Verlängerung des Widerrufrechts bei "fälschlicher" Reklamation

5. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go540582-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung des Widerrufrechts bei "fälschlicher" Reklamation

Hallo,

ich habe bei einem großen Versandhandel ein Ersatzteil für mein Auto bestellt (Gebläsemotor). Als ich das Ersatzteil ausprobiert habe, habe ich festgestellt, dass der angebaute Ventilator nicht ausgewuchtet ist und dadurch selbst im eingebauten Zustand das gesamte Armaturenbrett vibriert. Ich habe deshalb angenommen, dass es sich um einen Defekt handelt, und habe das Teil zwei Tage nachdem ich es per Paketdienst erhalten habe reklamiert.
Der Händler hat anschließend das Ersatzteil beim Hersteller überprüfen lassen (dauerte über einen Monat), dieser meinte jedoch, dass es sich um keinen Produktionsfehler handelt. Der Händler wollte mir daraufhin dasselbe Teil erneut zusenden.
Aus diesem Grund habe ich per E-Mail den Umstand erneut beschrieben und um ein Austauschgerät gebeten.
Der Händler antwortete daraufhin, dass er die E-Mail an den Hersteller weitergeleitet habe und dieser das Ersatzteil nun erneut prüft.
Jetzt sind schon zwei Monate vorbei und ich verliere langsam die Geduld. Der Händler schreibt, dass Teil sei weiterhin beim Hersteller zur Prüfung. Ich habe daraufhin per E-Mail geantwortet, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen will. Daraufhin kommt die gleiche Standardantwort: "Das Ersatzteil befindet sich zur Prüfung beim Hersteller ... ".
Ich möchte das Ersatzteil nicht mehr, will vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurück. Was kann ich dafür tun? Verlängert sich u. U. das 14-tägige Widerrufsrecht durch die Reklamation? Angenommen es liegt wirklich kein Defekt vor, sondern das Ersatzteil ist einfach nur von schlechter Qualität, kann ich es dann noch zurückgeben?

Vielen Dank schon mal im Voraus. MfG Alex

-- Editiert von go540582-41 am 05.03.2020 16:16

-- Editiert von go540582-41 am 05.03.2020 16:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go540582-41):
Verlängert sich u. U. das 14-tägige Widerrufsrecht durch die Reklamation?


Nein.

Zitat (von go540582-41):
Angenommen es liegt wirklich kein Defekt vor, sondern das Ersatzteil ist einfach nur von schlechter Qualität, kann ich es dann noch zurückgeben?


Du hast das Recht auf Nachbesserung, sprich das Ersatzteil muss seinen Zweck erfüllen, der Beschreibung entsprechen und funktionieren.
Wurde dir gute Qualität zugesichert beim Kauf?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go540582-41):
dadurch selbst im eingebauten Zustand das gesamte Armaturenbrett vibriert.

Damit dürfte es für die gewöhnliche Verwendung wohl nicht geeignet sein.



Zitat (von go540582-41):
dieser meinte jedoch,

Das es für die gewöhnliche Verwendung geeignet wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also aufpassen, gibt es tatsächlich einen Beweis oder nur eine Behauptung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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