Verkauf bindend?

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sabri1248
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf bindend?

Hallo;
Ich habe mir bei der Flohmarkt-App "Shpock" einen Account erstellt. Ich habe einen Artikel reingestellt und mit einem Käufer einen Preis ausgehandelt gehabt mit dem wir beide einverstanden waren (20 Euro). Er gab mir deine Adresse wo ich es hinschicken sollte. Er hatte noch kein Geld überwiesen.
In der Zwischenzeit hat meine Mutter den Artikel aber versehentlich entsorgt; das heißt das von mir angebotene Produkt befindet sich nicht mehr in meinem Besitz.
Ich teilte dem Käufer mit, dass ich nicht mehr in der Lage bin das Angebot zu halten. Er meinte ich müsse mich daran halten weil ich angeblich einen bindenden Vertrag eingegangen sei und dass er seinen Anwalt einschalten würde.

Ich habe nirgendwo unterschrieben. Er hat noch nichts überwiesen gehabt. Das Produkt existiert nicht mehr in meinem Besitz.

Meine Frage: Kann er mich auf dieser Grundlage verklagen? Und wenn ja, welche Strafe erwartet mich?

-- Editiert von Moderator am 11.02.2017 19:51

-- Thema wurde verschoben am 11.02.2017 19:51

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was war das den für ein Auto für 20 EUR? Wohl nur ein Modellauto?
Wenn das Sammlerwert hatte kann das dennoch teuer werden ...



Zitat (von Sabri1248):
Meine Frage: Kann er mich auf dieser Grundlage verklagen?

Klar.
Man hat offenbar eine verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen



Zitat (von Sabri1248):
Und wenn ja, welche Strafe erwartet mich?

Der Käufer verklagt Dich auf Lieferung bzw. Schadenersatz (in unbekannter Höhe) wenn er das Auto woanders besorgen muss.
Dazu kommen noch die Kosten die für die Anwälte anfallen und die Kosten für des Gericht.

Alternativ versuchst Du noch ein solches Auto zu besorgen und demKäufer zu liefern. Der Zustand sollte dann aber mindestens gleichwertig sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

H-v-S Hat in allem soweit recht, du musst jeh nach Artikel nur Auto durch deinen Artikel ersetzen (Sorry, aber ein klein wenig sollte man schon auf das Forum achten, wieso setzt du es im Forum für Autokauf rein???)

Zitat:
Und wenn ja, welche Strafe erwartet mich?
Strafrechtlich nichts!

Zitat:
Kann er mich auf dieser Grundlage verklagen?
Na kla, du hast einen rechtsgültigen KV! Dein K kann doch nichts dafür, dass deine Mum den Artikel entsorgt hat. Du hast dann natürlich Rechtsansprüche gegenüber deiner Mum, in wie weit du diese da durchsetzen willst, bleibt dir überlassen...

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#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Dein K kann doch nichts dafür, dass deine Mum den Artikel entsorgt hat.


Und die VK kann auch nichts dafür, daß die Mum den Artikel entsorgt hat.

Zitat:
BGB § 280 : Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Zitat (von Sabri1248):

In der Zwischenzeit hat meine Mutter den Artikel aber versehentlich entsorgt; das heißt das von mir angebotene Produkt befindet sich nicht mehr in meinem Besitz.
Ich teilte dem Käufer mit, dass ich nicht mehr in der Lage bin das Angebot zu halten.
Das Produkt existiert nicht mehr in meinem Besitz.

Meine Frage: Kann er mich auf dieser Grundlage verklagen?


BGB § 275 : Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

Klagen kann man immer, die Frage ist nur ob man gewinnt.



-- Editiert von BudWiser am 10.02.2017 06:56

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#4
 Von 
Sabri1248
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Produkt auftreiben können und habe es dem Käufer jetzt zu einem niedrigeren Preis angeboten. Wenn er jetzt das Produkt nicht mehr will, kann er mich dennoch verklagen?

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Sabri1248):
Ich habe das Produkt auftreiben können und habe es dem Käufer jetzt zu einem niedrigeren Preis angeboten. Wenn er jetzt das Produkt nicht mehr will, kann er mich dennoch verklagen?


Nein, warum das denn? Gleiches Produkt zu niedrigerem Preis? Das bräuchte man gar nicht machen.

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Warum ein geringerer Preis? Aus Nettigkeit oder weil das Produkt in einem schlechteren Zustand ist?

Wenn nur aus Nettigkeit und wenn das Produkt noch im gleichen Zustand ist wie angeboten, dann kann dir nichts passieren.
Im Gegenteil, da ein rechstkräftiger Kaufvertrag besteht muss der Käufer den Preis bezahlen und den Gegenstand annehmen. D.h, du könntest in diesem Fall den Käufer verklagen wenn er nicht zahlt oder den Gegenstand nicht annehmen will.

Es steht euch beiden aber auch frei den Vertrag aufzulösen und euch von euren gegenseitigen Verpflichtungen freizustellen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Und die VK kann auch nichts dafür, daß die Mum den Artikel entsorgt hat.
Aber natürlich! Er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Signatur:

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Welche Pflicht denn genau? Zumindest kann man darüber wohl streiten. Man muss ja wohl kaum ständig damit rechnen, dass die Mutter einem das Zeug wegschmeißt.

-- Editiert von Droitteur am 10.02.2017 15:07

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Da es hier nicht um das Thema des Forums geht
:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das stimmt doch gar nicht? Je nachdem, ob er die Unmöglichkeit zu verschulden hat, schuldet er einen Ersatz. Und um festzustellen, ob er sie zu verschulden hat, ist zu erklären, ob es eine Pflicht gibt, die er verletzt hat.

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ah, sry, jetzt habe ich verstanden. Du hast dich auf falsches Forum bzgl Auto/Kaufrecht bezogen.

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