Vernibdliche Bestellung

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kornik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vernibdliche Bestellung

Guten Tag,

zuerst möchte ich mich für meine Deutschkentnisse entschuldigen, ich bin leider kein Deutsche, jedoch habe eine kurze Frage und ich hoffe man kann die schnell beantworten:

In der letzten Woche habe ich mit einem Autohändler eine Verbindliche Bestellung unterschrieben. Ich habe auch die Anzahlung geschickt. Plötzlich stellte es sich heraus, dass mir das Auto nicht verkauft werden kann, weil ich eine Person bin. Es gab jedoch keine Information im Angebot, dass das Fahrzeug nur an eine Firma verkauft werden kann und die Verbindliche Bestellung war schon unterschrieben. Für mich war das kein Problem, weil ich auch eine Firma habe und ich war an dem Fahrzeug weiterhin interessiert. Der Handler hat jedoch in der Zwischenzeit das Auto an eine andere Person verkauft. Ohne mich zu fragen, ob ich weiterhin interessiert bin oder ob ich verzichte oder ohne die Verbindliche Bestellung zu kundigen. Einfach so. Kann man so was in Deutschland ohne Konsequenzen machen. Kann ich in diesem Fall Schadenersatz geltend machen? Ich habe doch eine Verbindliche Bestellung unterschrieben und drauf nicht verzichtet. Falls ja, gibt es vielleicht bestimmte Vorschriften die feststellen, wie viel Geld/welche Prozent ich fordern kann?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort,
Pawel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die verbindliche Bestellung ist ja nur die Äußerung Deines Wunsches bei dem Unternehmen etwas zu kaufen.
Der Händler kann das annehmen oder auch nicht. Solange der Händler das nicht angenommen hat, kann der Händler mit dem Auto machen was er will.


Man müsste also mal schauen, was genau da in den vertraglichen Vereinbarungen drin steht wann der Händler da wie was annehmen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Falls ja, gibt es vielleicht bestimmte Vorschriften die feststellen, wie viel Geld/welche Prozent ich fordern kann?
Ja die gibt es. Du darfst bur soviel an Schadensersatz bekommen, wie auch an Schaden entstanden ist, Jeden einzelnen Cent musst du auch nachweisen.

Sprich wenn du wo anders für das gleiche Auto 5Euro mehr zahlen musst, dann darfst du auch nur 5Euro Schadensersatz erhalten, so einfach ist das...


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kornik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon für ihre Antworte!

Wie kann ich aber feststellen, ob der Handler das angenommen hat oder nicht? Mir wurde die Verbindliche Bestellung (nicht von dem Händler unterschrieben, jedoch auf Firmenpapier) per E-Mail geschickt und ich habe die unterschrieben zurückgeschickt zusammen mit der Anzahlung. Auf der ersten Seite befinden sich die Daten des Fahrzeuges, auf der zweiten die Info über Datenschutz und die letzte zwei Seiten sind unter dem Titel:
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)

Drin sehe ich verschiedene Infos über verschiedene Sachen, aber keine dazu, was passiert, wenn der Verkäufer das Auto inzwischen verkauft/auf den Verkauf an mir verzichtet.
Ich schicke hier Fotos von dieser Teil, vielleicht könnt ihr mir die Stelle im Text zeigen wo ich suchen soll oder wo die wichtigste Infos sind:

Teil 1: http://pl.tinypic.com/r/2s0g0t1/9
Teil 2: http://pl.tinypic.com/r/14aygpc/9

Danke im Voraus,
Pawel

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Kornik):
Drin sehe ich verschiedene Infos über verschiedene Sachen, aber keine dazu, was passiert,



Doch, hier:


1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis
10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich
bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel-
lung nicht annimmt





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Kornik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals!

Ich möchte mich nur noch versichern - das bedeutet, dass laut diesem Punkt konnte der Verkäufer so was machen, ohne Folgen, und der einzige worauf ich jetzt zählen kann ist die Rückgabe der Anzahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Korrekt.
Der Verkäufer muss keinen Vertrag mit Dir abschließen.



Zitat (von Kornik):
und ich habe die unterschrieben zurückgeschickt zusammen mit der Anzahlung.

Wie kam es, das man bereits eine Anzahlung geleistet hat? Auf eigene Initiative oder weil der Händler das so gewünscht hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kornik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben sich so verabredet. Ich habe von dem Handler die Verbindliche Bestellung bekommt und dann sie mit meinem Unterschrift zurückgeschickt, zusammen mit der verabredete Summe der Anzahlung, die auch auf der Verbindliche Bestellung steht.

0x Hilfreiche Antwort

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