Verkauf von Ersatzteil über WhatsApp

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
HawkHD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Ersatzteil über WhatsApp

Moin Moin,

ich verkaufe gerade ein Unfallteil (Scheinwerfer) von meinem Auto.
Der Käufer und ich haben den Preis von 100,00 auf 75,00€ gehandelt.
Alles verlief über WhatsApp.
Der potentiell Käufer benötigt nur ein Bauteil des Scheinwerfers, jedoch bin ich
kein Kfz-Mensch und kenne mich damit nicht aus.
Wenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig?
Der komplette Scheinwerfer ist in Ebay Kleinanzeigen, daher kommt die Frage auf.
Ich habe in der Artikelbeschreibung auf dem Riss im Scheinwerferglas und gebrochene/beschädigte Gestänge hingewiesen.

Danke schonmal für die Antworten,

LG

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von HawkHD):
Wenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig?
Nein

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HawkHD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von HawkHD):
Wenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig?
Nein


Sprich ich muss keine Rückerstattung jeglicher Art geben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von HawkHD):
Sprich ich muss keine Rückerstattung jeglicher Art geben?
Hat niemand gesagt. Eine Rückerstattung oder Rückabwicklung kann für dich mitunter die beste Alternative sein. Du schuldest das was vereinbart war. (Was auch immer das sein soll - Das geht nicht aus deinem Post hervor)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von HawkHD):
Wenn das gewünschte Bauteil defekt/nicht vorhanden ist, ist der Kauf nichtig?

Nein.

Aber man wird das Teil dann unter Umständen nachliefern müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie schon angesprochen: entscheidend ist der vereinbarte Zustand, dieser muss zutreffen. Wenn du das Teil z.B als funktionsfähig verkaufst, muss es auch funktionieren. Wenn du dir unsicher bist, dann solltest du solche Formulierungen lieber weg lassen. Bekannte Mängel musst du angeben und du solltest die Gewährleistung ausschließen

0x Hilfreiche Antwort

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