Verkäufer will nach Kaufrücktritt sein Geld wieder

29. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
mistixx25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkäufer will nach Kaufrücktritt sein Geld wieder

Guten morgen ,

ich hab vor länger zeit bei amazon ein Handy über einen marketplace händler gekauft, welches nach ca 9 monaten nicht mehr ordenltich lief, nach 2 erfolglosen reperaturen haben ich dem händler einwenig druck gemacht und auf gewährleitung bestanden,( die ja eingentlich eine beweißlast meinerseits vorsieht nach den 6 monaten).

Ich habe geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, und der Händler hat das akzeptiert, das Geld wurde mir erstattet.

Jetzt fast ein monat nach der geschichte habe ich ein paket bekommen mit meinen alten handy, anbei ein Lieferschein mit der Bermerkung: Die Wandlung Ihres Gerätes wurde vom Lierferanten abgelehnt. Da die erste Reperatur nicht in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum durchgeführt wurde. Das Gerät wurde auf Garantie repariert.

Nun meine Frage, in dem der Händler mit mein Geld erstattet hat hat er doch ein Rücktritt vom Kaufvertrag repariert. Kann er denn jetzt von mir verlagen das Geld wiederzurückzugeben? ich meine ich habe mir jetz ein neues Gerät zugelegt, was soll ich mit 2?

Für hilfe wäre ich echt dankbar :)

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Händler hat den Kaufpreis erstattet. Fall für Sie erledigt.

Das Handy selbst steht jetzt natürlich dem Händler zu. Entweder warten sie, ob dieser Sie zur Rücksendung auffordert (auf seine Kosten) oder werden selbst aktiv.

Zahlungsansprüche des Händlers gegen Sie bestehen nicht.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Das Handy selbst steht jetzt natürlich dem Händler zu. Entweder warten sie, ob dieser Sie zur Rücksendung auffordert (auf seine Kosten) oder werden selbst aktiv.


Zur Sicherheit in jedem Fall versichert verschicken. Wer weiß, was der VK sonst noch für Spielchen spielt. Zwar trägt der VK das Versandrisiko, aber ob dann nach 1 Jahr noch ein Zeuge sich zuverlässig erinnert, was da wann an wen zurückgeschickt wurde, ist immer fraglich.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mistixx25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe, dann bin ich ja froh das die Sache erledigt ist. Das Handy werde ich dann wohl zurück senden. Ich hoffe nur das der Verkäufer sich das Geld nicht einfach "holt ", denn über Amazon hat er ja die Einzugsermächtigung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich hoffe nur das der Verkäufer sich das Geld nicht einfach "holt ", denn über Amazon hat er ja die Einzugsermächtigung.



Die Einzugsermächtigung hat amazon und nicht der Verkäufer. amazon kann und wird hier nicht eingreifen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen