Verkauf Einzelunternehmen

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
neonexus1234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Einzelunternehmen

Hallo,

ich weiß nicht ob es der richtige Thread ist, platziere mein Anliegen trotzdem mal hier. Ich habe folgende Frage.

Ich betreibe eine Firma im Baunebengewerbe mit zwei Mitarbeiter. Die Rechtsform dabei ist Einzelunternehmen.

Nun würde ich mich aber gerne aus der Selbstständigkeit zurück ziehen da ich vor kurzem Vater geworden bin und gerne mehr Zeit mit meiner Familie verbringen möchte und zudem ein schönes Jobangebot bekommen habe. Meine Mitarbeiter würden mit gerne die Firma abkaufen und weiterführen. Das werde ich auch tun. Allerdings möchte ich mit dem etwaigen Verkauf auch die vorhandenen Werkverträge mit den Gewährleistungs- und haftungsverpflichtungen los werden. Jedoch ist es meines Wissens so dass bei einem Verkauf eines Einzelunternehmen die bestehenden Verträge unberührt bleiben. Was wäre denn am sinnvollsten und wasserdicht eine Form zu finden dass mögliche Ansprüche Dritter mit in die Haftung der neuen Inhaber fliesen? Ich möchte nach dem Verkauf nichts mehr mit der Sache zu tun haben und alles von der „Backe" haben. Vielen Dank im Voraus.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wenn das Unternehmen komplett verkauft wird, dann tritt der "Neue" die Rechtsnachfolge an. Er haftet dann für alles.

Das vereinbart man schriftlich. Am besten sucht man sich einen kompetenten Anwalt / Notar der das vertragliche regelt.

So kann man - falls es Probleme mit der Zahlung gibt - eine sofortige Vollstreckung vereinbaren. Damit erspart man sich einen Mahnbescheid / Prozess falls die nicht zahlen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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