Verkäufer zehlt Geld nicht zurück

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 278x hilfreich)
Verkäufer zehlt Geld nicht zurück

Hallo,

Ende letzten Jahren kaufte ("Sofort-Kauf") ich im Internet bei eBay ein Autoradio für 34€. Dieses habe ich per Paypal bezahlt und auch wenige Tage später bekommen. Es war jedoch minderwertige Billigware, so dass ich es innerhalb des in den ABG's angegebenen Monat zurück geschickt habe. Der Verkäufer hat jedoch das Geld nicht zurück erstattet. Auf Emails von mir antwortete er nicht, bis ich Ihm letzte Woche ein Frist bis zum 18.01.12 gesetzt habe und angedroht habe danach Anzeige zu erstatten und ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten. Darauf antwortete er:
"entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten und vielen Dank für Ihre Geduld.

Aufgrund von Wartungsarbeiten befand sich Ihre Rückgabe noch in Bearbeitung. Wir bitten herzlichs um Ihr Verständnis und werden Ihnen den Kaufbetrag zurück erstatten.

Können Sie uns dazu auch Ihre Bankverbindung angeben, damit wir es überweisen können.
Es wäre uns lieber.

Vielen Dank."

Ich habe die Verbindung gegeben. Ist jedoch kein Geld eingegangen. Auf eMails antwortet er nun auch nichtmehr. Bei den angegebenen Telefonnummern geht keiner ran. Käuferschutz kann ich bei Paypal jetzt auch keinen mehr stellen.

Wird die eMail des Verkäufers als "Eingangsbestätigung" angesehen, da ich die Ware nur als Päckchen zurück geschickt habe. Der Käufer hat aber noch nicht behauptet, dass es nicht angekommen sein. Wer haftet überhaupt bei Rücksendungen?

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Mit freundlichen Grüßen,

Wolle

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-- Editiert Wolle9 am 19.01.2012 11:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

also prinzipiell trägt der VK das Versandrisiko, jedoch musst du den Versand auch beweisen können, was bei einem Päckchen immer recht schwer ist! Nur eine Quittung reichtbei einem Päckchen nicht aus als Beweis.

Ich denke nicht, dass die Mail als Eingangsnachweis des Päckchens beim VK abgesehen werden kann...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 278x hilfreich)

Er hat es aber noch nicht behauptet. Was würdet Ihr an meiner stelle machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 278x hilfreich)

Hab jetzt mal weiter recherchiert. Der Verkäufer hat zahlreiche negative Bewertungen wegen solchen Sachen und die Rücksendeadresse soll eine Täuschung sein.

Wie reagieren?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.

Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 10-14 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.

Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 22.01.2012 12:12

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 278x hilfreich)

Das Problem an der Sache ist nur, dass im Eendeffekt so oder so darauf hinauf laufen wird, dass ich beweisen muss, dass ich die Ware ordnungsgemäß versendet habe. Das ist gerade bei einem Päckchen nicht möglich. Daran kann ja dann auch kein Anwalt etwas ändern. Die ganze Fristsetzungssache hab ich ja schon gemacht. Werde erstmal ein Mahnverfahren einleiten. Immerhin hat er ja noch nie behautet, dass er das Päckchen nicht bekommen hat und wird bei offizieller Post vom gericht einlenken.

Was sagt ihr dazu?

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