Verkauf bei Ebay, nun will der Käufer eine Preisminderung

9. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
-Unbelievable-
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf bei Ebay, nun will der Käufer eine Preisminderung

Es besteht ein ähnliches Problem wie in diesem Fall:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=100945

Sachverhalt: Nach dem Umzug haben sich die Partner J einen neuen Router über ebay gekauft, da der Verkäufer mehrere dieser Geräte anbot gehen sie davon aus, es sei neu. Als er dann bei ihnen ankam, mussten sie feststellen, dass er zwar an sich funktionierte, jedoch nicht mit dem System kompatibel war. Nun, da man da nunmla nichts machen kann, wurde das Gerät wieder eingepackt und ein neues bestellt. Zwei Monate später haben es die Leute J selbst wieder bei dem Internet Auktionshaus Ebay eingestellt, denn sie selbst konnten das Gerät ja nicht nutzen. In die Artikelbeschreibung schrieben sie "wie neu", da es nur einmal angeschloßen wurde, und "gerade gekauft", da es für sie so war, und den Händlerpreis für das Gerät, wieviel es bei einem normalen Händler kostet. Außerdem stand der Satz "Da es sich um eine Privatauktion handelt, gibt es nach EU- Richtlinien weder Umtauschrecht noch Garantie! Sagen Sie jedoch bescheid, falls beim Transport etwas kaputt gegangen ist, weil dann dürfte sich über die Paketversicherung etwas machen lassen! Wenn noch Fragen offen sind oder weiter Bilder gewünscht sind, einfach per Ebay eine E-Mail senden." darunter.
Die Person O hat das gerät per Sofortkauf ersteigert und nachdem er die Ware erhalten hat eine E-Mail geschrieben, dass es angeschloßen ist und funktioniert, auch die bei Ebay übliche Bewertung viel sehr gut aus.
Dann, zwei Wochen später, kam plötzlich eine Mail des O, die Ware hätte nun doch einen Schaden, und er wolle eine Kaufpreisminderung. Zuerst sagten die Leute J, sie wollen erst einmal wissen, was kaputt sei, woraufhin O ihnen von einem defekten USB -Anschluß erzählte und ??,??€ Preisminderung verlangte, was knappe 35% des Kaufpreises sind. Die eigentliche Funktiondes Gerätes ist auch ohne diesen Anschluß weiterhin einwandfrei nutzbar. Nachdem die Leute J einen Anwalt fragten und daraufhin eine Preisminderung ablehnten, drohte O mit Anzeigen wegen arglistiger Täuschung durch die oben genannten Kriterien "wie neu", "Händlerpreis ???,??€" und "gerade gekauft". Bei dem Punkt gerad gekauft führt er einen alten Postschein an, der noch auf dem Karton des Gerätes war, und der an die Leute J gerichtet war und ein Datum von vor 2 Monaten vor der Versteigerung aufzeigte. Nachdem die Leute J ihm erklärten, dass sie ihn nicht arglistig getäuscht haben, da sie von einem Schaden nichts wissen, aber bereit sind, mit sich reden zu lassen,weil sie nicht explizit auf diesen USB Anschluß geachtet haben, da sie bei der Nutzung gar nicht erst so weit kamen( aber bei der Sichtung des Geräts nach Erhalt und vor Versand fiel ihnen nichts auf), wenn O ihnen 1. einen Nachweis schickt, dass das Gerät einen Defekt hat, und 2. (wie auch imemr) nachweist, dass das Gerät bei der Lieferung schon kaputt war, denn am Anfang war ja laut O alles i.O. gewesen, jedoch sind sie nicht bereit,wenn O die gewünschten Punkte nachweisen kann, ganze 35% zu erlassen. Daraufhin schickt O ihnen ein Bild des Defekts und droht diesmal damit, dass er sich erneut wegen der oben genannten, in der Artikelbeschreibung gesagten Dinge an die Staatsanwaltschaft wenden will, und dass dies nun sein letzer Versuch sei, bevor er dies tut, seinen geforderten Betrag von 35% des Kaufpreises zu erhalten. Auf die Aufforderung, den Leuten J zu zeigen, dass der Schaden schon da gewesen sei, geht er nicht ein, er scheint nicht zu Kompromissen bereit zu sein, sondern nur seine Forderung schlicht durchsetzen zu wollen.
Nun wissen die Leute J nicht, wie sie weiter vorgehen sollen.
Der Fakt, dass eine Staatsanwaltschaft sich nicht für so etwas interessieren wird, ist ihnen hierbei bewußt.

Ich hoffe ihr könnt bei diesem Fall helfen, ich bin sehr gespannt, auf die Antworten!
LG
Unbelievable

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Egal was der Käufer sagt. Lassen Sie ihn in Ruhe und gehen Sie nicht mehr darauf ein. Es wird kaum der Nachweis erbracht werden können, dass der Schaden nicht beim Käufer erst entstanden ist. Die positive Bewertung und die Email belegen ja das Gegenteil. Also müssen Sie hier gar nichts tun.

Das gestänker ist ein regelmäßiger Versuch den Preis zu drücken oder ein bereits kaputtes Gerät gegen ein heiles zu tauschen.

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