzlieferung wegen Defektes des Gerätes. Setze eine Frist von 12 Tagen per Datum bestimmt:

Bitte um Nacherfüllung innerhalb von 12 Tagen, spätestens bis zum.06.02.2009 (als Beispiel)

Gleichzeitig Erstattung der Rücksendekosten in Höhe von Euro XXXX zum gleichen Termin auf das Konto Name, Kontonummer, BLZ Bank.

Unterschreiben

Darunter:

Lasse dir den Fehler des Gerätes von jemand bestätigen (Freund, Bekannter). 3 Zeilen (Bildstörungen, kleine Stromschläge, Ort, Datum, Name, Unterschrift).

(alles auf einem Blatt)

Dass das Gehäuse keine Spannung haben darf, sollte jedem klar sein, das spricht schon augenscheinlich dafür, dass etwas nicht in Ordnung ist.
***
Dann sendest Du das Gerät mit einer Kopie dieses Schreibens an den Händler.

Der Händler hat nach § 437 Abs 1 BGB i. V. mit § 439 Abs. 1 BGB eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder zu reparieren.
***
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
***

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
***
Nach § 439 Abs. 2 BGB hat er die Rücksendekosten zu ersetzen.

Und jetzt warte bitte erst einmal ab, was passiert, wenn es Probleme gibt, melde Dich wieder!

Wichtig: Verschicke das Gerät nur über Hermes oder als Postpaket, hebe die Einlieferungsquittung gut auf. Vielleicht haben wir es hier mit einem ganz besonderen Schlaumeier zu tun.

-- Editiert von bogus1 am 23.01.2009 17:48

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Mama-Nane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal für die Antworten.Ich habe bisher noch gar nichts gemacht,weder ihm geantwortet noch irgendwas versendet.
Erstmal wollt ich mich hier erkundigen und das war auch der richtige Weg wie ich gerade gelesen habe.

Jetzt bin ich nur etwas verwirrt! :sweat: :crazy:

Also soll ich ihm das Gerät zwar hinschicken,aber vorweg ihm schreiben,dass ich keine Prüfpauschale zahlen werde?Oder das Geld zurückfordern?
Irgendwie ist das total kompliziert für mich :schock:

Muss er jetzt die Versandkosten tragen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es scheint nur etwas kompliziert. Es ist einfach so, dass man nicht weiß, was der Verkäufer vorhat. Es kann vollkommen harmloser Natur sein.

Wenn jemand etwas reklamiert, was nicht kaputt ist, entstehen einem Verkäufer unnötige Kosten. Wenn es z. B. nur ein Bedienungsfehler war. Er muss das Gerät überprüfen, bei einer berechtigten Reklamation hat er die Versandkosten für Hin- und Rücktransport zu übernehmen. In Fällen, wo es eindeutig kein Defekt ist UND wo der Käufer dies hätte wissen (müssen) können, dürfen Verkäufer Kosten für eine Prüfung berechnen, wenn sie dies vorher mitteilen. So weit, so gut.

Jetzt hat aber alles seine Schattenseiten und das Online-Geschäft hat viele schwarze Schafe. Es kann z. B. nur ein kleiner Defekt sein, hier könnte z. B. am Receiver nur ein kleiner Spannungsfehler durch defekte Isolierung entstanden sein, in Sekunden zu beheben. Das macht der Verkäufer dann und behauptet, das Gerät wäre vollkommen in Ordnung gewesen und verlangt Euro 29,95 + erneutes Porto für das Zuschicken. Diesen Zahn muss man ihm von Vorneherein ziehen, der Käufer soll nicht an einer Reklamation gehindert werden.

Deshalb mein Vorschlag, sich von einem Zeugen bestätigen zu lassen, dass der Receiver NICHT funktioniert. Dann kann der Verkäufer schlecht etwas machen.

Und wenn man jetzt dem Vorschlag von Mirk folgt und diese Gebühr auch noch definitiv ablehnt, kann der Verkäufer sich auch nicht darauf berufen, zumindest wird es ihm erschwert. Obwohl man immer mit allem rechnen muss, wenn man tatsächliche auf ein schwarzes Schaf trifft.

Verschicke den Receiver als Postpaket oder über Hermes, sodass die Einlieferung quittiert wird. Sonst kann es Ärger geben, wenn der Verkäufer behauptet, die Sendung wäre nicht angekommen. Gibt es oft.

Mache einfach ein kleines Schreiben. Per Hand oder mit dem Computer - ist egal. Teile dem Verkäufer mit, was zu beanstanden ist (Bildstörungen, kleine Stromschläge), das lässt Du von dem Zeugen unterschreiben. "Bestätigt, Ort, Name, Datum Unterschrift."

Darunter schreibst Du, dass Du Gewährleistung forderst und eine Ersatzlieferung verlangst. Das Gerät wäre eindeutig defekt, deshalb wäre eine Prüfungspauschale rechtswidrig und Du würdest Sie nicht bezahlen. Gleichzeitig soll der Verkäufer Dir Deine Portokosten überweisen. Gib Name, Kontonummer, Bankleitzahl, Kreditinstitut an und natürlich den Betrag, wenn es ein Paket sein sollte, Euro 6,90.
Schreibe, dass Du das Gerät und das Geld innerhalb von 12 Tagen, spätestens bis zum 07.02.2009 erwartest. (Als Beispiel, wenn Du es Montag abschicken würdest 26.1. + 12 Tage = 07.02). Sinn dieser Frist ist, dem Verkäufer Beine zu machen, sonst lassen sich manche Wochen Zeit damit, besonders mit der Portoüberweisung tun sich manche schwer. Vergessen das gerne, das bedeutet erneuten Stress. Der Verkäufer hat bei einer berechtigten Reklamation die gesamten Portokosten zu tragen.

Ort, Datum, Unterschrift. Dieses Blatt kopierst du einmal, das Original kommt in das Paket, die Kopie behältst Du als Beweis. Das ist alles.

Und der Verkäufer merkt (hoffentlich), dass es für ihn nicht so leicht wird, hier eine krumme Nummer abzuziehen, sollte er zu den weniger seriösen Verkäufern gehören, ansonsten gibt es ohnehin keine Probleme.

-- Editiert von bogus1 am 24.01.2009 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mama-Nane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah danke!!!!Jetzt hab ich es verstanden!
Ist wirklich nicht so kompliziert.

Mein Mann vermutete,dass er sagt,das Gerät ist in Ordnung,schickt uns aber ein neues Gerät und kassiert.
Aber mit der Bezeugung geht es ja schlecht!

1000 Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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