Verkäufer verweigert Lieferung, fertigt eine Retoure an, zahlt Geld zurück

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
baum27
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Lieferung, fertigt eine Retoure an, zahlt Geld zurück

Am 14.11.2019 online Kauf von 2x Reifen. Laut der Website des Verkäufers waren genau 2x Reifen verfügbar (es gab die Option zum Verfügbarkeitscheck). Online Kauf wurde zusammen mit der PayPal Zahlung abgeschlossen. Nach dem Kauf kommt eine Bestelleingangs-Bestätigung per Email:
"Sie erhalten von uns eine Abholbestätigung, sobald die von Ihnen bestellte Ware in der Filiale abgeholt werden kann. Erst mit dieser Bestätigung nehmen wir Ihre Bestellung verbindlich an."

Nach einigen Stunden bekam ich diese Abholbestätigung mit dem Vermerk "Die Ware ist 10 Werktage für Sie zur Abholung reserviert.". Am nächsten Tag, also am 15.11.2019 bekam ich eine Email von der hiesigen Filiale, dass die Reifen nicht verfügbar seien. Ich habe darauf geantwortet, dass der Kaufvertrag wirksam ist und ich mir eine Ersatzlieferung der gleichwertigen Reifen wünsche. Darauf bekam ich keine Antwort. Schließlich heute, am 16.11.2019 wurde in meinem Namen, ohne meinen Willen oder Einverständnis ein Retouren Auftrag von der Filiale angefertigt und in meinem Namen abgeschickt und meine Zahlung zurückerstattet.

So einfach kann man doch nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten oder? Vor allem wenn die Filiale in meinen Namen, ohne meinen Willen oder Einverständnis, ein Retouren Auftrag anfertigt für die Ware, die ich gar nicht bekommen habe? Was sollte ich jetzt tun, insbesondere unter der Tatsache, dass mir die Zahlung zurückerstatten wurde? Die Reifen waren sehr günstig und sind nicht zu dem Preis anderweitig zu kaufen.

-- Editiert von baum27 am 17.11.2019 00:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von baum27):
So einfach kann man doch nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten oder?

Nein, kann man nicht.

Es wird wohl nur etwas mühsam, das dem Verkäufer beizubringen ...



Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Lieferung der erworbenen Ware
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf deren Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
baum27
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von baum27):

Es wird wohl nur etwas mühsam, das dem Verkäufer beizubringen ...


Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wenn ich die Lieferung auffordere, wie passiert es dann mit der Bezahlung, denn jemand von der Firma hat von meinem Names aus einen Retouren Auftrag angefertigt und mir das Geld zurückgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114620 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von baum27):
wie passiert es dann mit der Bezahlung,

Da wird man sich dann absprechen / einigen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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