Versand trotz Widerruf

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Versand trotz Widerruf

Hallo.

Ein Käufer hat online Ware von einem Shop in DE auf Rechnung bestellt. Dies vor Versand per E-Mail widerrufen und an selben Tag eine Eingangsbestätigung des Widerrufs erhalten. Eine Woche nach dem Widerruf ist die Ware beim Käufer trotzdem eingetroffen und wurde von dessen Nachbar angenommen. Der Käufer hat den Shop per E-Mail kontaktiert und um Info gebeten, wie er mit der Ware verbleiben soll.

Gibt es einen angemessenen Zeitraum bis wann der Shop darauf reagieren sollte?
Was hat der Käufer zu tun, wenn der Shop darauf nicht reagiert?

MfG Christina.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Q-Tip):
Was hat der Käufer zu tun, wenn der Shop darauf nicht reagiert?


Die Ware einlagern und zur Abholung bereit halten.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Beim Widerruf schuldet der Käufer die Rücksendung.

Insofern wird es darauf ankommen, in wie weit man dies:

Zitat (von Q-Tip):
Dies vor Versand per E-Mail widerrufen


beweisen kann.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Insofern wird es darauf ankommen, in wie weit man dies:

Zitat (von Q-Tip):
Dies vor Versand per E-Mail widerrufen
beweisen kann.


Zitat (von Q-Tip):
per E-Mail widerrufen und an selben Tag eine Eingangsbestätigung des Widerrufs erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Shop hat ü. 1 Woche nach dem dort eingegangenen Widerruf dem Kunde dazu eine E-Mail geschrieben. Und dem Kunde die Möglichkeit einer Stornierung ausgeschlossen.

Als Möglichkeiten hat der Shop angegeben die Annahme des Pakets zu verweigern (nachdem es bereits zugestellt wurde) oder das der Kunde das Paket via Hermes zurück sendet.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Q-Tip):
Und dem Kunde die Möglichkeit einer Stornierung ausgeschlossen.


Also nochmal der Reihe nach, da der Shop es ja anscheinend nicht anders möchte.

Sie schreiben dort jetzt genau 1 Brief (die 2,15€ zusätzliches Porto für ein Einwurfeinschreiben wäre es mir wert).

Dort steht in etwa folgendes:

Sehr geehrter Shop,

ich habe die Bestellung nicht storniert sondern widerrufen.
Sie haben die Ware 7 Tage nach bestätigtem Widerruf versand, ich möchte Ihnen daher gerne § 241a BGB als Lektüre ans Herz legen.

Gerne bin ich dazu bereit, die Ware nach Bereitstellung einer Versandmarke durch Sie zurück zusenden.
Ansonsten kann die Ware auch gerne bei mir, nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Ich habe mir dafür eine Frist von xx Tagen / oder bis zum xx.xx.xxxx vorgemerkt, nach Ablauf der Frist muss ich davon ausgehen, das Sie kein weiteres Interesse ab der Ware haben und von einer Eigentumsaufgabe annehmen.

Mit sehr freundlichen Grüßen und so weiter....


* Das Unterstrichene wäre reine Nettigkeit, verpflichtet bist Du dazu keineswegs!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Shop weiß was Sache ist und hofft wohl auf die Naivität des Kunden. Es wurde vom Kunde bereits als Entgegenkommen eine Rücksendung angeboten und hierfür vom Shop eine Versandmarke erbeten. Bisher mehrfach in der Antwort des Shops nicht darauf eingegangen worden.

Wäre seitens des Kunde solch ein Brief überhaupt nötig? Die rechtliche Lage Seitens der Rechte und Pflichten des Kunden und des Shops scheint offenbar eindeutig geregelt zu sein.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn sie angeboten haben, die Annahme zu verweigen, würde ich dieses Angebot vllt annehmen.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Wenn sie angeboten haben, die Annahme zu verweigen, würde ich dieses Angebot vllt annehmen.


Die Ware liegt bereits seit Wochen beim TE Zuhause, eine nachträgliche Annahmeverweigerung dürfte sich schwierig gestalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich habe mich vllt vorschnell darauf gestützt, dass Versandunternehmen wohl auch noch nachträglich Pakete zurücknehmen. Ich würde darauf bestehen, wo das Paket immerhin von einem Nachbarn und nicht vom eigentlichen Empfänger angenommen worden ist. Du könntest allerdings Recht damit haben, dass man sich nach mehreren Wochen dann doch etwas querstellt.

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#10
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
dass Versandunternehmen wohl auch noch nachträglich Pakete zurücknehmen


So etwas weiß der Ottonormalbürger nicht und wie ich es bisher verstanden habe, ist es nicht Aufgabe/Pflicht des Kunden sich um eine trotz korrektem Widerruf versendete Ware zu kümmern.

Der Shop gibt nur die Rücksendung durch den Kunde als Option. Und geht auf wiederholte Bitten des Kunden nach einer Versandmarke nicht ein. Gegenwärtig antwortet der Shop dem Kunde seit 3 Tagen gar nicht mehr. Das Paket müsste nicht seit 1 Woche beim Kunde liegen.

Ob das Versandunternehmen etwas zurück nimmt, oder ob es unglücklicher Weise vom Nachbar angenommen wurde, ist hierbei doch offenbar nicht das Problem des Kunden, oder?

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

"Es wurde vom Kunde bereits als Entgegenkommen eine Rücksendung angeboten"

Wenn ich mich darauf beziehe, warum spielt dann auf einmal "wie ich es bisher verstanden habe, ist es nicht Aufgabe/Pflicht des Kunden" wieder eine Rolle?

Wenn man gar nichts unternehmen möchte, dann unternehme man halt einfach gar nichts.

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#12
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt Menschen, die, auch wenn sie zu etwas nicht verpflichtet sind, zu einem Entgegenkommen und Kooperation bereit sind. Wenn das Bemühen wie in diesem Fall mehrfach nur vom Kunde ausgeht, wird dieser absehbar dazu übergehen, nicht mehr zu machen als er muss.

-- Editiert von Q-Tip am 11.09.2018 14:16

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#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Q-Tip):
Es gibt Menschen, die, auch wenn sie zu etwas nicht verpflichtet sind, zu einem Entgegenkommen und Kooperation bereit sind.
Dagegen hat ja keiner was.


Zitat (von Q-Tip):
Wenn das Bemühen wie in diesem Fall mehrfach nur vom Kunde ausgeht, wird dieser absehbar dazu übergehen, nicht mehr zu machen als er muss.
Auch das leuchtet mir ein. Mir gefällt lediglich nicht der belehrende Ton, in dem ich überflüssigerweise darauf hingewiesen werde, dass es ja nicht Aufgabe/Pflicht des Kunden sei, sich um um eine trotz korrektem Widerruf versendete Ware zu kümmern.

Dass Ottonormalbürger den Hinweis von mir nicht kennt, verfängt jedenfalls nicht. Nun kennst du ihn ja schließlich doch.

-- Editiert von Droitteur am 11.09.2018 16:17

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