Hallo!
Ich habe bei ebay-kleinanzeigen eine Kamera gekauft. Habe vorher alle "Sicherheiten" abgecheckt: Ich habe die Adresse, Rechnung mit derselben Adresse, Handynummer, hätte die Kamera auch abholen können und habe Facebook und XING Profil des Käufers gefunden. Schien also alles zu passen.
Nun habe ich am 4.9. das Geld überwiesen. 5 Wochen lang hat der Käufer es nicht geschafft, die Kamera zu verschicken (angeblich derzeit von der Arbeit aus nicht zuhause). Er hat sich nie selbst bei mir gemeldet und gesagt, dass er doch noch länger wegbleiben muss. Ich musste inmer hinterherlaufen. Er hat mir auch immer nach einiger Zeit geschrieben und angeboten, dass ich weiter warten oder mein Geld zurückhaben kann.
Nach den 5 Wochen habe ich dann gesagt, dass ich mein Geld zurückhaben möchte. Er ssgte, er hätte den Überweisungsschein eingeworfen, aber nach einer Woche war das Geld immernoch nicht da. Er war dann zur Bank, IBAN war wohl falsch aufgeschrieben. Er hat angeblich nochmal überwiesen, aber auch diesmal kam eine Woche kein Geld. Er war zur Bank und es war auch nichts abgebucht. Jetzt will er nochmals überweisen.
Langsam habe ich wirklich keine Geduld mehr! Er meldet sich von sich aus gar nicht, wollte auch nicht mit mir telefonieren und macht keine Anstalten, sich jetzt mal ins Zeug zu legen.
Habe ich irgendwelche Ansprüche, dass mein Geld bzw die Ware innerhalb einer bestimmten Zeit zu mir kommt? Bzw könnte ich irgendwie Druck machen? Mache ich zwar schon, aber es reicht halt nicht. Der hat die Ruhe weg ...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Anna
Verkäufer verschickt nicht / überweist nicht zurück
4. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 4. November 2015 | 19:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verschickt nicht / überweist nicht zurück
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. November 2015 | 22:40
Von
Status: Bachelor (3143 Beiträge, 3472x hilfreich)
Nachweisbar (Einschreiben/Rückschein!) in Verzug setzen - falls noch nicht geschehen (wovon ich nach der Schilderung ausgehe) - und gleichzeitig Strafanzeige androhen.
Nach Fristablauf Strafanzeige + Mahnbescheid.
#2
Antwort vom 7. November 2015 | 10:35
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
Ich würde nicht mehr warten, sondern umgehen Anzeige wegen des Verdachtes auf Betrug gegen ihn stellen.
Alle sämtlichen Tricks und Klischees dazu hat er "erfüllt".
Und jetzt?
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