Verkürzte Garantie möglich?

27. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2011 21:33:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)
Verkürzte Garantie möglich?

Guten Tag zusammen,

ich hätte folgende Frage und finde irgendwie nichts passendes:

Ich interessiere mich für den Kauf eines sogenannten e-Zigaretten-Sets, wobei man Liquid in einen Tank füllt und dieses dann mittels eines Verdampfers in Dampf verwandelt wird und dann halt wie bei einer normalen Zigarette inhaliert.

Der Hersteller verkürzt die Garantiezeit, die ja normalerweise 2 Jahre beträgt, wenn ich mich nicht irre, in seinen AGB ( und auch auf der Produktseite ) wie folgt:


quote:
(7) Die Garantie beträgt 1 Monat (alle Verdampfer der "T-Modelle", wie z. B. "eGo-T" oder "510-T"). Ansonsten 3 Monate auf alle Teile. Keine Garantie können wir geben auf Depots/Mundstücke, sowie auf alle e-Liquids/Nikotinfluids (hygienische Gründe - sobald das Siegel aufgebrochen, bzw Versandschachteln geöffnet wurden). Für Alle Teile gilt zusätzlich eine DOA-Garantie, d. h., diese werden innerhalb von 7 Tagen sehr unkompliziert ersetzt, wenn sie bei Eintreffen nicht funktionieren.


Ebenso werden die Versandkosten auf den Kunden abgewälzt:

quote:
Sie bekommen auf Funktion geprüfte e-Zigaretten. Sie haben eine superkulante DOA-Garantie (wenn Ihre Lieferung nicht okay ist, tauschen wir ohne Nachfragen sofort innerhalb von 7 Tagen ohne Versandkosten), 1 Monat Garantie bekommen Sie bei uns auf deneGo-T- Verdampfer und 3 Monate die Akkus und Ladeelektronik.


Ist das eigentlich okay so oder könnte ich, falls der Verdampfer oder die Akkus/Ladeelektronik auch nach dem einen bzw. den 3 Monaten mit guter Aussicht eine Reparatur oder falls nicht möglich, einen Austausch fordern?

Viele Grüße aus Bonn von Biggi



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da eine Garantie eine rein freiwillige Leistung ist, kann der Hersteller die Bedingungen selber vorgeben.

Insoweit sind alle zitierten Textpassagen so in Ordnung.

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#2
 Von 
guest-12305.11.2011 21:33:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 8x hilfreich)

Ah, ich dachte immer, man bekäme heutzutage 2 Jahre Garantie auf alles was man kauft .. *grübel*

Aber vielen Dank für die Antwort, Jotrocken :)

Viele Grüße aus Bonn von Biggi

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#4
 Von 
firstcalla01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist, das die verdampfer nur ein paar wochen halten.

ein monat ist schon wirklich lange ;-)

wenn du ein wenig nachschaust, neue bekommst du für 2,50€

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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ah, ich dachte immer, man bekäme heutzutage 2 Jahre Garantie auf alles was man kauft ..


Gesetzliche Gewährleistung ja, die kann der VK auch nicht einschränken.

Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Garantie = eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann er gestalten wie er will

Gewährleistung = ist stattlich geregelt und ist immer 2 Jahre.



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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
das problem ist, das die verdampfer nur ein paar wochen halten.
Na und, es gibt viele Produkte, die eine noch kürzere Lebensdauer haben (etwa richtige Zigaretten, die sind meist nach ein paar Minuten unbrauchbar); trotzdem unterliegen sie der Gewährleistung.

Die Gewährleistung sagt auch nicht, dass das Produkt zwei Jahre lang hält/nutzbar ist, sondern nur, dass es beim Kauf mängelfrei war.

Eine Garantie ist etwas ganz anderes (freiwillig, beliebig formulier- und einschränkbar, etc.).

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 01.02.2012 12:08

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Na und, es gibt viele Produkte, die eine noch kürzere Lebensdauer haben (etwa richtige Zigaretten, die sind meist nach ein paar Minuten unbrauchbar); trotzdem unterliegen sie der Gewährleistung. <hr size=1 noshade>


Aus Sicht des gewerbl. VK wäre da aber die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB ein Problem, danach wird ja vermutet, dass jeder in den ersten 6 Monaten auftretende Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Aber:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

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""

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#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Gewährleistung = ist stattlich geregelt und ist immer 2 Jahre.


Erstens gesetzlich (und ansonsten "staatlich", nicht "stattlich", letzteres bedeutet "stark, schön anzuschauen erheblich") und zweitens nicht immer 2 Jahre - für gebrauchte Ware kann der gewerbliche VK sie vertraglich auf 1 Jahr beschränken, der private kann die Gewährleistung (für Neu- wie Gebrauchtware) vertraglich sogar ausschließen.

quote:
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar


Genau; das ist der Aspekt, der von vielen gerne falsch als "keine Gewährleistung für Verschleißteile" generalisiert wird.

-- Editiert PerryRhodan am 01.02.2012 14:33

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Vielleicht hatte ich den TE falsch verstanden, ich dachte es geht ihm darum, dass der Verdampfer nach ein paar Wochen Betrieb nicht mehr geht.
Wenn es aber so sein sollte, dass diese Verdampfer grundsätzlich nach einiger Zeit nicht mehr funktionieren (und zwar auch ohne Gebrauch), dann kommt der zitierte Satz zur Anwendung.
Und auch das gibt es natürlich vielfach, etwa das Käsebrötchen beim Bäcker um die Ecke. :)

Ich wollte auch nur mal wider klarstellen, dass Gewährleistung nicht bedeutet, dass die Ware 2 Jahre lang in einwandfreiem Zustand bleibt, sondern nur dass sie es beim Kauf war.
Das ist doch der große Irrglaube, der nicht totzukriegen ist.

quote:
Genau; das ist der Aspekt, der von vielen gerne falsch als "keine Gewährleistung für Verschleißteile" generalisiert wird.
Volle Zustimmung, das habe ich auch schon öfter speziell bei Autos gesagt (mit manch' seltsamen Gegenargumenten). Reifen, Bremsen, Kupplung etc. sind zwar Verschleißteile, trotzdem haben sie eine gewisse Haltbarkeit bzw. Laufleistung, und wenn sie vorher hinüber sind, kann es auch ein Sachmangel sein, je nach dem.

MfG Stefan

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