Verkaufsabbruch Ebay - Käufer droht

8. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufsabbruch Ebay - Käufer droht

Hallo,

ich habe bei ebay ein Produkt verkauft, dabei aber ein falsches Modell ausgewählt. Bei der Kommunikation über die Abwicklung hat er mich gebeten die Modellnr zu nennen. Dabei ist uns aufgefallen, dass mein Produkt ein Baujahr älteres ist.

Ich habe also einen Fehler gemacht und das falsche Produkt ausgewählt. Nun wollte ich die Transaktion aus diesem Grund abbrechen, jedoch hat der Käufer diesem nicht zugestimmt und mir eine Frist gesetzt zur Erfüllung des Kaufvertrages. Auch hat er mir mit einem rechtsstreit ueber whatsapp gedroht. Zudem gab es noch andere Dinge, die er angesprochen hat. Auf diese Dinge moechte ich aber nicht eingehen.

Wie gehe ich nun vor?
Ebay erstattet mir auch die Verkaufsgebühren nicht, weil der Käufer dem Abbruch nicht zugestimmt hat.

-- Editiert von fb522228-59 am 08.08.2019 17:52

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
jedoch hat der Käufer diesem nicht zugestimmt und mir eine Frist gesetzt zur Erfüllung des Kaufvertrages
Genau so hätte man es hier dem K auch geraten! Also korrektes Verhalten, daran gibts NICHTS auszusetzen!

Zitat:
Wie gehe ich nun vor?
Du hast mehrer Möglichkeiten:
-korrekten Artikel anderweitig kaufen und dem K zukommen lassen (Dabei spielt es keine Rolle ob du draufzahlst)
-Dich auf Schadensersatz verklagen lassen (Dazu würde man hier dem K wohl raten)
-Versuchen die Sache "auszusitzen".
-anderweitige Einigung mit dem K finden

Zitat:
Ebay erstattet mir auch die Verkaufsgebühren nicht, weil der Käufer dem Abbruch nicht zugestimmt hat.
Ist doch richtig! DU hast immer noch einen rechtsgültigen KV, den du erfüllen musst, wie du das macht ist dir überlassen, bzw dein Problem, aber nicht das Problem des K...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb522228-59):
Dabei ist uns aufgefallen, dass mein Produkt ein Baujahr älteres ist.

Und das will er gar nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Sehe es wie LDH.

Um Dich aus dem Kaufvertrag zu lösen, könntest Du Deine Verkaufserklärung wegen Irrtum anfechten (Eigenschftsirrtum). Die Pflicht zum Schadenersatz bliebe erhalten, aber Du musst nicht unter Umständen den verkauften Artikel vorher selbst sehr teuer einkaufen.


Kannst Du dich mit dem Käufer nicht auf andere Vertragsmodalitäten einigen?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb522228-59):
Dabei ist uns aufgefallen, dass mein Produkt ein Baujahr älteres ist.

Und das will er gar nicht?


Ja wollte er zu einem Preis der deutlich unter dem Marktwert lag.

Er hat mir bevor wir zusammen herausgefunden haben, dass es sich um ein älteres Modell handelt vorgeschlagen den Kauf nach der Transaktion bei ebay abzubrechen. Wir wuerden beide profitieren und er wollte 50% der Verkaufsprovision im Form einer Vergünstigung.

Anschließend fragte er nach der Modellnr und wir fanden heraus, dass es sich um ein älteres Baujahr handelt. Da meinte ich nur was wir denn jetzt machen und dass es mir. Leid tut, dass ich das falsche Produkt angeklickt habe bei ebay. Er wuerde auch das alte kaufen, aber nur zu einem. Preis der wirklich unter marktwert war. Als ich das verneint habe, drohte er mit einem rechtsstreit

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie fechte ich den Vertrag an?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

In dem du das einfach schreibst! Anfechtung wegen Irrtums.

Schadenersatz wirst du dann aber trotzdem leissten müssen.

Zitat:
aber nur zu einem. Preis der wirklich unter marktwert war.
Wenn du mal gegenrechnest und am Ende Gerichtskosten, Anwaltskosten für den Gegner und evtl Anwalt für dich zusammenrechnest, was wird günstiger sein, unter Wert zu verkaufen oder all das andere zahlen?

Dein "Gegner" ist in einer besseren Position wie du, solltest du bedenken...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
In dem du das einfach schreibst! Anfechtung wegen Irrtums.

Schadenersatz wirst du dann aber trotzdem leissten müssen.

Zitat:
aber nur zu einem. Preis der wirklich unter marktwert war.
Wenn du mal gegenrechnest und am Ende Gerichtskosten, Anwaltskosten für den Gegner und evtl Anwalt für dich zusammenrechnest, was wird günstiger sein, unter Wert zu verkaufen oder all das andere zahlen?

Dein "Gegner" ist in einer besseren Position wie du, solltest du bedenken...


Wie hoch ist denn der Wert des Schadenersatzes?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

moment, hat er der Artikel denn bereits über Ebay gekauft?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wie hoch ist denn der Wert des Schadenersatzes?
Dein K kann sich jetzt einen Artikel, so wie du ihn beschrieben hast anderwo kaufen.

Der Schaden ist die Differenz zwischen dem Preis den er anderwo zahlt und dem Preis den er bei dir gezahlt hat. Eventuelle Mehraufwendungen kommen noch hinzu...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
moment, hat er der Artikel denn bereits über Ebay gekauft?



Ja er war der höchstbietende. Uebergabe und Zahlung sollte persönlich stattfinden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Jeh nachdem was das für ein Artikel ist, und er jetzt ein paar hundert KM fahren muss, oder eine Spedition teuer beauftragen muss so etwas abzuholen, sind diese Kosten auch ein Schaden für den K, welche du auch erstezen musst...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
moment, hat er der Artikel denn bereits über Ebay gekauft?
Verkaufsgebühren falen ja nur dann an, wenn ein Artikel auch verkauft wurde, selbige sind angefallen, siehe den EP...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, mir ist nun. Klar, dass ich den Verkauf zu Ende bringen muss. Verschiedene möglichkeiten sind aufgelistet.

Mal abgesehen davon hat niemand Bezug auf den Vorschlag des Käufers Bezug genommen. Dabei ging es darum, dass er ebay betruegen wollte, indem er nach dem. Verkauf einen Abbruch der Transaktion herbeiführen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Darueber hinaus habe ich eine weitere Frage. Ich kaufe mir das Produkt anderweitig, damit die Transaktion stattfindet. Jedoch bin ich 2 Wochen im Urlaub. Welche Frist muss ich beachten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
moment, hat er der Artikel denn bereits über Ebay gekauft?
Hier ist keinerlei Betrug seitens des K zu sehen! Mit solchen Unterstellungen solltest du vorsichtig sein!

Zitat:
Er hat mir bevor wir zusammen herausgefunden haben, dass es sich um ein älteres Modell handelt vorgeschlagen den Kauf nach der Transaktion bei ebay abzubrechen. Wir wuerden beide profitieren und er wollte 50% der Verkaufsprovision im Form einer Vergünstigung.
Korrektes Vorgehen! Da du ja bei EBAY etwas verkauft hast, was du gar nicht hast!
Würde er den tatsächlich Vorhandenen Artikel zu einem anderen Preis nehmen, wäre das ein neuer Vertrag! Sicher, dieser neue Vertrag ist an die Bedingung zur auflösung des alten Vertrages gebunden, aber der neue Vertrag geht EBAY nichts mehr an und somit haben die auch keinerlei Anrecht auf Provision...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Jedoch bin ich 2 Wochen im Urlaub. Welche Frist muss ich beachten?
Auf die Fristen die du selber gesetzt hast!

Ansonsten kommt es auch daraf an, was du schon alles deinem K geschrieben hast! Wenn man deine Schriebe als Verweigerung der Vertragserfüllung ansehen kann, dann kann dein K jetzt schon einen Ersatzkauf vorgenommen haben und Schadensersatz geltend machen...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
moment, hat er der Artikel denn bereits über Ebay gekauft?
Hier ist keinerlei Betrug seitens des K zu sehen! Mit solchen Unterstellungen solltest du vorsichtig sein!

Zitat:
Er hat mir bevor wir zusammen herausgefunden haben, dass es sich um ein älteres Modell handelt vorgeschlagen den Kauf nach der Transaktion bei ebay abzubrechen. Wir wuerden beide profitieren und er wollte 50% der Verkaufsprovision im Form einer Vergünstigung.
Korrektes Vorgehen! Da du ja bei EBAY etwas verkauft hast, was du gar nicht hast!
Würde er den tatsächlich Vorhandenen Artikel zu einem anderen Preis nehmen, wäre das ein neuer Vertrag! Sicher, dieser neue Vertrag ist an die Bedingung zur auflösung des alten Vertrages gebunden, aber der neue Vertrag geht EBAY nichts mehr an und somit haben die auch keinerlei Anrecht auf Provision...


Du hast mich falsch verstanden. Den kaufaufbruch hat er sofort vorgeschlagen ohne, dass er wusste, dass es sich um ein aelteres Modell handelt. Er hatte von vornherein die Absicht weniger zu zahlen und ebay zu betruegen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb522228-59):
Er hatte von vornherein die Absicht weniger zu zahlen und ebay zu betruegen.
DAs ist aber nicht passiert. Das spielt daher gar keine Rolle. Man kann dies ebay melden wenn man das beweisen kann, aber mehr auch nicht. Das hat überhaupt keinen Einfluss auf deinen bestehenden Kaufvertrag.

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#19
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist so ein Vorschlag nicht ein Grund den Kauf abzubrechen?
Er hatte die Absicht durch den Abbruch der Transaktion die Verkaufsprovision auf den Gesamtpreis anzurechnen?

Ich weiß, dass ich nun in einer ungünstigen Lage bin, doch ich finde es wirkich erschreckend, wie erbarmungslos dieser Typ ist. Im Endeffekt ist mir lediglich ein kleiner Fehler passiert bei der Auswahl des Produkts.

Er selber beharrt auf sein Recht, aber ist selber jemand der die Absicht hatte ebay zu betruegen.



-- Editiert von fb522228-59 am 09.08.2019 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb522228-59):
Ist so ein Vorschlag nicht ein Grund den Kauf abzubrechen?
Nein.

Zitat (von fb522228-59):
Im Endeffekt ist mir lediglich ein kleiner Fehler passiert bei der Auswahl des Produkts.
Im Endeffekt hast du ein Prokukt angeboten und verkauft was du gar nicht besitzt.
Das als "kleinen" Fehler zu bezeichnen...........

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es ist ein kleiner Fehler meinerseits. Wer schonmal bei ebay die schnellverkauffunktion genutzt hat, kann bestätigen, dass vor allem bei elektronischen Geräten eine Verwechslung stattfinden kann. Die Bezeichnung des Gerätes ist die selbe und lediglich anhand der Modellnr kann man den Unterschied erkennen. Sonst sind alle Daten nahezu gleich.

Ich habe lediglich ich den Fehler gemacht, dass ich das Produkt anhand der Bezeichnung gesucht habe und nicht anhand der Modellnr. Das gleich wegen so einem Fehler mit einem Rechtsstreit gedroht wird ist völlig unverhältnismäßig


-- Editiert von fb522228-59 am 09.08.2019 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb522228-59):
Ich habe lediglich ich den Fehler gemacht, dass ich das Produkt anhand der Bezeichnung gesucht habe und nicht anhand der Modellnr. Das gleich wegen so einem Fehler mit einem Rechtsstreit gedroht wird ist völlig unverhältnismäßig


Du willst es nicht verstehen, oder?

Wenn Du als Beispiel einen Golf 5 anbietest und es sich tatsächlich um einen Golf 4 handelt, ist es dann ein kleiner Fehler?

Es wird auch nicht wegen eines kleinen Fehlers mit einem Rechtsstreit gedroht, die Ankündigung erfolgte, weil Du den geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllen wolltest / kannst.

Deine ganze Rumeierei bringt Dir nichts außer ggf. zusätzliche hohe Kosten.
Möglicherweise bist Du schon in Verzug, sodass der Käufer die Sache an einen Anwalt übergeben kann (zu Deinen Kostenlasten).

Zitat (von fb522228-59):
Er selber beharrt auf sein Recht, aber ist selber jemand der die Absicht hatte ebay zu betruegen.


Auch hier eine Fehleinschätzung, denn der Käufer kann ebay nicht betrügen. Faktisch kann das nur der Verkäufer.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb522228-59):
Das gleich wegen so einem Fehler mit einem Rechtsstreit gedroht wird ist völlig unverhältnismäßig
Nö, das ist einfach, dass man Dinge anbietet und verkauft die man nicht hat.
Es ist schon erstaunlich wie du versuchst das zu verniedlichen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der Schaden ist die Differenz zwischen dem Preis den er anderwo zahlt und dem Preis den er bei dir gezahlt hat. Eventuelle Mehraufwendungen kommen noch hinzu...


Sehe ich anders. Wir haben hier keinen Nichterfüllungsschaden (wie etwa bei einem einfach nicht eingehaltenen Kaufvertrag), sondern allenfalls einen Vertrauensschaden. Wenn also dem verhinderten K anderswo ein "Schäppchenangebot" für diesen Artikel entgangen ist im Vertrauen auf die Gültigkeit dieses Kaufvertrages, dann wäre die Differenz zum jetzigen Preis ein Schaden.

Der Differenzschaden kann hier nicht Schaden sein, denn dann stünde Irrtumsanfechtung faktisch auf derselben Stelle wie vorsätzliche Nichterfüllung, und das ist natürlich nicht der Fall.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie groß ist denn eigentlich der Wertunterschied der beiden Modelljahre?
Oder worum geht es konkret? Es wurde ja schon das Beispiel "Golf" gebracht, da ist ein anderes Baujahr u.U. bedeutend (insbesondere natürlich, wenn es da einen Modellwechsel gab). Bei vielen anderen Gegenständen ist das Herstellungsjahr hingegen völlig egal und beeinflusst den Wert nur marginal.

Zitat:
Er hat mir bevor wir zusammen herausgefunden haben, dass es sich um ein älteres Modell handelt vorgeschlagen den Kauf nach der Transaktion bei ebay abzubrechen.
Ich verstehe gar nicht wie andere hier darüber hinweggehen oder das sogar befürworten. Imho ist das doch der Trumpf in der ganzen Sache, es war Anstiftung bzw. sogar Verabredung zum Betrug (er selbst wollte auch davon profitieren).

Ich würde dem Käufer schreiben, dass ich mit Betrügern keine Geschäfte mache. Und wenn er der Meinung ist den Kauf trotzdem durchsetzen zu müssen, dann sehen wir uns vor Gericht (wo natürlich auch das Zitierte zur Sprache kommen wird).
Aber Vorsicht bei der Wortwahl, man bewegt sich da schnell am Rande einer Nötigung/Erpressung.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb522228-59
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Nachricht. Zumindestens einer der die Thematik etwas objektiver betrachtet.

Der Wertunterschied beläuft sich auf paar hundert Euro, aber er was nicht bereit den Ebay Marktueblichen Preis zu zahlen, sondern ging viel tiefer. Ich war nicht bereit das Gerät unter 100 Euro wert zu verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Nicht nur einer; auch das, was bigi schreibt, würde ich mir an deiner Stelle genauer ansehen, weil auch das jede Menge der vorher geschriebenen Dinge zu Recht über den Haufen wirft. (Aber reckoners Unverständnis teile ich ebenso.)

-- Editiert von Droitteur am 10.08.2019 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich würde dem Käufer schreiben, dass ich mit Betrügern keine Geschäfte mache.


Stefan, Du verkennst, dass hier der Kaufvertrag schon geschlossen wurde. Deine obige Aussage ist rechtlich nicht belastbar und läd geradezu zur Strafanzeige wegen übler Nachrede ein.

Zitat (von reckoner):
Und wenn er der Meinung ist den Kauf trotzdem durchsetzen zu müssen, dann sehen wir uns vor Gericht (wo natürlich auch das Zitierte zur Sprache kommen wird).


Das Zitierte wäre Strafrecht, wie Du impliziert auch selbst erkannt hast. Auf den Ausgang des Zivielprozesses hätte es keinen Einfluss, weil ein direkter Zusammenhang nicht erkennbar ist.

Bitte die durchaus unterschiedlichen rechtlichen Aspekte auch ohne unzulässige Vermischung bewerten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Deine obige Aussage ist rechtlich nicht belastbar und läd geradezu zur Strafanzeige wegen übler Nachrede ein.
Was ist daran nicht belastbar? Der Käufer ist ein Betrüger, daran gibt es doch keine Zweifel (der Versuch ist strafbar).
Und wir reden hier auch nicht von einem Geschäft an Ebay vorbei (per Mail die Menge erhöhen beispielsweise), sondern um ein abgeschlossenes Geschäft, die Provision stand Ebay bereits zu.

Zitat:
Das Zitierte wäre Strafrecht, wie Du impliziert auch selbst erkannt hast. Auf den Ausgang des Zivielprozesses hätte es keinen Einfluss, weil ein direkter Zusammenhang nicht erkennbar ist.
Natürlich. Das ganze wäre auch nur ein Hinweis an den Käufer, dass er nach dem er zivilrechtlich erfolgreich ist mitunter mit einem Strafverfahren rechnen muss. Das ist doch ein übliches Druckmittel in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Das man das ganze eher zwischen den Zeilen formulieren sollte hatte ich ja angedeutet, der Käufer sollte selbst drauf kommen was er sich mit einer Klage antut.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Käufer ist ein Betrüger, daran gibt es doch keine Zweifel

Aha, welches Gericht hat ihn denn des wegen verurteilt? Vor allen, mit welcher Begründung eigentlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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