Verkäufer verweigert Lieferung

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
tom341
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Lieferung

Hallo,
ein Verkäufer verkauft Elektrogeräte über mehrere Plattformen.
Artikel wurde für 42,80 Euro angeboten.
Nach Kauf kommt eine Bestätigung per Mail mit den Kontodaten.
Geld wurde umgehend überwiesen.
Nach einer Woche Rückfrage wann man ungefähr mit der Ware rechnen kann.

Antwort: Fehler im System, Preis zu niedrig (normal 82 Euro). Entweder Geld zurück oder Differenz zahlen. Es wäre kein Vertrag zustande gekommen.

AGB besagen folgendes:

quote:
> 4. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.


Bestätgungsmail wurde aber erhalten mit folgendem Inhalt:
quote:

Bestellung Nr. xxxx bei xxx

Vielen Dank für Ihre Bestellung über xxxx
Sie haben die unten aufgeführten Artikel bei dem folgenden Anbieter bestellt:


Händler: xxxxx
Anschrift:
xxxx
xxxxxxx
xxxx
Deutschland
Kontakt: xxxxx


Hinweise von xxxxx:
Vielen Dank für Ihre Bestellung. Sie zahlen per Überweisung, bitte überweisen Sie den unten aufgeführten Betrag auf unser Konto, sofern dies noch nicht geschehen ist:

Kontoverbindung: xxxxx
Kontonummer xxxx
bei xxxxxx
BLZ xxxx
IBAN xxxxxxx
SWIFT xxxxx
Verwendungszweck: "oben genannte Bestellnummer"

Rechnungsanschrift:
"Meine korrekten Daten"


Bestellte Artikel (Irrtümer und Korrekturen vorbehalten):

Anz. Best.Nr. Artikel Std.Preis Rabatt Gesamt
1 xxxxxxx xxxxxxxxxx
35,90 0,00 35,90
Zwischensummen 35,90 0,00 35,90
./. Guthaben 0,00
Lieferkosten 6,90
GESAMT 42,80



Ich werde in der Mail zur Zahlung aufgefordert, also ist das doch die unter Punkt 4 genannte Bestätigungsmail, mit der der Vertrag zustande gekommen ist?

Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ich möchte den Artikel zu diesem Preis.

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ja, Irrtümer vorbehalten.
Da es sich nicht um eine Auktion handelt, beruft sich der
Verkäufer auf seinen Irrtum. Ich denke, er kann vom Vertrag, eben wegen seines Irrtums, zurücktreten.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tom341
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hätte ich verstanden, wenn ich nicht die Bestätigungsmail mit den Kontodaten und der Zahlunggsaufforderung bekommen hätte.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Da es sich nicht um eine Auktion handelt, beruft sich der Verkäufer auf seinen Irrtum.


Das kann er aber nicht mehr, wenn er die Bestellung bestätigt hat.

quote:
Ich denke, er kann vom Vertrag, eben wegen seines Irrtums, zurücktreten.


Abgesehen davon muß eine Irrtumsanfechtung unverzüglich (max. 14 Tage) erfolgen und in der Praxis auch beweisbar.

Wenn der K schlau ist (und der VK seinen Irrtum nur per Mail erklärt hat und das nicht beweisen kann), wartet er 14 Tage ab und verlangt dann Erfüllung. Dann ist Essig mit Anfechtung. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Das kann er aber nicht mehr, wenn er die Bestellung bestätigt hat.
Das ist eine Bestellbestätigung, noch lange keine Bestellannahme.

Da noch keine Bestellannahme vorliegt existiert auch noch kein KV...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tom341
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Zahlungsaufforderung ohne Bestellannahme?
Man kann erst das Geld anfordern und hinterher sagen, man habe die Bestellung nicht angenommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Das ist eine Bestellbestätigung, noch lange keine Bestellannahme.


Wenn der Anbieter selbst schreibt

quote:
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail.


, wieso sollte er sich dann darauf berufen können, diese eine automatisierte Email sei keine Annahme?

Allerdings hast du Recht, daß es vermutlich riskant wäre, sich bei solchen Spitzfindigkeiten darauf zu verlassen, was im Einzelfall der Amtsrichter denkt.

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