Versandbestätigung und trotzdem Storniert

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
rechtssuchendermensch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandbestätigung und trotzdem Storniert



Ich habe beim bpb (Bundeszentrale für politische Bildung) mir 2 x 499 GG kostenlos Bestellt zuzüglich Versandkosten (2 x 20 € = 40 Insgesamt) diese sind auch angekommen und ich habe denn Offenen Rechnungsbetrag in höhe von 40 € umgehend überwiesen und ich konnte die GG Bücher Kostenlos in meinen Ort verteilen. Am 25/26 April habe ich mehrer Bestellungen aufgegeben, insgesamt 16 Pakete mit je 499 GG Bücher (Insgesamt 7984 GG Bücher) die Versandkosten belaufen sich auf Insgesamt 320 € Bezahlung immer erst bei Lieferung.

Am 29. April habe ich eine Versandbestätigung erhalten mit Vorgangsnummer und Sendungsnummern der jeweiligen Pakete. Jedoch habe ich bis heute die Bestellten Bücher nicht erhalten, auch keine Veränderung des Versandstatus, also habe ich gestern Angerufen wo doch meine Bestellung ist, die Frau war sehr unhöflich und sagte zu mir das man die Bestellung storniert hatte (Ich wurde nicht per Mail informiert) und das man die Maximale Anzahl von Büchern auf 10 GG Bücher pro Bestellung nun begrenzt und wenn ich noch einmal bestellen sollte werde ich gesperrt. die von mir bestellten Bücher, dienen zur Protestzwecken auf Demonstrationen um diese Kostenlos zu verteilen.

Welche Möglichkeiten habe ich? Schadensersatz, bestehen auf Lieferung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von rechtssuchendermensch):
Welche Möglichkeiten habe ich? Schadensersatz,
Ja, hast du. Wie hoch ist der Schaden? Angabe in Euro ist nötig.
Zitat (von rechtssuchendermensch):
bestehen auf Lieferung?
Ja, kannst du. Besteh eben drauf.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Fordern kann man immer - aber ob die Gegenseite der Forderung nachkommen muss, ist fraglich.

Die Ware wurde ja nicht bezahlt, sondern verschenkt.
Und auf eine Schenkung hat man keinen Anspruch (so lange kein notarielles Schenkungsversprechen vorliegt).
Die Bundeszentrale muss also nicht liefern - selbst wenn die Lieferung schon zugesagt war, muss nicht geliefert werden. Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Da keine Lieferverpflichtung bestand, kann eine Nicht-Lieferung auch keinen Schadensersatz auslösen.
(Ansonsten wäre ein Schaden auch kaum bezifferbar: Der Text des Grundgesetzes ist gemeinfrei.)

By the way (1): Ich bin ja nicht mehr der jüngste, aber zu meiner Zeit konnte man bei der Bundeszentrale als Privatperson immer nur einzelne Exemplare bestellen. Alternativ gab es "Klassensätze" (= Paket mit 30 Stück), die wurden aber nur an Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen geliefert.

By the way (2): Steht in den Druckerzeugnissen der Bundeszentrale nicht vorne sinngemäß immer der Disclaimer drin "Die Verwendung zu politischen Werbezwecken und die Verteilung auf politischen Versanstalungen ist verboten"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Wenn ein ---rechtssuchendermensch--- solche Bestellungen auslöst, dazu mind. hier den Grund für derartiges schreibt, dann ist die Ablehnung (für mich) nachvollziehbar.

Zitat (von rechtssuchendermensch):
die von mir bestellten Bücher, dienen zur Protestzwecken auf Demonstrationen um diese Kostenlos zu verteilen.
Alles klar, *Mensch*?
--------------------------------------
Welche Exemplare bestellt wurden, weiß man nicht.
Für die aktuelle Fassung von 2019 steht sicher noch immer als Herausgeber den dt. Bundestag, Ref. Ö-Arbeit.
Als Vertriebsplattform dürfte noch immer die bpb fungieren.

Auch in meinem aktuellen Exemplar findet sich:
Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Sie darf weder für Wahlwerbezwecke eingesetzt noch von Parteien oder Fraktionen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Schon klar.
Es macht halt schon einen Unterscheid, ob man Recht sucht oder rechts sucht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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