Verkäufer verweigert Reklamation

14. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
madameA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Reklamation

Hallo,

ich habe eine Uhr online gekauft und diese wurde mir geliefert. Sofort stellten wir fest, dass sie nicht ordnungsgemäß läuft.

Der Verkäufer versprach Umtausch und ich schickte die Uhr auf meine Kosten hin. Dann wurde ich wochenlang vertröstet mit dem Ergebnis, die Uhr ginge angeblich und ich soll nun nochmal 7 € Versand bezahlen um sie zu bekommen. Ich möchte aber dieselbe Uhr nicht haben, da sie definitiv defekt ist.

Ich habe ihm geschrieben, dass ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch mache, was jedoch aufgrund seiner Verzögerungstaktik nach den 2 Wochen war.

Ich habe dem Verkäufer eine Frist gesetzt zu der er mir eine funktionierende Uhr schicken soll, hat er verstreichen lassen. Was kann ich jetzt tun?

Einen Anwalt zu nehmen macht wenig Sinn bei 35 € oder?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

quote:
Ich habe dem Verkäufer eine Frist gesetzt zu der er mir eine funktionierende Uhr schicken soll

Wie lange war diese Frist?
War sie nach dem Datum bestimmt?
Welcher Zustellnachweis existiert?
Wann wurde zugestellt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

quote:
Unerheblich, wenn und weil der Verkäufer einen Umtausch von sich aus zugesagt hatte.

Erheblich, wenn der Verkäufer dies bestreiten würde und es keinen Nachweis dieser Zusage geben sollte.
Im übrigen lieber eine Inverzugsetzung zuviel als eine zuwenig ...



@madameA
quote:

Etwas unklar.
Dieselbe Uhr oder die umgetauschte?



quote:
Der Verkäufer versprach Umtausch

Gibt es dafür Nachweise falls der Verkäufer bestreitet?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
madameA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Die Frist war 1 Woche und ich schrieb "ab heute"

Und ja, der Verkäufer versprach mir wortwörtlich die Uhr umzutauschen.

Die große Frage ist jetzt halt, wie ich entweder mein Geld oder eine funktionstüchtige Uhr bekomme, der Verkäufer stellt sich ja stur.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

quote:
Die Frist war 1 Woche und ich schrieb "ab heute"

Zu kurz und zu unbestimmt.

Die Mindestfrist dürfte daher 14 Tage ab Zugang zu setzen sein.



quote:
Und ja, der Verkäufer versprach mir wortwörtlich die Uhr umzutauschen.

Dafür gibt es welche Nachweise genau?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
madameA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das lief über email

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Auch deine Fristsetzung?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
madameA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sämtliche Kommunikation lief über email.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114461 Beiträge, 38996x hilfreich)

Dann hast du möglicherweise ein kleines Problem.


Da du keinen Zugangsnachweis bezüglich deiner Fristsetzung hast, würde ich empfehlen dies zur Sicherheit gleich morgen nochmals per Einschreiben nachzuholen.
Ich würde ihn auffordern den von ihm zugesagten Umtausch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bis spätestens zum 04.11.2011 vorzunehmen.
Für das fruchtlose verstreichen der Frist, kündigst du an, die Angelegenheit ohne weitere Mitteilung zur weiteren zivil- wie strafrechtlichen Verfolgung an deinen Anwalt abzugeben.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.589 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.687 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen