Verkauf KFZ arglistige Täuschung

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
chucky858
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf KFZ arglistige Täuschung

Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meinem alten KFZ.
Dieses KFZ habe ich an einen Händler A als Unfallfrei verkauft. (Bei mir war er Unfallfrei und habe ihn auch vom Händler B als Unfallfrei gekauft)
Nur meldete sich der neue Besitzer bei Händler A weil es laut Hersteller eine Geschichte mit dem Auto gibt, in der ein größerer Unfallschaden repariert wurde. Der neue Besitzer verlangt nun von Händler A 1200€.
Dieser wiederum von mir und droht mir im 1. Telefonat schon mit Anwalt und Gericht wegen arglistiger Täuschung.
Nun zu meinem Problem, ich habe schon überall gesucht aber kann die Kopie des Kaufvertrages mit Händler B (von ihm hatte ich den Wagen) nicht finden.
Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen oder habe ich irgendwelche Möglichkeiten, da raus zu kommen?
Ich bin Privatmann und im Kaufvertrag mit Händler A (an den ich das Auto verkauft habe), steht auch drin das ich keine Gewährleistung gebe. Wird mir wohl nicht viel helfen, aber wollte es noch erwähnen.

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von chucky858):
...kann die Kopie des Kaufvertrages mit Händler B (von ihm hatte ich den Wagen) nicht finden.
schlecht

Zitat (von chucky858):
Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen oder habe ich irgendwelche Möglichkeiten, da raus zu kommen?
Kommt darauf an was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zitat (von chucky858):
Wird mir wohl nicht viel helfen,
Stimmt, wenn Unfallfreiheit zugesichert wurde, dann muss diese Eigenschaft auch erfüllt sein. Aber wie ich bereits geschrieben habe, es kommt wirklich darauf an was im Vertrag vereinbart wurde.

-- Editiert von -Laie- am 14.11.2017 15:41

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist halt, ob Du den Wagen als unfallfrei verkauft hast, dass wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft, oder als unfallfrei in der Zeit, als er in Deinem Eigentum war.

Bei Gebrauchtwagen sollte man alle Zusicherungen immer nur auf die Zeit des Eigenbesitzes beziehen, und beim KM-Stand den "abgelesenen" KM-Stand eintragen.

Vorausblick: der Käufer wird den Händler verklagen, daraufhin wird Dir der Streit erklärt, womit Du Beteiligter der Klage bist.

Berry

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