Verkäufer verlangt Ware zurück

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheRealLink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verlangt Ware zurück

Hallo,

Ich habe letzte Woche Freitag Ware im Wert von 599€ erworben und es durch ein einen Lieferengpass von einer online Bestellung auf eine Store Abholung umbuchen lassen. So habe ich von der Store Hotline eine neue Auftragsnummer bekommen und habe die Ware am gleichen Tag auch mit dieser abgeholt. Im Store selbst habe ich die Ware mit mit dem auf der Rechnung angegebenen Betrag bezahlt und mit nach Hause genommen und ausgepackt. Dort habe ich dann gemerkt das der Store mir die falsche Ware (eine teurere Variante) gegeben hat. (Die Ware war zusätzlich in einem braunen Karton verpackt) Ich war verdutzt und habe die Seriennummer mit der auf der Rechnung angegebenen verglichen und diese stimmten auch überein.

Nun habe ich heute einen Anruf vom Store bekommen, dass ich die Ware zurückgeben oder den fehlenden Betrag von 100€ begleichen solle.

Was soll ich nun tun? Liegt das Recht auf meiner Seite da der Kaufvertrag erfüllt ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dort habe ich dann gemerkt das der Store mir die falsche Ware (eine teurere Variante) gegeben hat. (Die Ware war zusätzlich in einem braunen Karton verpackt) Ich war verdutzt und habe die Seriennummer mit der auf der Rechnung angegebenen verglichen und diese stimmten auch überein. <hr size=1 noshade>


Der Store hat sich augenscheinlich vergriffen, geirrt, vertan.

quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich nun tun? Liegt das Recht auf meiner Seite da der Kaufvertrag erfüllt ist? <hr size=1 noshade>


Man wird entweder zuzahlen oder das Teil Zug um Zug gegen Lieferung des "richtigen" zurückgewähren müssen § 812 ff. BGB .

Der Kaufvertrag wurde eben noch nicht erfüllt, es geht um ein sog. "besseres- aliud", die genaue Begründung findest du hier:

http://www.123recht.net/Ware-zur%C3%BCcksenden-oder-behalten-__f256571.html

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#3
 Von 
TheRealLink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die seriennummern stimmen aber überein (rechnung <> gerät), die bezeichnung auf der rechnung ist jedoch einen andere,

da die seriennummer eindeutig ist ist der vertrag damit nicht erfüllt?

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Der Kaufvertrag wurde doch nicht hinsichtlich einer Seriennummer abgeschlossen, es ging um ein bestimmtes Modell.

Nennen wir es Modell 123. Jetzt hat der Store das Modell 123super geliefert - ein aliud. Ob sich jetzt ein weiterer Fehler angeschlossen hat (Verwechslung der Seriennummer), dürfte nicht entscheidend sein.

Jedenfalls hat der Store es gemerkt und reagiert. Umgekehrt wäre es doch genauso. Hätte man dir ein billigeres Gerät eingepackt, hättest du Anspruch auf das richtige, in dem Fall bessere.

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#5
 Von 
TheRealLink
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, stimmt schon, doch in diesem Fall würde ein Austausch für mich mehr Arbeit und somit Zeit und Geld bedeuten. Zum einen die Sicherung der Daten, das abgeben bzw. Hinfahren (~80km) des Gerätes und anschliesßend das erneute einrichten.

Wer zahlt mir in dem Fall diesen Aufwand und vor allem die spritkosten? All das nur weil der Verkäufer einen Fehler gemacht hat für den ich als Kunde nichts kann?

-- Editiert am 14.09.2010 23:07

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Dann würde ich das dem Store mitteilen. Du bist höchstens zur Herausgabe verpflichtet, du wirst nicht verpflichtet sein, das aliud dem Store auf die Ladentheke zu stellen.

Also wird der Store das Teil bei dir abholen lassen und gleichzeitig das richtige Teil liefern müssen. Wie er das auf die Beine stellt, ist seine Sache.

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