Moin Moin,
ich verkaufe gerade ein Unfallteil (Scheinwerfer) von meinem Auto.
Der Käufer und ich haben den Preis von 100,00 auf 75,00€ gehandelt.
Alles verlief über WhatsApp.
Der potentiell Käufer benötigt nur ein Bauteil des Scheinwerfers, jedoch bin ich
kein Kfz-Mensch und kenne mich damit nicht aus.
Wenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig?
Der komplette Scheinwerfer ist in Ebay Kleinanzeigen, daher kommt die Frage auf.
Ich habe in der Artikelbeschreibung auf dem Riss im Scheinwerferglas und gebrochene/beschädigte Gestänge hingewiesen.
Danke schonmal für die Antworten,
LG
Verkauf von Ersatzteil über WhatsApp
24. Februar 2020
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Frage vom 24. Februar 2020 | 08:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Ersatzteil über WhatsApp
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#1
Antwort vom 24. Februar 2020 | 09:58
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
NeinZitatWenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig? :
#2
Antwort vom 24. Februar 2020 | 10:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:NeinZitatWenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig? :
Sprich ich muss keine Rückerstattung jeglicher Art geben?
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#3
Antwort vom 24. Februar 2020 | 11:03
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Hat niemand gesagt. Eine Rückerstattung oder Rückabwicklung kann für dich mitunter die beste Alternative sein. Du schuldest das was vereinbart war. (Was auch immer das sein soll - Das geht nicht aus deinem Post hervor)ZitatSprich ich muss keine Rückerstattung jeglicher Art geben? :
#4
Antwort vom 24. Februar 2020 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatWenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig? :
Nein.
Aber man wird das Teil dann unter Umständen nachliefern müssen ...
#5
Antwort vom 24. Februar 2020 | 16:08
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Wie schon angesprochen: entscheidend ist der vereinbarte Zustand, dieser muss zutreffen. Wenn du das Teil z.B als funktionsfähig verkaufst, muss es auch funktionieren. Wenn du dir unsicher bist, dann solltest du solche Formulierungen lieber weg lassen. Bekannte Mängel musst du angeben und du solltest die Gewährleistung ausschließen
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