Guten Tag zusammen,
ich hätte folgende Frage und finde irgendwie nichts passendes:
Ich interessiere mich für den Kauf eines sogenannten e-Zigaretten-Sets, wobei man Liquid in einen Tank füllt und dieses dann mittels eines Verdampfers in Dampf verwandelt wird und dann halt wie bei einer normalen Zigarette inhaliert.
Der Hersteller verkürzt die Garantiezeit, die ja normalerweise 2 Jahre beträgt, wenn ich mich nicht irre, in seinen AGB ( und auch auf der Produktseite ) wie folgt:
quote:
(7) Die Garantie beträgt 1 Monat (alle Verdampfer der "T-Modelle", wie z. B. "eGo-T" oder "510-T"). Ansonsten 3 Monate auf alle Teile. Keine Garantie können wir geben auf Depots/Mundstücke, sowie auf alle e-Liquids/Nikotinfluids (hygienische Gründe - sobald das Siegel aufgebrochen, bzw Versandschachteln geöffnet wurden). Für Alle Teile gilt zusätzlich eine DOA-Garantie, d. h., diese werden innerhalb von 7 Tagen sehr unkompliziert ersetzt, wenn sie bei Eintreffen nicht funktionieren.
Ebenso werden die Versandkosten auf den Kunden abgewälzt:
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Sie bekommen auf Funktion geprüfte e-Zigaretten. Sie haben eine superkulante DOA-Garantie (wenn Ihre Lieferung nicht okay ist, tauschen wir ohne Nachfragen sofort innerhalb von 7 Tagen ohne Versandkosten), 1 Monat Garantie bekommen Sie bei uns auf deneGo-T- Verdampfer und 3 Monate die Akkus und Ladeelektronik.
Ist das eigentlich okay so oder könnte ich, falls der Verdampfer oder die Akkus/Ladeelektronik auch nach dem einen bzw. den 3 Monaten mit guter Aussicht eine Reparatur oder falls nicht möglich, einen Austausch fordern?
Viele Grüße aus Bonn von Biggi
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