Verkauf von Goldbarren

15. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
invictum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Goldbarren

Liebe Forenfamilie,

ich habe im November 2020 2 x 10 Gramm Pamp Swiss Goldbarren bei eBay verkauft und wurde auch positiv bewertet von dem Käufer.

Heute am 15.07.2021 bekam ich von dem Käufer eine Nachricht, dass ich ihn betrogen hatte und es sich um eine Fälschung handeln würde, da er heute das Gold verkaufen wollte was er bis jetzt eingelagert hatte. Ich solle ihm doch 1.000€ überweisen da er ansonsten bei der Polizei Anzeige erstattet wird.

Diese infame Unterstellung ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen und ausgeschlossen. Ich habe das Gold vor längerer Zeit bei einer Bank gekauft. Ich hatte damals insgesamt 8 Barren verkauft und bis heute keine einzige Reklamation gehabt, wie denn auch da alle Goldbarren echt waren.

Meine Frage, welche Möglichkeit hat der Käufer um mir das Leben schwer zu machen, muss ich mir Sorgen machen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Unter der Annahme, dass du Privatverkäufer bist.

Zitat (von invictum):
Meine Frage, welche Möglichkeit hat der Käufer um mir das Leben schwer zu machen
Strafanzeige wegen Betrugs, zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung, Klage auf Schadenersatz. - eMails, Anrufe. Es gibt vieles.

Zitat (von invictum):
muss ich mir Sorgen machen?
Ja und Nein. Es kommt darauf an, wie die Beweisführung des Käufers und die deiner aussieht. Es könnte sich um Falschgold handeln, du könntest selbst betrogen und es unwissentlich verkauft haben - oder auch nicht. Der, der dem Käufer sagt, es sei Falschgold, kann sich irren, oder ist selbst ein Betrüger, oder der Käufer selbst ist einer. Ausgeschlossen ist nichts,.

An deiner Stelle, auch wenn bislang kein Anhörungsbogen der Polizei gekommen ist, sicherheitshalber Unterlagen vom Kauf, Echtheit, vom Verkauf, Verpackung, Zustellung sammeln und ablegen. Es muss eindeutig sein, dass du genau die gekauften Goldbarren verschickt und nicht durch Falschgold ausgetauscht haben könntest.

Du kannst, wenn du dich weiter beschäftigten möchtest, in Erfahrung bringen, ob a) die vom Käufer getesteten Barren auch tatsächlich die von dir sind (!), mithilfe von Merkmalen/ Kennzeichnungen und b) Wer das überhaupt bestätigte haben soll, Nachweise bringen lassen. c) Käufer empfehlen, von weiteren Experten die Echtzeit überprüfen zu lassen.
Fühle ihn ein wenig auf dem Zahn, ob er nicht einfach blöfft, um Geld von dir zu kassieren. Wenn es dem so ist, kommt in den meisten Fällen, abgesehen von paar Droh-eMails, nichts weiter.

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#2
 Von 
invictum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eben der Grund warum ich die Frage hier platziert habe, ich habe nämlich nach fast 9 Monaten nach Verkauf keine Beweise für die Echtheit die ich vorlegen könnte. Der einzige Beweis den ich habe, wäre die Zeugenaussage meiner Mutter, da die Goldbarren aus Familienbesitz waren und wir sie gemeinsam bei der Bank gekauft hatten.
Wir kommen auch nicht aus der gleichen Stadt, der Käufer und ich. Ich wüsste nicht wie ich mich hier annähern sollte und ob nicht genau das hinterher als Zugeständnis ausgelegt werden könnte?

-- Editiert von invictum am 16.07.2021 00:23

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Artikel26/Resolution217A(III)):
Unter der Annahme, dass du Privatverkäufer bist.

Die ich für unrealistisch halte ...



Zitat (von invictum):
ich habe nämlich nach fast 9 Monaten nach Verkauf keine Beweise für die Echtheit die ich vorlegen könnte.

Das ist schlecht - warum hat man die Beweise denn nicht mehr?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
invictum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe in meinem Leben auch einige Rolex Uhren gekauft und auch wieder verkauft, zuletzt vor zwei Jahren. Dafür habe ich auch keine Beweise mehr. Ich hatte es irgendwie nie damit Kaufverträge nachhaltig für längere Zeit aufzubewahren, oder mit Papieren. Man kann es Dusseligkeit nennen?

-- Editiert von invictum am 16.07.2021 05:51

-- Editiert von invictum am 16.07.2021 06:02

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)


Zitat (von invictum):
Ich hatte es irgendwie nie damit Kaufverträge nachhaltig für längere Zeit aufzubewahren, oder mit Papieren. Man kann es Dusseligkeit nennen?


Bei hochwertigen Waren wie einer Rollex sollte man das aber tun, ansonsten könnte man sich auch ganz schnell dem Vorwurf der Hehlerei ausgesetzt sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von invictum):
Ich habe das Gold vor längerer Zeit bei einer Bank gekauft.
Die Bank könnte man fragen...oder existiert sie nicht mehr?
Zitat (von invictum):
wäre die Zeugenaussage meiner Mutter, da die Goldbarren aus Familienbesitz waren und wir sie gemeinsam bei der Bank gekauft hatten.
Du kaufst Familienbesitz?
Zitat (von invictum):
Ich hatte damals insgesamt 8 Barren verkauft
Das waren alle, die du mal hattest?

Dass sich bisher keiner beschwert hat, kann doch ganz einfach daran liegen, dass die Käufer ihren Schatz in ihren Tresor gelegt haben. Vielleicht war es Dussligkeit, deine und/oder die der Käufer.

Sorgen machen ist schon angesagt. Mindestens das.
Hoffentlich erledigt sich diese Sache auch so wie die mit dem gebrauchten Lautsprecher... :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von invictum):
Das ist eben der Grund warum ich die Frage hier platziert habe, ich habe nämlich nach fast 9 Monaten nach Verkauf keine Beweise für die Echtheit die ich vorlegen könnte.

Sie müssen das auch nicht beweisen.

Der Käufer ist in der Beweispflicht. Der muss gerichtsfest nachweisen, daß der von Ihnen verkaufte und gelieferte Goldbarren gefälscht war.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von invictum):
Man kann es Dusseligkeit nennen?

Eher Unerfahrenheit.

Bei solchen Sachen immer alles genau dokumentieren und bis zum Ende der Verjährung (in der Regel 3 Jahre, beginnend beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht) gut aufheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei solchen Sachen immer alles genau dokumentieren und bis zum Ende der Verjährung (in der Regel 3 Jahre, beginnend beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht) gut aufheben.


Zur Klarstellung:

Die Aufbewahrung der Unterlagen sollte bis 3 Jahre nach Verkauf erfolgen, nicht 3 Jahre nach Kauf.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
invictum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von invictum):
Ich habe das Gold vor längerer Zeit bei einer Bank gekauft.
Die Bank könnte man fragen...oder existiert sie nicht mehr?
Zitat (von invictum):
wäre die Zeugenaussage meiner Mutter, da die Goldbarren aus Familienbesitz waren und wir sie gemeinsam bei der Bank gekauft hatten.
Du kaufst Familienbesitz?
Zitat (von invictum):
Ich hatte damals insgesamt 8 Barren verkauft
Das waren alle, die du mal hattest?

Dass sich bisher keiner beschwert hat, kann doch ganz einfach daran liegen, dass die Käufer ihren Schatz in ihren Tresor gelegt haben. Vielleicht war es Dussligkeit, deine und/oder die der Käufer.

Sorgen machen ist schon angesagt. Mindestens das.
Hoffentlich erledigt sich diese Sache auch so wie die mit dem gebrauchten Lautsprecher...

Tut mir leid, aber alles was Anami hier schreibt (was hat das mit Tipp oder Ratschlag zu tun), ist einfach nur großer Müll.

Das muss man sich mal vorstellen, hier meldet sich jemand an, eine Hilflose Person in der Hoffnung adäquate Ratschläge von erfahrenen Usern zu bekommen.

Und genau aus dem Grund wie Harry van Sell es schreibt, hatte ich bisher noch nie eine solche Erfahrung gemacht, bin also unerfahren auf dem Gebiet.

Und anstatt einen hilfreichen Beitrag zu verfassen, wird ironisch danach gefragt ob die Bank nicht mehr existiert wo die Goldbarren gekauft wurden.

Dann geht es weiter mit dem Familienbesitz. Wenn ich zusammen mit meinen Eltern Edelmetalle kaufe, dann befindet sich das Gold just ab diesem Augenblick in Familienbesitz, oder verstehe ich hier etwas falsch? Was ist das für eine „dumme" Frage,— du kaufst Familienbesitz? Wollte hier jemand lustig sein? Wahrscheinlich kommen Sie zu Hause nicht gut an mit Ihrer Art und lassen sich dann hier aus.

Und im nächsten Schritt wird unterstellt dass alle 8 Goldbarren die ich verkauft hatte unecht waren. Das ist eine ganz infame Unterstellung, was bilden Sie sich ein, mit Ihren 20.000 Beiträgen. Vermutlich ist 3/4 davon genauso schlecht geschrieben wie das hier.
Kann es nicht eher sein, zumindest sollte man das erwarten dürfen , dass wenn man beim Edelmetall Händler kauft, dass in diesem Fall das Produkt authentisch ist. Ist es nicht wahrscheinlicher dass das der Grund dafür ist bisher keine Reklamation bekommen zu haben. Auch da ich ein von Grund auf ehrlicher Mensch und nicht verdorben bin.

Und zum Schluss, was bitte hat mein Beitrag des Bang & Olufsen Lautsprechers mit diesem Fall zu tun?? Doch rein gar nichts, oder worauf spielen Sie an, was wollen Sie damit sagen?

Alle anderen Antworten finde ich toll, danke Ihnen allen, insbesondere eh1960. Ihr Beitrag hat mir am besten gefallen. Ich habe mich zwischenzeitlich schlau gemacht und konnte das auch genau so nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von invictum):
Tut mir leid...
Warum tut dir das leid? Dann beachte das doch ganz einfach nicht, statt hier wie ein getretener Hund zu bellen.
Du bist eine hilflose Person? :???:

Wie kommst du auf Ironie? Wenn man selbst keine Zertifikate über die Echtheit hat, kann man bei dieser Bank nachfragen. Das würde ich als allererstes machen.
Zitat (von invictum):
da die Goldbarren aus Familienbesitz waren und wir sie gemeinsam bei der Bank gekauft hatten.
Sorry, vielleicht habe ich falsch verstanden, was du geschrieben hast?
Zitat (von Anami):
Dass sich bisher keiner beschwert hat, kann doch ganz einfach daran liegen, dass die Käufer ihren Schatz in ihren Tresor gelegt haben.
Wo wäre meine Unterstellung, dass alle 8 falsch wären?

Lautsprecher?--- Schon vergessen? Egal, ob B&O oder Tchibo: Es wurde dir empfohlen, nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren. Sein Lautsprecher=Sein Problem.
Zitat (von invictum):
Meine Frage, welche Möglichkeit hat der Käufer um mir das Leben schwer zu machen, muss ich mir Sorgen machen?
Mindestens Sorgen. UND abwarten, ob der Käufer weiter tätig wird, denn SEIN Barren=SEIN Problem.

Wunschantworten--- das Tollste überhaupt in Foren.

Zur Sache:
Zitat (von invictum):
dass wenn man beim Edelmetall Händler kauft, dass in diesem Fall das Produkt authentisch ist.
Ja, durchaus. Ein solcher Händler gibt vermutlich Zertifikate zum Produkt. Du hast bei einer Bank gekauft. Ich weiß nicht, ob die auch Nachweise dieser Art hat---deshalb mein Rat+Tipp: Nachfragen. Da ich nicht weiß, wann und bei welcher Bank du gekauft hast, mein Hinweis:...falls die Bank noch existiert.
Wer Rolex-Uhren verkauft, sollte auch Nachweise zur Echtheit (von Rolex) haben, damit man sich im Zweifel keine Sorgen wegen irgendwelcher Fake-Vorwürfe machen müsste.
Alles klar?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von invictum):
Der einzige Beweis den ich habe, wäre die Zeugenaussage meiner Mutter,

Da wäre die die Frage, was genau könnte sie aussagen?

Das Gerücht das Familienmitgliedern als Zeugen nichts taugen, ist übrigens nur ein Gerücht.
Hin und wieder gibt es zwar Gerichte welch diese Zeugen von vorneherein die Glaubwürdigkeit absprechen, aber das sind eher Einzelfälle.



Zitat (von eh1960):
Der Käufer ist in der Beweispflicht. Der muss gerichtsfest nachweisen, daß der von Ihnen verkaufte und gelieferte Goldbarren gefälscht war.

Richtig, das weis invictum aber schon aus dem "Lautsprecherfall"



Zitat (von invictum):
Tut mir leid, aber alles was Anami hier schreibt (was hat das mit Tipp oder Ratschlag zu tun), ist einfach nur großer Müll.

Ja, in den letzten Tage hat sie leider eine starke Trolltendenz in ihren Beiträgen. Keine Ahnung warum das plötzlich so ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Goldbarren und seien sie auch noch so klein, pflegen in der Regel eine Seriennummer zu haben.
Hast Du diese noch?

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