Guten morgen ,
ich hab vor länger zeit bei amazon ein Handy über einen marketplace händler gekauft, welches nach ca 9 monaten nicht mehr ordenltich lief, nach 2 erfolglosen reperaturen haben ich dem händler einwenig druck gemacht und auf gewährleitung bestanden,( die ja eingentlich eine beweißlast meinerseits vorsieht nach den 6 monaten).
Ich habe geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, und der Händler hat das akzeptiert, das Geld wurde mir erstattet.
Jetzt fast ein monat nach der geschichte habe ich ein paket bekommen mit meinen alten handy, anbei ein Lieferschein mit der Bermerkung: Die Wandlung Ihres Gerätes wurde vom Lierferanten abgelehnt. Da die erste Reperatur nicht in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum durchgeführt wurde. Das Gerät wurde auf Garantie repariert.
Nun meine Frage, in dem der Händler mit mein Geld erstattet hat hat er doch ein Rücktritt vom Kaufvertrag repariert. Kann er denn jetzt von mir verlagen das Geld wiederzurückzugeben? ich meine ich habe mir jetz ein neues Gerät zugelegt, was soll ich mit 2?
Für hilfe wäre ich echt dankbar
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Verkäufer will nach Kaufrücktritt sein Geld wieder
29. August 2010
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Frage vom 29. August 2010 | 13:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer will nach Kaufrücktritt sein Geld wieder
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. August 2010 | 13:21
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 882x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. August 2010 | 18:15
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Der Händler hat den Kaufpreis erstattet. Fall für Sie erledigt.
Das Handy selbst steht jetzt natürlich dem Händler zu. Entweder warten sie, ob dieser Sie zur Rücksendung auffordert (auf seine Kosten) oder werden selbst aktiv.
Zahlungsansprüche des Händlers gegen Sie bestehen nicht.
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#3
Antwort vom 29. August 2010 | 21:14
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Das Handy selbst steht jetzt natürlich dem Händler zu. Entweder warten sie, ob dieser Sie zur Rücksendung auffordert (auf seine Kosten) oder werden selbst aktiv.
Zur Sicherheit in jedem Fall versichert verschicken. Wer weiß, was der VK sonst noch für Spielchen spielt. Zwar trägt der VK das Versandrisiko, aber ob dann nach 1 Jahr noch ein Zeuge sich zuverlässig erinnert, was da wann an wen zurückgeschickt wurde, ist immer fraglich.
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#4
Antwort vom 29. August 2010 | 23:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnelle Hilfe, dann bin ich ja froh das die Sache erledigt ist. Das Handy werde ich dann wohl zurück senden. Ich hoffe nur das der Verkäufer sich das Geld nicht einfach "holt ", denn über Amazon hat er ja die Einzugsermächtigung.
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#5
Antwort vom 29. August 2010 | 23:49
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:
Ich hoffe nur das der Verkäufer sich das Geld nicht einfach "holt ", denn über Amazon hat er ja die Einzugsermächtigung.
Die Einzugsermächtigung hat amazon und nicht der Verkäufer. amazon kann und wird hier nicht eingreifen.
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#6
Antwort vom 30. August 2010 | 09:29
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 882x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 30. August 2010 | 12:41
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 47x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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