Folgende Situation,
Ein Baumarkt verkauft ei Produkt. Nach 6 Monaten ist Bauteil A defekt. Der zur Nacherfüllung wurde der Hersteller informiert. Dieser bat um Einsendung zur Werkstatt A. Der Mangel konnte nicht behoben werden (das Gerät funktionierte allerdings eingeschränkt weiter). Kurz darauf war Bauteil B defekt. Wieder ging es öber den Hersteller zur Werkstatt A. Das Bauteil wurde repariert.
Nach einem Jahr danach entstand wieder ein Defekt. Diesmal wurde sich an den Verkäufer gewandt. In diesem Zuge zusätzlich der nich nicht behobene Defekt A erneut gemeldet. Der Verkäufer schickt den Artikel ebenfalls zur Werkstatt A.
Handelt es sich hinsichtlich Defekt A jetzt um den 2. Versuch zur Nacherfüllung?
Ich freue mich auf Rückmeldungen
Verkäufer verweigert Rückerstattung da der Hersteller die Nacherfüllung abwickeln, nicht er.
21. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2023 | 07:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer verweigert Rückerstattung da der Hersteller die Nacherfüllung abwickeln, nicht er.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Februar 2023 | 10:49
Von
Status: Gelehrter (10208 Beiträge, 4112x hilfreich)
ZitatHandelt es sich hinsichtlich Defekt A jetzt um den 2. Versuch zur Nacherfüllung? :
Nein.
So wie es sich liest, hat man bisher die Herstellergarantie in Anspruch genommen und jetzt nach über einem Jahr zum ersten mal die Sachmängelhaftung geltend gemacht.
Da die Beweislastumkehr nicht mehr greifen wird, ist man dafür beweispflichtig, dass der Mangel unter die Sachmängelhaftung fallen soll.
Wie der Baumarkt darauf reagiert, bleibt abzuwarten.
Für die Zukunft, grundsätzlich die andere Reihenfolge wählen.
1. Solange die Beweislastumkehr noch greift, Mängel im Zuge der Sachmängelhaftung geltend machen
2. Danach die Herstellergarantie, falls vorhanden.
#2
Antwort vom 21. Februar 2023 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (111502 Beiträge, 38593x hilfreich)
ZitatHandelt es sich hinsichtlich Defekt A jetzt um den 2. Versuch zur Nacherfüllung? :
Nö.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Februar 2023 | 10:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung. Hätte es eine Relevanz, wenn der Artikel über die Herstellergarantie abgewickelt werden würde? Dann wäre das Gerät in Summe 3 mal dem hersteller eingeschickt worden (2x Defekt A).
#4
Antwort vom 22. Februar 2023 | 12:40
Von
Status: Gelehrter (10208 Beiträge, 4112x hilfreich)
Da eine Garantie eine freiwillige "Erfindung" des jeweiligen Garantiegebers ist und man darin quasi alles vereinbaren, versprechen, oder auch ausschließen kann, muss man sich die Garantiebedingungen ansehen.
Ich wage aber zu prognostizieren, dass wenn vor mehr als einem halben Jahr ein Mangel schon nicht behoben werden konnte und damals schon kein Austausch oder Rückgabe angeboten wurde, die Antwort auf die aktuelle Reklamation kaum positiver ausfallen wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
249.231
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten