Verpackung bei umtausch

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpackung bei umtausch

Muss man bei einen kaputten Artikel Verpackung haben zum umtauschen oder reicht der bon?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Muss man bei einen kaputten Artikel Verpackung haben zum umtauschen oder reicht der bon?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Muss man bei einen kaputten Artikel Verpackung haben zum umtauschen oder reicht der bon?


Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation...und die sollte auch ohne Originalverpackung funktionieren.

Wichtig ist der Nachweis, wo die Ware gekauft wurde - dafür hast du ja den Kassenbeleg.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen und in Zukunft die Verpackung eine gewisse Zeit aufbewahren.

-- Editiert von User am 10. September 2023 08:27

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation...

Diese hellseherischen Fähigkeiten sind dann doch überaus erstaunlich ...
Woher kommen diese? Kann man die im Internet bestellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese hellseherischen Fähigkeiten sind dann doch überaus erstaunlich ...


Wenn ein Artikel defekt ist, hat man im Allgemeinen ein Recht auf Reklamation...dafür muss ich kein Hellseher sein.

Ich lese jedenfalls nichts davon, dass der TE die Ware selber (durch unsachgemäßen Gebrauch o.ä.) beschädigt hat.

Dass eine Reklamation nur innerhalb der Gewährleistung/Garantie möglich ist, habe ich jetzt mal als bekannt vorausgesetzt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114355 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich lese jedenfalls nichts davon, dass der TE die Ware selber (durch unsachgemäßen Gebrauch o.ä.) beschädigt hat.

Wie denn auch, denn es ist schlicht rein gar nichts von irgendwelchen relevanten Details zu lesen.

Eventuell kommt ja noch mal sachdienlicher Kontext vom TS...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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