Hallo,
Es geht darum, dass ich die Einbauküche in meiner ehemaligen Wohnung an die Nachmieterin verkaufen möchte.
Wir haben per Mail verhandelt und sind auch zu einer Einigung gekommen. Ich konnte eine Woche lang keinen Zahlungseingang feststellen und habe deswegen die Käuferin kontaktiert. Daraufhin wollte sie den bereits vereinbarten Betrag nicht bezahlen und bot eine deutlich geringe Summe an.
Frage : ist bei den folgenden Mails ein für beide Seiten bindender Kaufvertrag zustande gekommen?
"Danke für dein Angebot. Ich bleibe aber bei den XXX€ für die Küche."
"Okay, alles klar.
Ich werde die Küche trotzdem nehmen, auch wenn ich gehofft habe etwas weniger zahlen zu müssen."
"Ja, können es gerne per Überweisung machen. "
"Okay gut, mache ich morgen früh direkt"
Das ist der relevante Inhalt aus dem Mailverkehr. Ich danke euch für eure Einschätzung und Hilfe.
Verkauf Einbauküche bei Wohnungsübernahme
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Nach dem Inhalt des geposteten, würde ich davon ausgehen, das ein Kaufvertrag vorliegen würde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Es handelt sich jeweils um Willenserklärungen, die ausgelegt werden können uns müssen.
Nach unserer Ansicht stellt bereits "Ich bleibe aber bei den XXX€ für die Küche" ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die Küche zum Preis von XXX€ dar.
Dieses Angebot wurde durch "Okay, alles klar. Ich werde die Küche trotzdem nehmen, auch wenn ich gehofft habe etwas weniger zahlen zu müssen." angenommen. Damit ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Für das Bestehen des Kaufvertrages wären Sie im Falle des Bestreitens durch die Gegenseite beweispflichtig. Der Beweis gelingt Ihnen durch den Nachweis des Schriftverkehrs jedoch.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Der Kontext ist m.E. nicht ganz ohne Bedeutung.
In Hamburg nötigen Mieter gerne ihre Nachmieter, 20 Jahre alte abgewrackte Küchen zu 10.000-€ zu kaufen. Die Nachmieter haben in der Not oft keine Wahl, weil sie sonst nicht die Adresse des Vermieters erfahren.
Sowas kann dann auch schnell unter "sittenwidrig" fallen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten