Verkauf eines Auspuffes auf Ebay Kleinanzeigen

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Verkauf eines Auspuffes auf Ebay Kleinanzeigen

Ich habe einen Auspuff über Ebay Kleinanzeigen verkauft der an meinem Motorrad montiert war. Auf die Frage eines Käufers ob dieser manipuliert wurde habe ich Wahrheitsgemäs verneint, da ich der Meinung war das es so ist. Nach dem Kauf meint der Käufer das dieser manipuliert ist und wirft mir sogar arglistige Täuschung vor. Er verlangt von mir den Kauf zurückzunhemen. Den möchte ich wiederum nicht zurücknehmen da ich nicht sicher bin ob er selber den Auspuff manipuliert hat und jetzt mich auf Schadensersatz anzeigen möchte. Was kann ich da machen ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Auf die Frage eines Käufers ob dieser manipuliert wurde habe ich Wahrheitsgemäs verneint, da ich der Meinung war das es so ist.

Schlechte Entscheidung ...



Zitat (von Shakall):
Was kann ich da machen ?

Beweisen, das Deine Meinung der Tatsache entspricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Shakall):
Auf die Frage eines Käufers ob dieser manipuliert wurde habe ich Wahrheitsgemäs verneint, da ich der Meinung war das es so ist.

Schlechte Entscheidung ....


In wie fern ? Bin ja kein Experte für Auspuff bin Laie.

Zitat (von Harry van Sell):
Beweisen, das Deine Meinung der Tatsache entspricht.


Wie kann ich das beweisen ? Habe ja selber den gefahren ohne zu wissen das der angeblich manipuliert ist !


-- Editiert von Shakall am 11.09.2018 22:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Bin ja kein Experte für Auspuff bin Laie.

Eben. Und wenn man keine Ahnung hat, dann sagt man das. Anstatt irgendwas ins Blaue hinein zuzusichern.



Zitat (von Shakall):
Wie kann ich das beweisen ?

Gutachten, Zeugen, ...



Falls man keine Beweise hat, siehts schlecht aus. Dann sollte man das Teil zurücknehmen und als Lehrgeld abschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gutachten, Zeugen, ...



Falls man keine Beweise hat, siehts schlecht aus. Dann sollte man das Teil zurücknehmen und als Lehrgeld abschreiben.

Zeugen habe ich ja das ich diesen gefahren habe und so ausgebaut habe. Kann ja sein das er den manipuliert hat oder nicht ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Kann ja sein das er den manipuliert hat oder nicht ?


Klar. Das kannst du dann ja beweisen mittels der Zeugen, die den Zustand vorher beschreiben können.

Wenn der Auspuff bei dir schon manipuliert war, hast du jetzt ein großes Problem.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn der Auspuff bei dir schon manipuliert war, hast du jetzt ein großes Problem.


Und eben das kann ich nicht beweisen. Kann ja auch falsche Behauptungen anstellen und sagen der Käufer hat Ihn manipuliert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Im Moment behauptet der Käufer erstmal irgendwas mehr nicht.
Hast du den Auspuff versendet oder wurde er abgeholt?

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Auf die Frage eines Käufers ob dieser manipuliert wurde habe ich Wahrheitsgemäs verneint,



Und das kann der Käufer wie nachweisen?


Zitat (von Shakall):
Zitat (von hiphappy):
Wenn der Auspuff bei dir schon manipuliert war, hast du jetzt ein großes Problem.

Und eben das kann ich nicht beweisen. Kann ja auch falsche Behauptungen anstellen und sagen der Käufer hat Ihn manipuliert.


Das musst du auch erstmal nicht.
Der Käufer müsste nachweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und du davon wusstest oder hättest wissen müssen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Hast du den Auspuff versendet oder wurde er abgeholt?

Wurde Versendet.

Seine Frage ich Zitiere" Fein, heute Abend sende ich Ihnen das Geld, da ich unterwegs bin. DB eater noch drin?"

Meine Antwort war da ich ja eben diese so gefahren habe "Alles serie soweit ich weiss wurde nix verändert"

Daraufhin bekam ich mein Geld und er den Topf.
Das Paket ist am 05.09 angekommen und er schreibt jetzt am 08.09 das der Topf nicht in Ordnung ist.

"Hallo ich habe den Topf gerade ausgepackt und eingebaut. Um es kurz zu machen es fehlen die db-eater."
Wieso baut er das Teil ein wenn er meint das diese fehlen ?

-- Editiert von Shakall am 12.09.2018 08:47

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Shakall):

Wurde Versendet.

schön, dann kann er den genauso schnell selber rausgemacht haben.... denn

Zitat:
Meine Antwort war da ich ja eben diese so gefahren habe "Alles serie soweit ich weiss wurde nix verändert"
damit hatte er ja die Steilvorlage irgendwas zu behaupten weil er evtl. nach der Aussage davon ausgeht das du keine Ahnung hast. Vielleicht ist er auch auf ein bisschen Geld aus.
Ich würde Kommunikation einstellen und warten bis bzw. ob was schriftliches vom Gericht kommt.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Das dachte ich mir auch. Somit warte ich bis was kommt und handele danach ;) Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Gibt es schon Neuigkeiten?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Shakall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Verlangt von mir 100€ für angeblich fehlende db eater. Habe nicht geantwortet interessiert mich was er jetzt macht. Vor allem habe ich dem Hersteller die Bilder meines Auspufess gesendet und die meinten alles ok.
Kann er jetzt kommen ;)

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Alles serie soweit ich weiss wurde nix verändert"

Na, da würde ich aber keine zugesicherte Eigenschaft drin sehen, das "soweit ich weiss" würde da die Rettung sein.

In dem Falle würde ich erst mal die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Shakall):
Verlangt von mir 100€ für angeblich fehlende db eater.

ach sieh an...Interessant ;)

wenn es sich dann noch um eine Version des db Eater handelt die gesteckt ist statt geschweißt.... ;)
auf jeden Fall mal Rückmeldung geben

2x Hilfreiche Antwort

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