Verkauf von Artikel auf Marktplatz - plötzlich kaputt?

21. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jack28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Artikel auf Marktplatz - plötzlich kaputt?

Hallo,

Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Ich habe auf einem Marktplatz ein paar Schuhe verkauft, welche als Geschenk gedacht waren, aber dann doch nicht den Geschmack trafen. Also würden diese online gestellt und verkauft.

Natürlich im Karton und ein Foto des Artikels war auch vorhanden.

Nun bekam ich vom Käufer eine Nachricht, dass der schuhkarton "total" kaputt wäre und dies den Wert mindert. Ich war sehr überrascht, da die Schuhe sowie der Karton in einem guten Zustand waren.

Daraufhin verlangte ich Fotos von dem Karton und habe dem Käufer die Möglichkeit gegeben, mir Fotos zukommen zu lassen und die Schuhe zurückzusenden.

Nun wirft er mir einen betrugsversuch vor, diese Schäden am Karton bewusst verschwiegen zu haben. (edit: es handelt sich um Schuhe im Wert von ca 100€). Nun frage ich seit zwei Tagen nach Fotos und werde immer wieder vertröstet. Zurücksenden scheint für ihn keine Option, da er Angst um die "Rückzahlung" hätte. Er will aber schnellstens eine Lösung finden?

Nun hat der Käufer mit Paypal Käuferschutz bezahlt. Widerlegen kann ich die Beschädigung des Kartons mit Fotos der Schuhe, welche noch am selben Tag des Versands gemacht wurden.

Soll ich dem Käufer nun eine Frist bzgl der Fotos und des Rückversands setzen? Oder wie genau sollte man nun reagieren?

Kleine editierung: gilt diesbezüglich nicht das aufzeigen eines mangels ohne schuldhafte Verzögerung?

Danke im voraus.



-- Editiert von Y2805 am 21.12.2021 19:42




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Y2805):
Daraufhin verlangte ich Fotos von dem Karton und habe dem Käufer die Möglichkeit gegeben, mir Fotos zukommen zu lassen und die Schuhe zurückzusenden.

Das war extrem ungünstig.



Zitat (von Y2805):
Oder wie genau sollte man nun reagieren?

Ich würde erst mal nichts mehr machen und hoffen das der Käufer auch nichts machen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40670 Beiträge, 6588x hilfreich)

ICH würde den Käufer zunächst fragen, ob er Schuhkartons sammelt oder ob er die Schuhe kaufen wollte.
ICH würde ihm anbieten, die Schuhe zurückzunehmen, auch die Versandkosten zu tragen und die Schuhe in einem anderen Karton zu versenden---aber wer glaubt solchen Sch***?

Der Käufer wird vermutlich nicht auf dein Angebot eingehen.
Wenn er in betrügerischer Absicht handelt, um sich über den Käuferschutz die Summe zu sichern---weiß ich kein Gegengift. Sorry.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.077 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.