Verkäufer weigert sich die Anzahlung zurück zu zah

24. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dervomberg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Verkäufer weigert sich die Anzahlung zurück zu zah

Hallo

ich wollte bei Ebay Kleinanzeigen einen Traktor kaufen, der Verkäufer und ich wurden uns einig, er wolle nur eine kleine Anzahlung von 10 % haben, da er schon so oft schlechte erfahrungen gemacht hat und die Abholung ja etwas dauern würde.
Die Anzahlung wurde gemacht und er hat natürlich auch den Geldeingang bestätigt.
Plötzlich in einem Telefongespräch hat er dann von neuen Mängeln erzählt, so dass ich den Traktor nich nehmen konnte, eingangs war auch schriftlich festgehalten, dass falls der Kauf nihct zustande kommt er mir meine Anzahlung zurück überweist.
Er hat dann auch bestätigt das der verkauf nicht zu Stande kommt, nur ist er der Meinung das er nach geltenden Recht mir mein Geld nicht zurückzahlen muss, das sehe ich natürlich ganz anders, was meint Ihr.

ich danke euch

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6 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Es besteht ein Kaufvertrag. Dieser ist zu erfüllen, Der VK hat den Traktor in dem beim Kauf beschriebenen Zustand zu übereignen. Du hast den Kaufpreis zu bezahlen.
Soll davon abgewichen werden, dann sind die Bedingungen dazu auf beiden Seiten frei verhandelbar.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dervomberg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

nun ja der vk hat den traktor inzwischen verkauft es geht auch nur noch um die Anzahlung der vk möchte sie einfach nicht zurück zahlen.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Der VK hat den Traktor verkauft über den du einen Kaufvertrag hast?

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
eingangs war auch schriftlich festgehalten, dass falls der Kauf nihct zustande kommt er mir meine Anzahlung zurück überweist


Dann ist das bindend. Zustande kommen kann der Verkauf ja nicht mehr, wenn der VK die Sache anderweitig verkauft hat.

Er wird wohl auch nicht beweisen können, daß du die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, eine Frist hat er dir offenbar auch nicht gesetzt.

Ergo sehe ich keine Rechtsgrundlage für eine Einbehaltung der Anzahlung. Im Gegenteil könntest du ihn - je nachdem, wie eure Kommunikation verlaufen ist - noch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen, wenn du ihn "ärgern" willst.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dervomberg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

nun ärgern will ich ihn nihct ich möchte nur meine Anzahlung wiederhaben die hat er schon gut 6 wochen in verwarung und regt sich auf wenn ich ihn höflich frage wo mein geld bleibt ich bin kurz davor ihn anzuzeigen....den auch meine geduld ist irgendwann vorbei....

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
ich bin kurz davor ihn anzuzeigen


Bringt nur nix, das ist reines Zivilrecht.

Anhaltspunkte, daß der VK nie verkaufen, sondern nur die Anzahlung einsacken wollte, sind ja nirgends zu erkennen.

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