Versandhaus - angebliche Wertminderung bei Retoure

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
casumie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Versandhaus - angebliche Wertminderung bei Retoure

Hallo,

ich habe mir bei einem kleinen Versandhaus 2 Laborkittel bestellt. Nach der Anprobe musste ich feststellen, dass sie leider beide zu groß sind und so legte ich sie wieder zusammen, verpackte sie in der Originalverpackung und schickte sie auf eigene Kosten zurück.
Ein paar Tage später erhielt ich folgende Mail:

wir haben Ihre Retoure erhalten und eine erste Prüfung ergab, dass die
Ware beschädigt bzw. in einem nicht wiederverkäuflichen Zustand
eingetroffen ist.
Beschädigungen: sehr stark verknittert
Zustand/Maßnahmen:
(1) zur Wiederaufbereitung (waschen, bügeln, zusammenlegen)
(2) zur Wiederaufbereitung (waschen, bügeln, zusammenlegen)
Nachweis: vgl. angehängtes Foto (im Anhang war ein Foto von meiner verpackten Ware und von einer verpackten Ware, so wie sie von den Versandhaus zusammengelegt wurde. Beide Waren sah man nur in Verpakung.)
Schaden: 12,70 EUR

Die entstehenden Kosten für die Aufbereitung werden als Schadenersatz
vom Rückerstattungsbetrag abgezogen:

Warenwert Neuware: 29,80 EUR
Schaden: -12,70 EUR
Rückerstattungsbetrag: 17,10 EUR


Ich antwortete, dass die Waren lediglich anders zusammengelegt wurde, jedoch nicht zerknittert sei und ich den vollen Kaufbetrag zurückerstattet haben möchte. Dann kam folgende Mail:

wir bezweifeln, dass die Ware "anders zusammengelegt" wurde. Wie Sie
auch auf den Fotos sehen, wurden die Kittel nicht einmal wieder
zugeknöpft, sodass davon auszugehen ist, dass die Kittel nach Anprobe
einfach ohne Rücksichtnahme auf den Zustand bei Ankunft der Retoure in
die Verpackung gesteckt wurden. Diese unsachgemäße Behandlung führte
spätestens beim Transport zu starken Verknitterungen, die mindestens
gebügelt werden müssen, bevor die Ware wieder zusammengelegt und dann
wiederverkaufsfähig eingelagert werden kann.

Keiner unserer Kunden möchte solche Artikel als Neuware erhalten.
Und alle Kunden sind verpflichtet, die Artikel wieder in einem Zustand
zu retournieren, der dem Neuzustand entspricht.

Die Wiederaufbereitung verursacht für uns Kosten, die wir nicht bereit
sind zu tragen. Das mag bei großen Versandhäusern aus Kulanz anders
aussehen, rechtlich gesehen handelt es sich um eine Wertminderung.

Aber wir möchten gar nicht darüber streiten, ob die Ware nun im Wert
gemindert ist oder nicht. Für uns ist klar, dass die Ware Sie im
Neuzustand und nicht unansehnlich verknittert erreicht hat, die Retoure
kam jedoch anders bei uns an.

Gerne lassen wir dies durch einen Sachverständigen begutachten. Sollte
ein Gutachten ergeben, dass die Retoure dem Neuzustand entspricht,
tragen wir die Kosten für den Gutachter und Sie erhalten den vollen
Kaufpreis zurück, sollte es ergeben, dass die Ware aufzubereiten ist und
diese Kosten den Wert mindern, tragen Sie die Kosten für den Gutachter
sowie für die Aufbereitung. Die Aufbereitungskosten des Dienstleisters
Stichweh AG finden Sie aus Transparenzgründen auch frei online zugänglich.

Bitte entscheiden Sie sich für eine der Varianten:
1) Rückerstattung des wertgeminderten Warenwertes i.H.v. 17,10 EUR per
PayPal. Die Ware wird durch den Dienstleister aufbereitet.
2) Rückversand der beiden Retouren an Sie und Rücknahme des Widerrufs.
3) Beauftragung eines Sachverständigengutachtens und Kostenübernahme bei
Entscheidung zu Gunsten einer vorliegenden Wertminderung im Vergleich
zur Neuware.


Bisher hab ich nicht geantwortet. Es geht zwar nicht um einen hohen Betrag, jedoch bin ich der Meinung, dass ich im Recht bin. Ich habe die Ware wirklich ordentlich zusammengelegt und anscheinend haben die Sachbearbeiter diese nicht einmal ausgepackt um zu überprüfen, ob die Ware wirklich zerknittert ist. Reine Abzocke meiner Meinung nach. Trägt das Versandhaus nicht die Beweislast:

Ich hoffe jemand liest sich den langen Text durch und kann mir helfen ;)
Vielen Dank im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Guten Abend,

grds. hat der Käufer in diesem Falle einen Wertverlust nur nach den Voraussetzungen des § 357 VII BGB zu leisten.
Der BGH (NJW 2011, 56 ) geht davon aus, dass die Wertersatzpflicht gerade nicht besteht, wenn die Verschlechterung auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
Nach dem Rechtsgedanken des EUGH ist hierdurch die Nachteile für den Verbraucher auszugleichen, die ihm durch den Vertragsschuss im Fernabsatz gegenüber des Vertragsschlusses im Laden entstehen.

Ein Anprobieren eines Labormantels, der in seiner Passform von Hersteller zu Hersteller mit Sicherheit anders ausfallen wird, und die damit verbundene Auseinander- und Wiederzusammenfaltung, sind mE mit Sicherheit in einer Prüfung der Sache eingeschlossen.

Ohne das genaue Vorher-Nacher-Bild zu kennen, sind das zweifelhafte Ansichten des Versandhauses, da die Anprobe von Kleidungstücken und die Rücksendung selbiger wohl an der Tagesordnung stehen dürften.

Nach Ihren Schilderungen besteht für Sie mE keine Pflicht zur Leistung von Wertersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

vollen Betrag zurückfordern. Kein Mensch kann verlangen, dass die Kittel genau so zusammenfelgt werden wie sie es vorher waren.

Gar nicht gross auf lange Gespräche einlassen. Wird nicht der volle Betrag erstattet, einen Mahnbescheid beantragen und dann gehts weiter...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich seh das wie mein Vorschreiber.
Was sind denn das für Vögel? Ganz ehrlich bei der Stelle mit dem Gutachter musste ich herzhaft lachen.
Wenn du die Kittel ordentlich zusammengelegt hast und nicht zu einer Kugel geknüllt in den Karton gesteckt hast, würde ich mich da auf gar nichts einlasse.
Und da solche Kleidungsstücke - ich bestelle keine Laborkittel, aber häufiger Blusen - allein schon aufgrund der Tatsache, dass die eben zusammengefaltet verschickt werden und nicht wie im Laden auf einem Bügel hängen, immer irgendwie "zerknittert" sind und vor dem ersten Tragen gebügelt werden sollten vom Kunden - naja, muss man nicht, aber wenn man Wert legt auf völlig faltenfreie Kleidung - versteh ich nicht, was diese Leute von Dir wollen. Außer Dich halt abzocken.
Mal abgesehen davon. 12,70 für zwei Kittel waschen und bügeln? Das kostet ja in meiner Wäscherei nebenan für zwei Blusen gerade mal 4 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
casumie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen dank für die antworten! Fühle mich jetzt in meiner einstellung gestärkt. Aber was soll ich denen nun schreiben? Kann ich mich auf rechtliche grundlagen berufen? Ein mahnverfahren wäre mir zu aufwendig und zu teuer aber gefallen lassen will ich es mir auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nutzern4me
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 60x hilfreich)

Da Sie mit Paypal bezahlt haben, könnten Sie den Kaufpreis zurückbuchen lassen. Sie blieben dann wohl auf den Rücksendekosten sitzen. Ob Sie diese wirklich zu tragen haben, hängt von den AGB ab.

Einen Gutachter zu diesem Fall zu bestellen wäre wohl eher etwas für den 1. April.
Antworten Sie kurz, dass Sie keine Pflicht zum Wertersatz trifft und die Voraussetzungen des § 357 VII BGB gerade nicht vorliegen.


-- Editiert von Nutzern4me am 29.09.2016 19:50

-- Editiert von Nutzern4me am 29.09.2016 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
casumie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke ich werds versuchen :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich persönlich würde denen ein Einschreiben senden, mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich für Option 4 entschieden, da mir Ihre 3 Optionen nicht zusagen.

Option 4 bedeutet das ich sie ohne weitere Kommunikation auf den entsprechenden Betrag verklagen werde, falls Sie mir den vollen Betrag nicht bis zum TT.MM.JJJJ erstatten.



TT.MM.JJJJ = 16 Tage nach Aufgabe des Einschreiben.
Wenn das Geld nicht fristgerecht kommt, Mahnbescheid beantragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
casumie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, habe den Paypal Käuferschutz verwendet und den Betrag darin zurückgefordert, parallel habe ich denen nochmal ne Mail geschriebwn und siehe da, die haben die Rückzahlung über Paypal akzeptiert und den Fall dort geschlossen. Eine Stellungnahme bekam ich nicht aber das ist mir egal.

Danke an euch alle!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Danke für Deine Rückmeldung. Sowas Dreistes, aber klar, versuchen kann man es ja mal, vielleicht fallen manche sogar drauf rein.
Wärst Du vielleicht so lieb, mir als PN zu schreiben, um welchen Versandhandel es geht, damit ich gewarnt bin?

0x Hilfreiche Antwort

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