Verkäufer verweigert Garantie!

13. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
laorea
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 31x hilfreich)
Verkäufer verweigert Garantie!

Hallo,

habe vor 2 Jahren einen USB-Stick gekauft und seit ca 3 Wochen wird er von keinem PC mehr erkannt. Habe ihn auf 4 verschiedenen PC's getestet.

Habe nach Absprache des Verkäufers (Primadeal.de) den USB-Stick eingeschickt. Habe dann 3 mal hinterhertelefonieren müssen, damit ich mal eine Antwort bekommen habe.

Gestern bekam ich folgende E-Mail von PRIMADEAL.DE:

"Hallo H. .......,

wir haben den eingesandten Stick geprüft, und sind zum Ergebnis gekommen,
dass Fehlfunktion auf keine Mangel bzw. werkseitig definierten Fehler
zurückzurühren ist!

Wir werden Ihnen den Stick wieder zukommen lassen!


Gruß
........ "


was kann ich jetzt dagegen tun??

gruß Roland

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Roland,

es kommt darauf an, wie Ihre Garantiebedingungen sind und woher der Mangel kommt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
laorea
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

wo sind die Garantiebedingungen geregelt??
Habe eine ganz normale Rechnung.
Wie, woher der Mangel stammt. Der Stick geht einfach nicht mehr. Es scheppert nichts rum, also nichts gebrochen. Bin ja kein Fachmann. wie kann ich feststellen, woher der Mangel stammt.
Hat man denn nicht 2 Jahre Garantie??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

NEIN man hat zwei Jahre GEWÄHRLEISTUNG,das heisst der Mangel muss zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben und dies ist bei einem fast 2 Jahren Gerät nicht wahrscheinlich.
GARANTIE ist und war schon immer eine freiwillige Leistung,kein Mensch muss eine Funktionsgarantie geben und wenn Sie hier nichts Spezielles haben, ist auch nicht davon auszugehen das Sie eine besonders lange Garantie auf das Gerät haben.

USB Sticks gibt es ab 18 €!!!

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich kann mich den Ausführungen von lilicat anschliessen. Eine Gewährleistung wird idR hier ausscheiden. Sie müssen prüfen, ob Sie noch Garantie auf das Kaufobjekt haben. Dieses können Sie beim Verkäufer erfragen. Die Garantien sind idR in den AGB des Verkäufers geregelt. Bei einer Garantie müssen Sie prüfen, ob Sie selbst den Mangel/Defekt verursacht haben, oder ob dieses z.B. an dem Material an sich liegt.


Mit freundlchen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
laorea
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 31x hilfreich)

aha.
wie kann ich denn das nachweisen, ob der Mangel bestanden hat oder nciht, bin ja kein Gutachter...
also habe ich schlechte Karten oder wie?

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Vorab sollten Sie prüfen, ob überhaupt noch Garantie auf das Kaufobjekt besteht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
laorea
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 31x hilfreich)

Garantie hat man ja dann nur 6 (12?) Monate, oder? Und dann nur noch Gewährleistung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Es kommt auf die jeweiligen AGB des Verkäufers an, wielange dieser Ihnen Garantie gibt, da dieses eine freiwillige Leistung ist.

Gewährleistungsansprüche kommen hier nicht in Betracht, da die Mängel nicht zum Zeitpunkt der Übergabe beim Kauf vorlagen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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